Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-23
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-23
Wortprotokoll
Ich nehme gern zu den verschiedenen Anträgen zu den zwei Vorlagen Stellung.
Zuerst zu Artikel 1 und zu Artikel 68a: Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen. Der Bundesrat unterstützt die Bestimmung zu den allgemeinen Fördermassnahmen. Sie ist geeignet, um die Qualität des Informationsjournalismus zu erhalten. Mit der Unterstützung von Aus- und Weiterbildung, Presserat und Agenturleistungen wird ein Beitrag an eine unabhängige und vielfältige Medienlandschaft geleistet.
Dann bitte ich Sie ebenfalls bei Artikel 76a betreffend Selbstregulierung der Branche, den Antrag der Mehrheit zu unterstützen. Der Presserat zum Beispiel trägt zur besseren Qualität des Journalismus bei, etwa durch öffentliche Diskussionen zu medienethischen Themen. Die Empfehlungen[NB]von[NB]Organisationen wie dem Presserat gelten für alle Redaktionen, unabhängig vom Medium und vom Verbreitungskanal.
Dann bitte ich Sie, auch bei Artikel 76b Absatz 1 betreffend Agenturleistungen der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit abzulehnen. Der Vorschlag wurde bereits in der Vernehmlassung eingebracht, wurde von der Ständeratskommission aber nicht aufgenommen. Im Ständerat wurde ein entsprechender Minderheitsantrag deutlich abgelehnt. Solche Fördereinrichtungen sind grundsätzlich zu begrüssen, aber wir bewegen uns hier in den allgemeinen Fördermassnahmen, die über die Radio- und Fernsehabgabe finanziert werden. Davon sollen in erster Linie und hauptsächlich Radio und Fernsehen profitieren. Weil der Bund mit Ausnahme der indirekten Presseförderung keine Zuständigkeit hat, um Printmedien zu unterstützen, müssten Rechercheprojekte für Zeitungen ausgeschlossen werden. Bei der[NB]SRG[NB]kommt[NB]zudem die Problematik der Doppelsubvention hinzu.
Dann bitte ich Sie ebenso, bei Artikel 76c Absatz 2 der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit will Institutionen der Aus- und Weiterbildung, Selbstregulierungsinstitutionen der Branche und Agenturleistungen mit bis zu 80 Prozent subventionieren. Der Bundesrat spricht sich für einen maximalen Unterstützungsbeitrag von 50 Prozent aus. Es wurde richtig gesagt: Das ist eine finanzpolitische Argumentation, weil der Bundesrat Ihnen generell über das Entlastungspaket 2027 eine Abänderung des Subventionsgesetzes vorschlagen wird. Ich bin mir bewusst, dass Sie das erst noch diskutieren werden, aber aus Gründen der Konsistenz unterstützt der Bundesrat die Kommissionsmehrheit.
Dann bitte ich Sie, auch bei Artikel 40 Absatz 2 der Mehrheit zu folgen. Eine automatische Anpassung an die Teuerung nur für die Kategorie der privaten Radio- und TV-Anbieter scheint uns nicht gerechtfertigt und stellt eine Ungleichbehandlung im Vergleich mit anderen aus der Abgabe unterstützten Institutionen dar. Der Bundesrat hat Sie deshalb bereits in seiner Stellungnahme zur parlamentarischen Initiative gebeten, hier auf den Teuerungsausgleich zu verzichten.
Abschliessend zu Artikel 44 Absatz 3 im Entwurf 2 und zum Antrag der Mehrheit, diese Zwei-plus-zwei-Regel aufzuheben: Wir können Ihre Überlegungen nachvollziehen und diese Aufhebung auch unterstützen.