Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · 2025-09-22
Gmür-Schönenberger Andrea · Ständerat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-22
Wortprotokoll
Die Halbierungs-Initiative klingt auf den ersten Blick verlockend. Wer möchte nicht gerne weniger Abgaben leisten, die Unternehmen gar komplett davon befreien? Doch in Tat und Wahrheit kommt die Initiative fast schon einer Mogelpackung gleich. Warum? Die Konsequenzen bei einer Annahme der Initiative wären gravierend. Es käme wohl zu einer weitgehenden Zentralisierung an einem Hauptproduktionsstandort, wahrscheinlich in Zürich. Erinnern Sie sich noch an den Aufschrei, als man nur schon das Radiostudio von Bern nach Zürich verlegen wollte? Die Randregionen und Sprachminderheiten würden einmal mehr überdurchschnittlich getroffen. Soll die SRG ihre Präsenz in den Regionen weiter abbauen? Soll die SRG ihr Angebot weiter massiv reduzieren müssen? Soll auch die Kultur geschwächt werden, da die Zusammenarbeit in den Bereichen Film, Musik oder Literatur ebenso stark eingeschränkt werden muss? Ist es tatsächlich unser Ziel, dass künftig vor allem ausländische Serien eingekauft statt eigene produziert werden?
Dasselbe gilt beim Sport. Eine vielfältige Berichterstattung ist aufwendig und kostenintensiv. Sport ist essenziell, vor allem auch für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Würde das Budget weiter reduziert, gäbe es kaum mehr Übertragungen von Sportarten wie Handball, Biathlon oder Unihockey. Die privaten Sender würden diese Lücke nicht füllen, weil sich mit TV-Sportberichterstattung in diesem Bereich kaum Geld verdienen lässt. Wollen Sie eine solche Entwicklung wirklich unterstützen?
Nicht zuletzt auch aus sicherheitspolitischen Gründen ist die Initiative dringend abzulehnen. Wir leben in gefährlichen Zeiten. Die Desinformation als Teil einer hybriden Kriegsführung hat auch bei uns Einzug gehalten. Studien belegen, dass die Bevölkerung in Ländern mit schwachen öffentlich-rechtlichen Medien weniger resilient ist gegen Desinformation als in solchen mit starken öffentlich-rechtlichen Medien. Wir sollten uns hier nicht noch weiter schwächen, wo es doch um unsere Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit nicht wirklich zum Besten steht.
Der Bundesrat hat die Initiative bereits im Juni 2024 abgelehnt. Er hat aber einen Gegenvorschlag auf Verordnungsstufe beschlossen. In den nächsten Jahren wird die Haushaltsabgabe von 335 auf 300 Franken sinken. Künftig werden zusätzlich auch Unternehmen von der Abgabe befreit, dies, wenn ihr Umsatz maximal 1,2 Millionen Franken beträgt. Es sind rund 80 Prozent der Unternehmen, die künftig befreit sind.
Auch die komplette Streichung der Unternehmensabgabe haben wir mehrfach eingehend und im Detail geprüft. Man konnte es drehen und wenden, wie man wollte: Hätte man [PAGE 962] sich dafür entschieden, hätte man die Haushaltsabgabe nicht senken können. Hätten Sie die Novartis, die UBS oder die Nestlé entlasten wollen, den Coiffeur oder die Fabrikarbeiterin aber nicht? Ausserdem ist es ja so, dass die Unternehmensabgabe von der Eidgenössischen Steuerverwaltung eingezogen wird. Unternehmen haben gegenüber Privaten auch einen steuerlichen Vorteil: Sie können die Abgabe vom Gewinn abziehen. Die Krankenschwester oder der Maurer können die Gebühr nirgends abziehen. Abgesehen davon konsumieren in den Unternehmen sehr viele Mitarbeitende die Inhalte der SRG, ohne dafür zu bezahlen. Weiter profitiert jedes Unternehmen von einer ausgewogenen Berichterstattung und der breiten Information seiner Belegschaft. Aus all diesen Gründen haben wir schlussendlich darauf verzichtet, die Unternehmensabgabe total abzuschaffen.
Die vom Bundesrat beschlossene Verordnungsänderung unterstütze ich. Sie hat es auch so in sich: Bis 2029 müssen 270 Millionen Franken gespart werden. Dies entspricht gegenüber 2024 einer Einsparung von rund 17 Prozent. Sie haben auch gehört, dass momentan laufend Stellen abgebaut und Restrukturierungen vorgenommen werden. Der Transformationsprozess "Enavant SRG SSR" ist in vollem Gange. Gleichzeitig muss aber der verfassungsmässige Auftrag erfüllt werden. Ich möchte, dass Radio und Fernsehen weiterhin in ausreichendem Masse zur Bildung und kulturellen Entfaltung, zur freien Meinungsbildung und zur Unterhaltung beitragen und dabei die Besonderheiten unseres Landes und die Bedürfnisse der Kantone berücksichtigen, wie das in Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung definiert ist. Mit der Halbierungs-Initiative wäre das nicht mehr in ausreichendem Masse möglich. Die SRG würde kaputtgespart.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Initiative klar zur Ablehnung zu empfehlen.