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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-09-18

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-18

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat von einer "satten Mehrheit" der Kommission gesprochen, welche die Motion entgegen der Meinung des Nationalrates und des Bundesrates zur Ablehnung empfiehlt. Ich erlaube mir auch, ein Attribut meiner Minderheit zu erwähnen, sie ist nämlich sehr interessant, wenn Sie sich die Mühe machen wollen, diese anzuschauen. Ich möchte Ihnen im Namen dieser Minderheit beantragen, die Motion anzunehmen.

Es wurde bereits gesagt, dass wir die Motion an drei Sitzungen behandelten. Daraus entstanden zwei öffentliche Berichte, in denen umfangreiche Umsetzungsabklärungen getätigt und Fragen beantwortet werden; ich komme darauf zurück. Es wurde auch erwähnt, dass wir Anhörungen zu dieser Motion durchgeführt hatten. Wenn es sich bei dieser Motion um eine Aufhebung des Territorialprinzips handeln würde, wie dies vom Kommissionssprecher suggeriert worden ist, wenn es sich um eine so weitgehende Frage handeln würde und wenn all die Befürchtungen, die genannt wurden, sich bewahrheiten würden, hätte die GDK wohl kaum auf eine Teilnahme an der Anhörung verzichtet.

Worüber entscheiden wir heute? Wir können entscheiden, etwas Einfaches mit einem sehr beschränkten Wirkungsbereich zu tun. Wollen wir kostenbewussten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, in Einzelfällen rezeptpflichtige Medikamente für den Eigengebrauch - wir sprechen nicht mehr von Hilfsmitteln, das wurde ausgeführt - im Ausland zu beziehen und sich diese über die obligatorische Krankenpflegeversicherung vergüten zu lassen? Wollen wir dieses zugegebenermassen bescheidene Kosteneinsparpotenzial ermöglichen, ja oder nein?

Weil sich mit dieser sehr bescheidenen, gezielten Öffnung des Territorialprinzips - nicht Aufhebung, es ist eine Ritzung - einige Fragen stellen, das ist klar, und keine neuen Probleme entstehen sollen, haben wir umfangreiche Fragestellungen abklären lassen und Anhörungen durchgeführt. Ich bin zum Schluss gekommen, dass viele Befürchtungen völlig unbegründet sind.

Welche Fälle und Medikamente sind überhaupt geeignet? Ein Kosteneinsparpotenzial besteht insbesondere im patentabgelaufenen Bereich für Patientinnen und Patienten, die auf Dauertherapie sind und Originalpräparate, Generika oder Biosimilars einnehmen. Dort sind die Preisunterschiede im Vergleich zur Schweiz relativ gross; das sind Blutdruckmittel oder Medikamente zur Cholesterinsenkung.

Von welchen Ländern sprechen wir? Wie soll das eingegrenzt werden? Swissmedic hat eine Liste mit Ländern zur Hand, die eine mit der Schweiz vergleichbare Arzneimittelkontrolle haben. Aus meiner Sicht - und so hat es auch die Verwaltung, die diese Motion befürwortet, bestätigt - müsste diese Möglichkeit genau auf diese Länder fokussieren. In der Realität werden es in erster Linie Nachbarländer wie Deutschland oder Frankreich sein.

Ist es überhaupt möglich und praktikabel? Werden Schweizer Rezepte akzeptiert? Die Verwaltung hat die Aussage gemacht, dass es diesbezüglich zwischen den EU-Staaten Abmachungen gäbe und diese funktionierten. Es funktioniere auch zwischen der Schweiz und Deutschland, mit weiteren Ländern müsse es abgeklärt werden.

Zu den genannten Befürchtungen betreffend Rezeptfälschungen und Missbräuchen: Ich meine, dass die Ausbildung der Apothekerinnen und Apotheker im Ausland mit derjenigen in der Schweiz vergleichbar ist. Es wird auch in den umliegenden Ländern darauf geachtet, dass keine Missbräuche passieren, dass keine Mehrfachbezüge getätigt werden usw.

Die Auswirkung auf die Apotheken wurde auch thematisiert. Schlussendlich müssen wir bedenken, wie das abläuft. Eine Person geht ins Ausland, geht in eine Apotheke, das Rezept muss akzeptiert werden, sie bezahlt das bezogene Medikament selber, und sie kann dann zuhause das Gesuch auf Rückerstattung bei der Kasse einreichen. Das ist ein Vorgang, der relativ selten vorkommen wird, und die Auswirkungen auf Apotheken im Inland sind entsprechend auch überschaubar.

Die Versorgung in der Schweiz ist also mit dieser Massnahme weiterhin gewährleistet. Es gibt im Übrigen, wenn wir von Arzneimittelknappheit sprechen, Medikamente, die im umliegenden Ausland verfügbar sind, aber in der Schweiz nicht. Also könnte man auch hier sagen, es erweiterte die Möglichkeiten, Arzneimittel zu beschaffen. Dasselbe gilt auch bezüglich Qualität und Wirksamkeit. Die Wirkstoffe sind internationale Güter, und da gelten nicht irgendwo anders plötzlich andere Voraussetzungen oder Bedingungen. Die Medikamente im nahen Ausland sind genau gleich gut wie diejenigen in der Schweiz. Das betrifft auch Generika und Biosimilars.

Also möchte ich Sie namens der Minderheit einladen, diese Motion anzunehmen, wie es, wie gesagt, auch der Nationalrat beschlossen und der Bundesrat beantragt hat.