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Haller Ursula · Nationalrat · 2003-09-18

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-18

Wortprotokoll

Auch die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Frage der Patentierung geregelt werden muss. Die Regelung der Patentierbarkeit entspricht dem Wunsch nach klaren ethischen Schranken, lässt aber zu, dass Erfindungen, die den Kriterien der Patentierbarkeit entsprechen, zum Nutzen der Patienten geschützt werden können. Denn wenn kein Schutz möglich ist, wird es auch keine Investitionen für die Forschung und Entwicklung neuer Therapien geben. In einem Forschungsgesetz eine allfällige Nutzung der Forschung mittels eines Patentverbots vorausschauend zu blockieren stellt jedoch die Grundsatzfrage nach Sinn und Ziel einer derartigen Forschungsgesetzgebung. Ein sozialpolitisch wichtiges Ziel des Patentrechtes ist die Förderung der medizinischen Forschung und Innovation, indem mit einem zeitlich begrenzten Patentschutz die kommerzielle Nutzung und damit eine angemessene Abgeltung erbrachter Vorleistungen ermöglicht werden.

Wir haben deshalb auch Mühe mit dem Antrag, welcher in der Kommission mit Stichentscheid des Präsidenten aufgenommen wurde, dass nun nicht nur ein Patentierungsverbot für unveränderte embryonale Stammzellen eingeführt werden soll, sondern dass auch modifizierte embryonale Stammzellen von einer Patentierung ausgeschlossen sein sollen. Wir befürchten, dass dies den Nachteil hat, dass künftig Forschungsergebnisse nicht mehr offen gelegt werden müssen und auf diese Weise auch das Forschungsprivileg verloren ginge.

[PAGE 1385] Der Schutz des geistigen Eigentums, also der Patentschutz der Erfindung, ist für die Bereitstellung finanzieller Mittel eine ganz wesentliche und wichtige Voraussetzung.

Ich bitte Sie, im Namen der SVP-Fraktion, dem Minderheitsantrag Gutzwiller zuzustimmen.