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Kaufmann Pius · Nationalrat · 2025-09-23

Kaufmann Pius · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-23

Wortprotokoll

Im Nachgang zur Beratung des Solidaritätsbeitrags im Zusammenhang mit dem Bergsturz in Blatten hat die Finanzkommission des Nationalrates an ihrer Sitzung vom 10.[NB]Juni 2025 eine Kommissionsmotion beraten, mit der eine gesetzliche Grundlage für Katastrophenhilfe des Bundes gefordert wird. In der Finanzkommission wurden folgende Punkte diskutiert: Soll der Bund in Zukunft gesetzlich verpflichtet sein, im Falle einer Katastrophe einzugreifen, und wenn ja, wie? Bislang beruhte die Hilfe des Bundes fast immer auf Einzelfallentscheidungen oder auf Notrecht. Es gibt keine klare rechtliche Grundlage. Es wurde daran erinnert, dass die geltenden Gesetze tatsächlich einige Regeln enthalten, beispielsweise im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, im Gewässerschutzgesetz oder im Waldgesetz. Es gibt aber kein umfassendes Bundesgesetz, das die Bedingungen und Verantwortlichkeiten und das Verfahren für die finanzielle und organisatorische Unterstützung bei Naturkatastrophen oder anderen Ereignissen beim Bund klar festlegt. Einzelfalllösungen schaffen Unsicherheit und setzen die Behörden in Krisensituationen unter grossen Druck.

Ein zentrales Argument dafür, dass eine neue Gesetzgebung notwendig ist, ist die Zunahme der Anzahl Naturkatastrophen, die in der Schweiz passieren. Es wurde darauf hingewiesen, dass Erdrutsche in den letzten Jahrzehnten deutlich zugenommen haben und dass in Zukunft weitere bedeutende Ereignisse wahrscheinlich sind. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, dass der Bund schnell, einfach und effektiv handeln kann, um die betroffenen Kantone und Gemeinden zu unterstützen, und dass seine eigene Handlungsfähigkeit gewährleistet ist.

In der Diskussion haben mehrere Redner darauf bestanden, dass ein solches Gesetz den Föderalismus respektieren müsse; die Hauptverantwortung für das Management und die Bewältigung von Erdrutschen müsse in den Händen der Kantone bleiben. Der Bund muss in der Lage sein, in Ausnahmefällen und nach klar definierten Regeln zu intervenieren. Eine klare Unterscheidung ist notwendig, um Missbrauch zu verhindern, bei dem der Bund zu einer allgemeinen Versicherung würde. Die rechtlichen Kriterien für die Intervention sollen präzise sein, zum Beispiel, indem die Hilfe auf Ereignisse grossen Ausmasses beschränkt wird. Daher besteht die Notwendigkeit einer neuen gesetzlichen Grundlage.

Einige Mitglieder der Kommission kritisierten das Fehlen von Daten über frühere Hilfen und deren Wirksamkeit. Sie wünschten sich eine umfassende Analyse, bevor ein Gesetz vorbereitet wird. Die Mehrheit war jedoch der Meinung, dass man die Gelegenheit nutzen sollte, um die Diskussion jetzt zu beginnen und die Erfahrungen aus den jüngsten und aus früheren Katastrophen in diesen Prozess einzubringen.

Schliesslich hat die Kommission knapp, mit Stichentscheid der Präsidentin, entschieden, den Bundesrat mit der Vorbereitung eines Entwurfes für ein Bundesgesetz zu beauftragen. Dieses Gesetz muss die Bedingungen, die Verantwortlichkeit und die Verfahren für die finanzielle und organisatorische Unterstützung des Bundes bei Naturkatastrophen oder schweren Ereignissen klar definieren. Ziel ist es, die Handlungsfähigkeit des Bundes in aussergewöhnlichen Situationen zu stärken, die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den bestehenden Systemen zu klären und eine Unterstützung zu gewährleisten, die transparent, gerecht und effektiv ist.