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Bieri Peter · Ständerat · 2000-03-21

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-21

Wortprotokoll

Eigentlich müssten wir die Umverteilungs-Initiative zuerst behandeln, denn wenn wir dieser Initiative zustimmen würden, glaube ich, müsste man den Sicherheitspolitischen Bericht neu schreiben. Ich gehe auch davon aus, dass wahrscheinlich das Büro das Resultat dieser Umverteilungsdiskussion bereits vorweggenommen hat, so dass wir uns jetzt ruhig dem Sicherheitspolitischen Bericht zuwenden können. Es ist schon viel darüber diskutiert worden, ob man den Bericht in zustimmendem Sinne zur Kenntnis nehmen oder ob man ihn einfach zur Kenntnis nehmen solle. Das ist vielleicht in gewissem Sinne eine etwas politisch-rhetorische Fragestellung. Ich werde am Schluss meine Meinung dazu kundtun.

Armeereformen seien in der Schweiz ebenso komplex wie die Umstrukturierung von Grossfirmen - wenn nicht sogar noch schwieriger -, weil der Handlungsspielraum durch die Verfassung, durch die vorhandenen Ressourcen und durch die politische Akzeptanz vorgegeben würden. Das schreibt unser alt Kommandant des Gebirgsarmeekorps 3, Simon Küchler. Diese Erkenntnis haben auch wir in der SiK gemacht. Als noch aktiv bei der Infanterie Militärdienst Leistender wurde ich während Jahren in Schulen und Kursen auf eine Verteidigungsdoktrin geschult, die ganz eindeutig dem klassischen Bild der Verteidigung und der Dissuasion galt. Die neue politische Ausgangslage nach 1989 verlangt deshalb auch von uns, die wir selbst noch aktiv mit dabei sind, ein Umdenken und auch ein Umlernen. Das ist nicht ganz einfach.

Insofern ist dieser Sicherheitspolitische Bericht auch ein Instrument, sich mit Neuem zu befassen, wenngleich ich gelegentlich wieder in das alte Denken verfalle und mich an der alten Doktrin orientiere oder zumindest daran zweifle, ob alte Erfahrungen nicht doch plötzlich wiederaufleben könnten. Ich nehme an, dass dieser Denkprozess nicht nur bei mir, sondern auch bei der breiten Bevölkerung und insbesondere bei den Militärdienst Leistenden erst noch vollzogen werden muss und deshalb auch relativ viel Aufklärungsarbeit nötig macht, aber auch - so meine ich - einer gewissen Zeit bedarf.

Wir haben in der Kommission die verschiedensten Elemente diskutiert. Wir können ja hier im Rat nur einige schwergewichtige Punkte herausnehmen. Wenn sich diese zum Teil wiederholen, so heisst das doch, dass hier gewisse Schwerpunkte gesetzt werden sollen.

Ein erstes Element, das sicher ins Auge springt, ist der Aspekt der Sicherheit durch Kooperation. Wenn bis anhin das Schwergewicht - zumindest im Verhältnis zu unseren Nachbarstaaten - die autonome Verteidigung war, so legt dieser Bericht eine neue Doktrin fest. Der eigentlichen Verteidigung wird denn im vorliegenden Bericht auch relativ wenig Platz eingeräumt. Immerhin kann dabei jedoch auf unsere Verfassung verwiesen werden, wo es in Artikel 58 wörtlich heisst: "Die Armee dient der Kriegsverhinderung und trägt bei zur Erhaltung des Friedens; sie verteidigt das [PAGE 151] Land und seine Bevölkerung." Dieser Raumsicherung und Verteidigung kommt mit dem Kapitel "Von der Armee zu erbringende Leistungen" im vorliegenden Bericht gerade noch ein kleiner Abschnitt zu. Hier stellt sich für mich die Frage, ob dieser verfassungsmässige Auftrag effektiv nur mehr zweitrangig geworden ist oder ob er realistisch gesehen aufgrund der heutigen Gefahrenpotenziale nur mehr im Verbund mit anderen Armeen gelöst werden kann.

Wenn dem so wäre - der allgemeine Tenor des Berichtes spricht doch irgendwie diese Sprache -, dann müsste in aller Ehrlichkeit die Frage gestellt werden, ob nicht auch der Schritt zur Einbindung in eine europäische Verteidigung logische, rationale Konsequenz des Auftrags von Artikel 58 der Bundesverfassung wäre - wenngleich die Schweizer Bevölkerung die Neutralität zumindest heute als hohen staatspolitischen Wert betrachtet. Diese Frage können wir im Blick auf eine weitere sicherheitspolitische Runde noch ausklammern. Wenn man die Bedrohungsmöglichkeiten der Zukunft jedoch auf die im Sicherheitspolitischen Bericht 2000 gemachte Art betrachtet, dann wird sich diese Frage mit Sicherheit in näherer, vielleicht auch in fernerer Zukunft wieder stellen. In diesem Sinne stellt sich für mich die Frage, für welche Zeitdauer diese neue "Armee XXI" geplant werden soll und ob nicht in absehbarer Zeit doch schon eine neue Version von Sicherheitspolitik geprüft respektive auch umgesetzt werden muss. Wie lange soll diese "Armee XXI" dann dauern, damit sie, im Vergleich zu "Armee 95", nicht vielleicht doch wieder plötzlich in sehr kurzer Zeit reorganisiert werden muss?

Ein zweites Gebiet, das zentral angesprochen wird, ist die Frage des Milizsystems bzw. die Frage, inwieweit die zukünftige Armee professionalisiert werden soll. Die Bedeutung des Milizsystems geht weit über die alleinige Dienstleistung hinaus - kommt damit doch auch eine gesellschaftliche Verbindung der Armee mit der Bevölkerung zum Ausdruck. Dieser Trumpf ist nicht leichtfertig aus der Hand zu geben. Auch darf in Bezug auf die militärische Seite für die Wirtschaft auch ohne Selbstüberschätzung in Erinnerung gerufen werden, dass das in der Armee erworbene Können im Bereich Führung und auf dem Gebiet der Gestaltung und Ausführung von Aufträgen durchaus seine Verwendung finden kann. Je besser die militärische Schulung der Milizkader, desto mehr können diese in das berufliche Leben hinübernehmen. Deshalb können Wirtschaft und Armee voneinander profitieren. Gelegentlich schmerzt mich die Diskussion darüber etwas, dass die Wirtschaft verlangt, die Pflichtigen hätten ihren Dienst vor allem in jungen Jahren zu leisten, respektive die Armeedienstleistung störe das wirtschaftliche Leben.

Wir sollten dieses Milizsystem deshalb nicht leichtfertig aufgeben, zumal dieses auch explizit so in unserer Verfassung verankert ist. Mit einer Milizarmee nehmen wir in Kauf, dass diese eine Ausbildungsarmee ist und deshalb Zeit braucht, bis sie effektiv einsatzfähig ist. Diese Zeitverzögerung, die Unvollkommenheiten und Mängel, an denen wir Kader im Militärdienst oft leiden, weil uns dies nicht befriedigt, sind in Kauf zu nehmen, wenngleich hier wahrscheinlich durch eine gewisse Professionalisierung bei der Instruktion Verbesserungen möglich sind.

Ein Punkt, der hier dazugehört, ist der im Bericht wiederholt erwähnte Begriff der "Aufwuchsfähigkeit". Aufwuchsfähigkeit bedingt Zeiten, Vorwarnzeiten, in Reserve und auf einem gewissen Ausbildungsstand gehaltene Ressourcen an Armeeangehörigen und Material. Im Sicherheitspolitischen Bericht wird von Vorwarnzeiten von Jahren bei raumgreifenden Operationen mit konventionellen Mitteln gesprochen. Dies gelte aber nicht für Massenvernichtungswaffen, und zwar insbesondere dann nicht, wenn sie in die Hände nichtstaatlicher Gruppierungen geraten und im Rahmen terrestrischer Aktionen ohne jede Vorwarnzeit zum Einsatz gebracht werden könnten.

