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Widmer Hans · Nationalrat · 2003-09-17

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-17

Wortprotokoll

Wir kommen zu den Differenzen bezüglich der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2004-2007 (BFT). Die noch vorhandenen Differenzen können folgendermassen zusammengefasst werden: Es geht um die zusätzliche Finanzierung der GSK-Berufe samt den kompensatorischen Kürzungen. Das ist ein Ganzes. Dann besteht noch eine Differenz in der Vorlage 11 bezüglich der Vertretung der Wirtschaft in der Schweizerischen Universitätskonferenz.

Die ganze Diskussion hat, wie Herr Staatssekretär Kleiber sagte, zwar etwas Surrealistisches an sich gehabt, weil nämlich die definitiven Zahlen erst in der dritten Woche, beim Entlastungsprogramm, vorgelegt werden.

Ich komme zum Punkt, wo die zusätzliche Finanzierung der GSK-Berufe zur Debatte steht. Bei allen vier Differenzen in den Vorlagen 4, 5 und 6 geht es um das Gleiche. Durch die verschiedenen Entscheide in den beiden Räten ist dieser Zusammenhang etwas kompliziert geworden. Ich versuche, den "Knoten" mit einer kurzen Bemerkung wieder aufzulösen. Im Berufsbildungsgesetz haben wir beschlossen, die GSK-Berufe in die Berufsbildung zu integrieren. Das bedeutet natürlich auch die Integration der entsprechenden Fachhochschulen.

Damit wurde aus einer kantonalen Aufgabe eine so genannte Verbundaufgabe. In der BFT-Botschaft war aber für die Fachhochschulen in den Bereichen Gesundheit und Kunst kein Geld vorgesehen. Das hätte dann aber auch bedeutet, dass der Bund, weil er nicht bezahlt, auch nicht mitreden könnte. Die Kantone hätten hier Strukturen geschaffen, ohne dass der Bund hätte mitsprechen können. Später hätte der Bund diese Strukturen sicher dann auch irgendwann einmal mitfinanzieren müssen. Deshalb beschloss der Nationalrat in einer ersten Lesung, 16 Millionen Franken mehr einzusetzen, wobei es aber klar war, dass die Kantone diese Summe mit Recht als viel zu klein empfinden würden. Unsere Kommission beantragte in der ersten Runde 16 Millionen Franken, weil sie sie anderswo "einsparen" konnte. Dann beschloss der Ständerat 40 Millionen Franken, und das ist die Differenz im Bundesbeschluss 6. Die 16 Millionen "fanden" wir im Bundesbeschluss 5 Artikel 5. Das Programm "Innovation und Valorisierung des Wissens" war nach Meinung der Kommission ein Fehlschlag. Wir haben deshalb dort die 16 Millionen Franken gestrichen, und der Nationalrat ist der Kommission gefolgt.

Nun aber soll diese zentrale Organisation im nächsten Monat aufgelöst werden. Das Geld soll direkt an die einzelnen Transferstellen gehen. Der Ständerat hat deshalb diesem Kredit zugestimmt. Damit ist unsere Kommission einverstanden. Wir waren nicht der Meinung, die Aufgabe sei unwichtig; wir fanden bloss die Art, wie sie gelöst werden sollte, untauglich. Deshalb empfiehlt Ihnen die Kommission bei der Vorlage 7 Artikel 5 Absatz 1 einstimmig Zustimmung zum Ständerat.

Bei Absatz 2 fand der Ständerat, wenn man etwas neu aufbaue, solle man keine Feinverteilung vornehmen. Auch hier empfehlen wir Ihnen Zustimmung zum Ständerat. Wie finanziert nun der Ständerat diese 40 Millionen Franken für die Fachhochschulen in den Bereichen Gesundheit und Kunst? Er streicht gemäss Vorschlag der Verwaltung beim Nationalfonds und bei der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) je 20 Millionen Franken. Das sind die Differenzen bei der Vorlage 5 Artikel 1 und der Vorlage 6 Artikel 1 Absatz 1. Dort werden die Beträge um je 20 Millionen gekürzt, um die 40 Millionen Franken zu finanzieren. Auch hier empfiehlt Ihnen die Kommission Zustimmung zum Ständerat.

Es besteht noch eine Meinungsdifferenz beim Nationalfonds. Der Präsident der WBK-SR hat im Plenum erklärt, diese 20 Millionen Franken seien auch bei den Akademien einzusparen. Ich möchte hier ganz klar festhalten, dass die WBK-NR dezidiert der Meinung ist, dass diese 20 Millionen Franken nicht bei den Akademien eingespart werden sollen.

Innerhalb der WBK gibt es nun eine Minderheit, welche nur 16 Millionen Franken mehr für die Fachhochschulen im GSK-Bereich bewilligen möchte; dafür soll bei der KTI nicht gekürzt werden. Das sieht der Antrag Pfister Theophil beim Bundesbeschluss 6 vor, über den Herr Scheurer dann ausführlicher sprechen wird. Herr Pfister hat einen Einzelantrag eingereicht, weil bei den Kommissionsberatungen formal etwas nicht ganz gut gelaufen ist. Das sage ich als Präsident dieser Kommission. Wir haben also zwei Varianten: Entweder gibt es 40 Millionen für die Fachhochschulen im GSK-Bereich, oder es gibt nur 16 Millionen Franken, und dafür wird bei der KTI weniger gekürzt.

Die WBK-NR empfiehlt Ihnen mit 15 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung 40 Millionen Franken; d. h. auch hier: Zustimmung zum Ständerat. Wenn Sie dieser Empfehlung beim [PAGE 1358] Bundesbeschluss 4 folgen, sollten Sie aus Gründen der Logik auch bei den anderen Differenzen dem Ständerat folgen.

Damit habe ich eigentlich die Differenzen im Zusammenhang mit der Finanzierung der GSK-Berufe erläutert; ich werde dann in einem zweiten Votum noch kurz auf Artikel 5 des Bundesbeschlusses 11 zurückkommen.