Dittli Josef · Ständerat · 2025-09-18
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, Massnahmen zur Beschleunigung der IV-Verfahren zu treffen und die finanzielle Absicherung der Betroffenen zwischen dem Abschluss von beruflichen Eingliederungsmassnahmen und einem IV-Rentenentscheid sicherzustellen. Nationalrätin von Falkenstein hat die Motion am 15.[NB]Juni 2023 eingereicht. Der Nationalrat hat sie am 25.[NB]September 2024 mit 125 zu 64 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Motion anzunehmen. Der Entscheid ist mit 6 zu 5 Stimmen gefallen. Es gibt eine Minderheit.
Ich komme zur Begründung der Motionärin, die im Wesentlichen auch durch die Mehrheit mitgetragen wird. Die Motionärin stellt Folgendes fest: In der Regel stellen Versicherte bereits sechs Monate nach Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Gesuch um Ausrichtung von IV-Leistungen. Hat der Arbeitgeber einer versicherten Person eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen oder ist die Arbeitsunfähigkeit unfallbedingt entstanden, ist der Erwerbsausfall vorerst abgedeckt. Dies ist aufgrund der Ausrichtung von IV-Taggeldern auch während der Durchführung von beruflichen Eingliederungsmassnahmen der Fall. Sind die IV-Eingliederungsmassnahmen aber einmal abgeschlossen und geht der Fall an die IV-Rentenprüfung, fängt bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit das lange Warten an. Die Rentenabklärungsverfahren dauern oft mehrere Jahre. Die Folgen: Die Krankentaggeldleistungen sind längst ausgeschöpft, das persönliche Vermögen ist mittlerweile aufgebraucht, die Betroffenen verschulden sich und müssen in der Folge Sozialhilfe beziehen, welche die öffentliche Hand zu tragen hat. Bis zum Abschluss des IV-Verfahrens müssen sie auf Sozialhilfeniveau leben.
Der Bundesrat begründet seine ablehnende Haltung wie folgt: Aus Sicht des Bundesrates sei es zentral, dass die Verfahren möglichst kurz dauern, soweit es die IV-Stellen beeinflussen können. Er hat daher im Rahmen der Weiterentwicklung der IV diverse Massnahmen im Hinblick auf ein einfaches und rasches Sozialversicherungsverfahren eingeführt, um unter anderem die Verfahrensdauer zu kürzen. Es sei auch nicht Aufgabe der IV, während des IV-Abklärungsverfahrens bzw. der Prüfung des Rentenanspruchs und in der Phase zwischen zwei Eingliederungsmassnahmen die finanzielle Absicherung der versicherten Personen sicherzustellen.
Ich komme zu den Überlegungen der Kommission. Für die Kommissionsmehrheit ist die Motion ein wichtiger Schritt zur Verbesserung des Systems. Die Kommissionsmehrheit betont, dass der Grundsatz "Eingliederung vor Rente" unbestritten ist. Sie begrüsst die Bestrebungen, die Verfahrensdauer bis zu einem Rentenentscheid bei der IV zu verkürzen. Dennoch dauert ein signifikanter Teil der Verfahren gemäss Studien weiterhin mehrere Jahre. Bei solch übermässigen Wartezeiten sind allfällige Taggelder anderer Versicherer sowie die Reserven betroffener Personen bis zu einem Rentenentscheid aufgebraucht, und die Personen sind häufig auf Sozialhilfe angewiesen. Als Folge davon werden Kosten der IV auf die Steuerzahler auf Kantons- und Gemeindeebene abgewälzt, und das kann es ja nicht sein.
Die Sozialhilfe führt zudem zu einer grossen zusätzlichen Belastung für die Betroffenen und erschwert eine spätere Reintegration in den Arbeitsmarkt. Es kommt hinzu, dass ein allfälliges Wartezeit-Taggeld nahezu kostenneutral umgesetzt werden kann. Bei einem positiven Rentenentscheid ist die IV ohnehin rückwirkend leistungspflichtig, bei einem negativen Rentenentscheid kann die IV gegenüber der betroffenen Person oder, sofern diese auf Sozialhilfe angewiesen ist, gegenüber der Gemeinde Regress nehmen.
Für die Kommissionsmehrheit wird mit der Annahme der Motion der Druck für eine schnellere Fallbearbeitung erhöht. Es wird zusätzlich dazu beigetragen, dass die kantonalen Unterschiede in der Umsetzung und Effizienz der bereits getroffenen Massnahmen ausgeglichen werden. Die Kommissionsminderheit wird nachher ihre Überlegungen selbst begründen.
Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.