Ich frage: Wo haben wir jetzt lange Vorwarnzeiten? Was erlauben diese uns bei der Rekrutierung und der Ausbildung? Wo müssen wir auf der anderen Seite schneller bereit sein, weil es keine oder nur kurze Vorwarnzeiten gibt? Auch da darf die Frage gestellt werden, wer aufgrund seiner Mittel und Ressourcen überhaupt befähigt ist, korrekt und gut vorzuwarnen. Sind es wir selbst mit bestens ausgerüsteten Aufklärungsmitteln, oder ist es vielleicht doch eher ein Verbund mit benachbarten Staaten?

Der Bundesrat hat seit der Publikation des Sicherheitspolitischen Berichtes wiederholt betont, dass er am Milizsystem und am obligatorischen Wehrdienstprinzip festhalten will. Dem ist meinerseits beizupflichten, wenngleich es nicht leicht sein wird, den Ansprüchen der modernen Sicherheitsbedürfnisse gerecht zu werden. Wir werden bei der Umsetzung der "Armee XXI" wieder damit konfrontiert sein.

Der Sicherheitspolitische Bericht versteht unter dem Begriff "Kooperation" auch die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die mit einer umfassenden Sicherheit im Innern unseres Landes beauftragt sind. Ich glaube, dass gerade diese Kooperation in der Diskussion, wie sie heute im Volk geführt wird, etwas vergessen geht. Gerade die jüngste Vergangenheit hat sowohl im Bereich der Gewährleistung der inneren Sicherheit als auch im Bereich der Katastrophenbewältigung gezeigt, dass den einzelnen Institutionen recht schnell enge Grenzen gesetzt sind, weil ihnen teils die Ressourcen, teils auch die gesetzlichen Kompetenzen fehlen.

Dass die subsidiäre Hilfe durch die Armee an Grenzen stösst, ist Teil des heutigen Systems, aber auch der heutigen Rechtslage. So hat etwa mein Kanton in der Vernehmlassung zu diesem Bericht auf diesen Handlungsbedarf aufmerksam gemacht. Die Zuger Regierung schreibt, dass mit der Planung der "Armee XXI" die ausschliesslich subsidiär zu leistenden Polizeiaufgaben der Armee genauestens zu analysieren und zu definieren seien und dass dies gleichzeitig mit einer Optimierung der Polizeistrukturen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene zu erfolgen habe.

Ein letzter Punkt: Bereits bevor die "NZZ" gestern über den Zivildienst geschrieben hat, habe ich mein Votum hier vorbereitet. Wir haben in der Sicherheitspolitischen Kommission auch den Leiter der Vollzugsstelle des Zivildienstes, Herrn Werenfels, angehört. Er hat in einem - meiner Meinung nach vorzüglichen - Referat die möglichen Aufgaben des Zivildienstes in einer umfassenden Sicherheitskonzeption dargestellt. Man ist heute geneigt, den Zivildienst zu vergessen. Ich glaube aber, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt - Herr Werenfels hat dies in einem sehr guten Papier dargestellt -, auch dem Zivildienst in einer neuen sicherheitspolitischen Konzeption seinen Stellenwert zu geben. Ich bitte den Bundesrat, dieses Potenzial nicht ganz zu vergessen - wenngleich der Zivildienst in einem anderen Departement untergebracht ist -; es geht darum, dieses Potenzial auch nutzen zu können.

Abschliessend danke ich dem Bundesrat für diesen guten, wenn auch sehr anspruchsvollen Bericht, der zumindest für mich viel Neues und Wegweisendes enthält.

In zustimmendem Sinne Kenntnis zu nehmen, bedeutet für mich, die grossen Linien anzuerkennen, gleichzeitig aber davon auszugehen, dass die hier im Rat geäusserten Meinungen bei der Umsetzung ihre Beachtung finden.