Hegglin Peter · Ständerat · 2025-09-18
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-18
Wortprotokoll
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an zwei Sitzungen die von ihrer Schwesterkommission eingereichte und vom Nationalrat mit 105 zu 81 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommene Motion vorberaten. Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung.
Begründet wird das Anliegen mit dem Anspruch auf mehr Transparenz. Dazu sollen die verfügbaren administrativen Datenquellen oder auch die neuen Erhebungen und Umfragen so organisiert werden, dass die Nationalität der versicherten Person als eine der Variablen betrachtet wird. Damit soll nach Nationalitäten ausgewertet werden können, welche Leistungen zulasten der Krankenversicherung erbracht werden.
Zuständig soll weiterhin das Bundesamt für Statistik sein. Erhoben werden sollen "Daten der Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung betreffend: Art, Kosten und Umfang der Leistungen; versicherte Personen, einschliesslich soziodemografischer Merkmale wie Alter, Geschlecht, Wohnregion und Nationalität; Leistungserbringer". Die Leistungserbringer sollen die entsprechenden Daten obligatorisch und jährlich eingeben.
Der Bundesrat lehnt das Anliegen mit der Begründung ab, dass es nicht sinnvoll sei, die Daten ausschliesslich unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit auszuwerten. Er habe bei Bedarf heute schon die Möglichkeit, entsprechende Auswertungen vorzunehmen. Er unterbreitete in der Folge der Kommission einen kürzlich erstellten Bericht. Daraus ist ersichtlich, dass zwischen 2019 und 2022 Schweizerinnen und Schweizer durchschnittlich 3554 Franken Nettokosten zulasten der Krankenversicherer verursachten. Das sind 985 Franken mehr als bei Versicherten mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Im Durchschnitt sind ausländische Staatsangehörige also günstiger als schweizerische Versicherte.
Dieses Ergebnis war unerwartet. Die Abweichungen unter den ausländischen Staatsangehörigen sind aber beträchtlich. Es gibt Gruppen, die keine oder fast keine Kosten verursachen, während andere Gruppen fast doppelt so hohe Kosten verursachen. An der Spitze sind Personen aus Georgien, welche fast das Doppelte an Kosten verursachen als der Schweizer Durchschnitt. Damit wird das Bild der unser Gesundheitssystem übermässig ausnutzenden Ausländerinnen und Ausländer revidiert. Sie sind im Durchschnitt gar günstiger als Schweizerinnen und Schweizer.
Die Mehrheit der Kommission erachtet die Auswertung und die Ergebnisse als wichtig, für die öffentliche Debatte gar als essenziell. Nur mit objektiven Daten können Vorurteile revidiert und sinnvolle Massnahmen umgesetzt werden. Aus diesem Grund möchte die Kommission, dass die Variablen so gesetzt werden, dass die Grundlagen zur Verfügung stehen und die Auswertungen einfacher und regelmässig gemacht werden können. Es soll nicht jedes Mal einen besonderen Effort brauchen, um zu diesen Angaben zu kommen.
Beim Bezug von Gesundheitsleistungen muss man sich ausweisen. Jeder von uns hat eine entsprechende Versichertenkarte mit persönlichen Angaben: Daten zum Versicherten, zum Versicherungsmodell und zur Nationalität. Diese Daten werden erfasst. Die Mehrheit der Kommission verlangt, dass sie auch für Auswertungen zur Verfügung stehen. Die Minderheit wird ihre Argumente selbst vortragen. Sie ist der Ansicht, dass mit der Annahme der Motion unnötiger administrativer Aufwand betrieben wird.
Ich danke Ihnen, wenn Sie der Mehrheit der Kommission folgen.