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AB 363061

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-09-22

Wortprotokoll

Wie in der Armeebotschaft 2022 ausgeführt, wurde für die Berechnung des Verpflichtungskredits ein Wechselkurs von Fr.[NB]0.95 pro US-Dollar zugrunde gelegt. Nach der Vertragsunterzeichnung hat die Bundestresorerie die Währung zu einem Wechselkurs von Fr.[NB]0.96365 abgesichert. Dies entspricht der gängigen Praxis und ist in Artikel 70a der Finanzhaushaltverordnung geregelt. Seit diesem Zeitpunkt haben Währungsschwankungen auf das Budget keinen Einfluss mehr. Entsprechend kann die Schweiz in [PAGE 1693] diesem Fall nicht von einer Abschwächung des US-Dollars profitieren.