Lexipedia

Schwander Pirmin · Ständerat · 2025-09-23

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-23

Wortprotokoll

Das heutige Namensrecht ist erst seit 2013 in Kraft. Nach diesen wenigen Jahren stellt sich schon die Frage: Müssen wir jetzt alles ändern, oder müssen wir allenfalls nur das ändern, was wir 2013 verpasst haben? Das ist die Kernfrage.

Der Bundesrat hielt im Nachhinein selbst fest, dass die Revision von 2013 ihr Ziel verfehlt hatte. Er sprach bezüglich der Revision 2013 sogar von einem Rückschritt. Was war 2013 passiert? Man wollte eine Gleichbehandlung der Geschlechter erreichen. Das hiess: Beide Eheleute behalten ihren Namen, der gemeinsame Familienname wurde als Ausnahme konzipiert, und der Doppelname wurde gestrichen. Es hat sich aber herausgestellt, dass Paare ihre eheliche Verbindung weiterhin über den Namen nach aussen sichtbar machen wollen, also einen Doppelnamen führen möchten.

Die Frage ist jetzt: Wollen wir das, was 2013 verfehlt wurde, korrigieren? Oder wollen wir die Büchse der Pandora öffnen? Ich glaube nicht, dass es jetzt angezeigt ist, dass wir die Büchse der Pandora öffnen und jetzt alle möglichen Varianten einführen, bevor wir nicht alles durchdiskutiert haben.

Die parlamentarische Initiative Stamm wollte nur das verfehlte Ziel korrigieren, nämlich die Wiedereinführung des Doppelnamens. Das ist ein grosses Bedürfnis, wie die Zivilstandsämter festgestellt haben. Ich sehe aber nicht, dass wir[NB]auf[NB]der[NB]Basis der Minderheiten auf der Fahne und der Mehrheit hier die Tür für alle weiteren Varianten öffnen. Das kann man im Rahmen einer parlamentarischen Initiative machen; ich hoffe, dass dann bei anderen parlamentarischen Initiativen auch die Türe geöffnet wird, dass man über den Kernauftrag einer parlamentarischen Initiative hinaus diskutiert, da bin ich schon offen. Ich sehe hier aber nicht, wie wir die Probleme bis zum Ende durchdenken wollen.

Es liegen verschiedene Varianten auf dem Tisch; wir kommen darauf zurück. Die Wünsche sind vielfältig. Wir decken selbst mit den Varianten, die auf der Fahne stehen, noch nicht alle Wünsche ab. Es stellt sich daher schon die Frage, wieso wir in der Mitte haltmachen. Offensichtlich sind wir politisch nicht bereit, den Fächer zu öffnen und alle möglichen Namensänderungen zuzulassen. So weit gehen wir nicht. Und weil wir nicht so weit gehen wollen, sehe ich nicht ein, warum wir jetzt auf halber Strecke wieder stehenbleiben sollen.

Hinzu kommt der letzte Grund: Der Bundesrat hat angekündigt, Artikel 30 ZGB, die Namensänderung, zu ändern. Es scheint mir sehr wichtig zu sein, dass man, wenn man im Nachhinein feststellt, dass einem der Name nicht passt oder er verfehlt ist, den Namen ändern kann. Das liegt zurzeit in der Kompetenz der Kantonsregierungen. Ich glaube, wir sollten jetzt zuwarten, was der Bundesrat zum Projekt Namensänderung, also zu Artikel 30 ZGB, sagt; wir warten also, bis wir wissen, was auf uns zukommt. [PAGE 980]

Ich sehe ein, dass es dann vielleicht noch komplizierter wird, aber diese Fragen müssen wir angehen. Es geht nicht an, dass wir jetzt etwas machen, und dann gibt es eine Revision von Artikel 30 ZGB zur Namensänderung, und wir stellen dann unter Umständen fest, dass das, was wir heute machen, vielleicht nicht passt. Dann müssen wir wieder etwas ändern. Ich sage das bewusst, weil ich auch bei der Revision im Jahr 2013 auf diesen Punkt aufmerksam gemacht habe. Man wollte das damals auch nicht hören, sondern man hat die Revision 2013 mit dem Ziel der Gleichbehandlung der Geschlechter durchgesetzt. Das ist ein hehres Ziel, da stehe ich voll dahinter. Aber wir haben dieses Ziel nicht erreicht.

Ich bitte Sie, jetzt nicht vorschnell, bevor wir nicht generell über die Revision der Namensänderung diskutiert haben, auf diese Vorlage einzutreten und etwas zu ändern.