Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-22
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-22
Wortprotokoll
Der Ständerat beriet am letzten Donnerstag zwei verbleibende Differenzen beim Bundesbeschluss zur Verordnung (EU) 2024/1351 (AMMR-Verordnung) und zur Verordnung (EU) 2024/1359 (Krisenverordnung). Diese betreffen den Rechtsbeistand während der Dublin-Haft, Artikel 80b des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG), sowie die Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus, Artikel 113 Absätze 3 und 4 des Asylgesetzes (AsylG).
Ich erlebte die Diskussionen in Kommission und Rat als ausgesprochen konstruktiv und lösungsorientiert. So folgte der Ständerat bei der Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus mit 35 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung der Mehrheit der SPK-S und stützte damit den Beschluss des Nationalrates. Damit konnte in diesem wichtigen Punkt Einigkeit erzielt werden. Ich danke Ihnen an dieser Stelle nochmals für diese wertvolle Arbeit an einem wertvollen Kompromiss.
Beim Rechtsbeistand während der Dublin-Haft unterstützte der Ständerat mit 31 zu 13 Stimmen den Antrag der Minderheit seiner Kommission und beschloss damit, die entsprechende Regelung - Artikel 80b AIG - zu streichen.
Ihre Kommission hat diese Regelung heute beraten. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist dem Ständerat gefolgt. Ich nehme dazu gerne noch Stellung.
Der Antrag der Minderheit Ihrer Kommission, der bei Artikel 80b AIG jetzt noch im Raum steht, betrifft lediglich Menschen in Dublin-Haft. Diese wird nur dann angeordnet, wenn die Gefahr eines Untertauchens besteht, zum Beispiel, wenn keine Identität offengelegt wird; wenn sich die Person behördlichen Anordnungen widersetzt; wenn mehrere Asylgesuche unter diversen Identitäten eingereicht werden; oder wenn die Person eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. In diesem Sinne lehnte der Ständerat den Beschluss des Nationalrates bei Artikel 80b klar ab, nachdem die Kantone interveniert hatten.
Ich bitte Sie, auch im Sinne einer Kompromisslösung mit dem Ständerat, der Mehrheit zu folgen.