Schilliger Peter · Nationalrat · 2025-09-18
Schilliger Peter · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-09-18
Wortprotokoll
Der Bundesrat präsentiert eine Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte, damit unter anderem vier angenommene Motionen umgesetzt werden können. Zudem wird beantragt, eine gesetzliche Grundlage für die versuchsweise elektronische Unterschriftensammlung, das E-Collecting, zu schaffen.
Als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion gehe ich auf unsere Grundhaltung zur Vorlage ein und bewerte gleichzeitig die vorliegenden Detailanträge - in einer Wortmeldung.
Vorab kann ich festhalten, dass die FDP-Liberale Fraktion diese Teilrevision des Bundesgesetzes unterstützt. Die Revision will den rechtlichen Rahmen punktuell weiterentwickeln und geht auf parlamentarische Vorstösse zurück. So soll die Vorlage die selbstständige politische Teilnahme von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten stärken, die Krisenfestigkeit bei Volksabstimmungen verbessern, die Privatsphäre der Mitglieder von Initiativkomitees besser schützen und zudem - ein für uns sehr wichtiges Anliegen - eine Grundlage für das E-Collecting schaffen. Diese Weiterentwicklung stimmt für uns; dementsprechend lehnen wir den Antrag auf Nichteintreten ab.
Auf vier Bereiche der Vorlage gehe ich detailliert ein:
Eine intensive Diskussion fand über das Recht der Wahl- und Abstimmungsteilnahme von blinden und sehbehinderten Stimmberechtigten nach Artikel 6 statt. Durch den Bundeskanzler wurden wir über die anstehenden und geplanten Massnahmen ausführlich orientiert. Wir konnten feststellen, dass mit diesen Massnahmen ein grosser Teil der bestehenden Hürden abgebaut werden kann. Deshalb erachten wir den Antrag der Kommission, wonach in der deutschen Sprache das Wort "erleichtern" durch "ermöglichen" ersetzt werden soll, als zielführend.
In Artikel 10 und Artikel 75a will der Bundesrat die Kompetenz für eine mögliche Verschiebung von angesetzten Abstimmungen bzw. die Fristen dafür neu regeln. Dieses Bedürfnis entstand in der Krisenzeit der Covid-19-Pandemie. Wir beurteilen die nun formulierte Kompetenz als zu weitreichend und fragen uns gleichzeitig, ob in der nächsten Krise die vorgesehene neue Kompetenzumschreibung nicht sogar zu einschränkend wirken kann. Über das Notrecht kann auch dannzumal verfügt werden, wenn ein Entscheid nicht auf dem Normalweg umgesetzt werden kann. Deshalb unterstützt die FDP-Liberale Fraktion die Mehrheit, die für eine Streichung der neuen Bestimmung ist.
In Artikel 84a wird die Grundlage für die digitale Unterschriftensammlung geschaffen. Für die FDP-Liberale Fraktion ist dies ein wichtiges Anliegen. Die beantragte Regelung mit der Möglichkeit einer Versuchsphase ist der richtige Ansatz. Diese Versuche sollten auch möglichst wenige Einschränkungen erhalten. Deshalb werden wir bei Absatz 1 teilweise die Minderheit Glättli unterstützen.
Schliesslich noch unsere Haltung zu den geforderten Massnahmen für die Demokratieförderung und für die politische Bildung in Artikel 87a: Auch für uns ist die politische Bildung und damit die Förderung der Demokratie wichtig. Zum demokratischen Aufbau der Schweiz gehört jedoch auch die föderale Struktur, und in dieser ist geregelt, dass Bildungsfragen bei den Kantonen angesiedelt sind. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesteil, diese Gesetzesausweitung wie die Mehrheit ab.
Ich fasse zusammen: Die FDP-Liberale Fraktion wird eintreten und grösstenteils der Mehrheit folgen.