Fetz Anita · Nationalrat · 2003-09-18
Fetz Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-18
Wortprotokoll
Ich habe bereits erklärt, dass ich zur Minderheit der SP-Fraktion gehöre, die sagt, dass für sie Forschung an überzähligen Embryonen, vor allem an den embryonalen Stammzellen, ethisch vertretbar sei, wenn die Forschung hoch stehende Ziele verfolge, und dazu gehöre die Bekämpfung von Krankheiten. Allerdings haben wir auch bereits gesagt, dass wir in diesem ethisch sehr sensiblen Forschungsgebiet strenge Regelungen wollen. Dazu gehört das Subsidiaritätsprinzip, dem Sie zugestimmt haben, dazu gehört auch die Frage der Patentierung. Hier werden wir einstimmig die Mehrheit der Kommission unterstützen, die auch die modifizierten embryonalen Stammzellen und Stammzelllinien von der Patentierung ausschliessen will.
Ich erinnere Sie daran, dass wir hier über die Grundlagenforschung legiferieren. Diejenigen, die es ernst damit meinen, wenn sie sagen, dass man in einem ethisch heiklen Bereich forschen können sollte, wenn es möglich sei, schwere Krankheiten zu therapieren, müssen sich auch darauf beschränken lassen, dass diese Grundlagenforschung im Moment Priorität hat. Im Moment gibt es ja auch gar keine kommerzielle Anwendungsmöglichkeit für entsprechende Produkte.
Es handelt sich übrigens nicht um ein generelles Patentierungsverbot. Einfach zur Erinnerung: Was der Ständerat beschloss, ist ohnehin normal, denn Entdeckungen können in keinem Land der Welt patentiert werden. Was die Kommissionsmehrheit unseres Rates beantragt, ist kein generelles Patentierungsverbot. Weiterhin erlaubt sind - und das unterstützen wir auch - die so genannten Verfahrenspatente. Das sind Erfindungen, die Unternehmen oder Forschungsinstitute generieren, wenn es um bestimmte Verfahren geht, seien sie technologischer oder labormässiger Art, wenn es also darum geht, wie man mit entsprechenden embryonalen Stammzellen umgehen kann. Das kann man weiterhin patentieren; das schützt auch allfällige zukünftige kommerzielle Interessen.
Wir wollen aber nicht, dass man menschliche Bestandteile patentieren kann; wir wollen nicht, dass man sozusagen Nachkommen dieser menschlichen Bestandteile - Zellen können sich ja teilen und weitervermehren - und ganze Linien patentieren kann und dass damit, das ist für uns eine Kernüberlegung, auch das Forschungsprivileg, über das wir in dieser Debatte diskutieren, eingeschränkt wird.
Unser Motiv dafür, dass wir auch veränderte embryonale Stammzellen von der Patentierung ausschliessen wollen - das heisst nicht, wie gesagt, dass die Verfahren nicht patentierbar sind -, ist auch ganz eng mit unserem Ziel verbunden, die Forschungsfreiheit zu stärken. Wir sehen, es gibt ein Forschungsprivileg im Patentgesetz, und wir wollen es verstärken. Wir sind übrigens nicht die Einzigen. In der EU gibt es mehrere Länder, die daran sind, die Patentierungsfrage zu überarbeiten. Sie wollen eine Verstärkung des Forschungsprivilegs und damit auch die veränderten Stammzelllinien vom Patentrecht ausschliessen. Denn es kann nicht sein, dass Erkenntnisse, die aus der Forschung gewonnen werden, nachher nicht mehr der Forschung, insbesondere der Grundlagenforschung, zur Verfügung stehen. Hier gehen wir, die Mehrheit der Kommission und die geschlossene SP-Fraktion, auch einig mit dem Forschungschef von Novartis International. Es handelt sich um Mark Fishman, internationaler Forschungschef von Novartis. Ich zitiere hier aus einem Interview; er hat gesagt: "Als Wissenschaftler sage ich, es steht ausser Frage, dass die Patentierung von menschlichen Genen den Fortschritt der Forschung verlangsamt, was eine unglückliche Entwicklung darstellt. Aus diesem Grund sollte man sich genau überlegen, was sinnvollerweise patentiert werden kann und was nicht." Ich denke, dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen.