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Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-09-23

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-23

Wortprotokoll

Die Europäische Menschenrechtskonvention und die Organe, die dazugehören, also insbesondere der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, haben mich schon als Student tief beeindruckt und fasziniert. Ich halte das für ein unglaubliches Werk, das in Europa auf den Ruinen des Zweiten Weltkrieges geschaffen wurde. Es ist nicht einfach nur eine Erklärung von Menschenrechten, wie wir sie auch in der UNO haben, sondern auch ein fast ganz Europa überdeckendes rechtliches Verfahren, das dem Individuum die Möglichkeit gibt, an eine internationale Instanz zu gelangen, um seine Menschenrechte einzuklagen und einzufordern. Und warum ist dieses Gericht so epochal? Weil es Menschen, die in ihrem Staat keine Möglichkeit haben, Recht zu finden, die Möglichkeit gibt, sich international Hilfe und Gerechtigkeit zu verschaffen. Es ist also unglaublich, dass wir das geschafft haben. Deshalb habe ich das auch immer verteidigt und tue es heute noch. Und gerade weil ich dieses System verteidige, werde ich die Motion Germann unterstützen. Warum?

Der Gerichtshof hat, wie es Herr Germann gesagt hat, einen Fehler gemacht. Ich möchte nicht wiederholen, was er gesagt hat, sondern es kurz präzisieren und nachher sagen, wo ich das Problem vor allem sehe. Herr Germann hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir haben eine gesetzgebende Gewalt, die Gesetze macht, und wir haben Gerichte, die überprüfen, ob die Anwendung korrekt läuft. Gerichte haben Interpretationsspielraum; man nennt das Auslegung. Es gibt verschiedene Auslegungsmöglichkeiten. Das heisst, ein Gesetz ist dehnbar. Es ist nicht so, dass wir Gesetze machen, die starr sind wie Wände, und dass dann einfach entlang der vorgegebenen Wege entschieden wird. Gott sei Dank ist das nicht so, denn sonst wäre ich arbeitslos, wir bräuchten keine Juristinnen und Juristen - deshalb auch der Witz, es brauche Juristen, weil diese ein bisschen interpretieren können. Das ist die Tätigkeit, die sie ausüben. Das ist alles in Ordnung. Aber die Interpretation hat Grenzen. Sie können nicht überall alles hineininterpretieren, sondern es gibt irgendwo einen Punkt, an dem ein Gericht sagen muss: Hier haben wir jetzt eine Gesetzeslücke, hier haben wir nichts geregelt.

Man sieht es oft und immer wieder, dass das Bundesgericht bei gewissen Fällen sagt: Wir haben diesen Fall angeschaut, aber dafür hat das Parlament keine Lösung parat, da können wir nichts machen; lieber Gesetzgeber - also wir -, tu etwas.

Und es gibt immer wieder Vorstösse, in denen es heisst: Das Bundesgericht hat gesagt, wir müssten hier etwas unternehmen, ich reiche deshalb einen Vorstoss ein. Und dann diskutieren wir darüber, ob wir das ändern wollen oder nicht. Das ist dann wiederum unsere Entscheidung. Das Gericht kann hier nur bis zu einem bestimmten Grad wirksam werden.

Dasselbe gilt für den EGMR. Der EGMR könnte dem Gesetzgeber, also den Mitgliedstaaten, sagen, hier haben wir eine Lücke - wie z.[NB]B. bei den Klimaseniorinnen. Er könnte sagen: Hört zu, damals, als man die EMRK geschaffen hat, hat man nicht an Umweltfragen gedacht; lieber Gesetzgeber, ändere die EMRK, wenn du das willst. Wenn du das nicht willst, auch gut, aber wir können da als Gericht nichts machen.

Nun, das geht fast nicht. Warum? Weil die EMRK nur mittels Einstimmigkeitsprinzip weiterentwickelt werden kann. Jetzt [PAGE 1005] kann man fragen: Ist das nicht ein Fehler? Nein, denn das war eben gerade der Trick bei der EMRK. Wenn Sie das Ganze historisch betrachten, sehen Sie: Alle Staaten, die sich verpflichtet hatten, die EMRK zu akzeptieren, all diese Staaten konnte man damals mit ins Boot holen, weil man sagte: Hört zu, lest die Konvention durch, das ist der Inhalt, nicht mehr. Und dann sagten die Staaten: Okay, dahinter können wir stehen, hier machen wir mit.

Jetzt sagt der Gerichtshof, das sei ein Fehler. Dabei ist es gar kein Fehler, sondern es ist das Konzept hinter der ganzen Geschichte. Dieses Konzept limitiert den Gerichtshof. Theoretisch liesse sich die EMRK mit Einstimmigkeit weiterentwickeln, aber soweit ich weiss, hat man das noch gar nie versucht. Man muss sich damit abfinden. Das ist der Preis für die Breite der EMRK mit ihrem ganzen System.

Nun vertritt der Gerichtshof die Meinung - wie sagt er dem so schön? -, die EMRK sei ein lebendiges Instrument. Lebendig heisst für den EGMR: Er entscheidet, in welche Richtung es sich weiterentwickelt. Das betrachtet er als lebendig. Leben tönt ja so, wie wenn sich das von sich aus weiterentwickeln würde, aber nein: Der Gerichtshof entscheidet, was noch alles darunterfällt. Das stört natürlich die Mitgliedstaaten; das stört sie deshalb, weil sie sagen, die Spielregel sei nicht so gewesen, das Gegenteil sei der Fall gewesen.

Es wird hier insbesondere die Asylsituation genannt. Im Unterschied zu Herrn Germann ist dieser Punkt nicht der Grund, warum ich zustimme - das möchte ich ganz klar deklarieren. Mir geht es um die grundsätzliche Kritik an diesem System, darum, was mich stört und warum ich mich seit diesem[NB]unsäglichen[NB]Klimaseniorinnen-Urteil derart vehement engagiere. Ich kann Ihnen sagen: Aus meinen politischen Kreisen habe ich in diesem Thema nicht nur Unterstützung erfahren.

Warum wehre ich mich so dagegen? Weil mit solchen Urteilen die EMRK und die ganze Institution geschwächt wird. Staaten und Bürgerinnen und Bürger reagieren, indem sie sagen: Was fällt denen dort in Strassburg eigentlich ein? Haben die eigentlich gemerkt, welche Aufgabe sie haben? Diese 14 oder 15 Leute sagen, sie hätten ein lebendiges Instrument, spielen ein bisschen Gesetzgeber, setzen sich einfach über die Staaten hinweg und haben das Gefühl, das werde toleriert. Das entspricht nicht der Aufgabe des EGMR, das geht den Leuten auf die Nerven und gegen den Strich. Mit diesem Verhalten wird das ganze System geschwächt. Am Schluss wird der ganze Gerichtshof samt der EMRK infrage gestellt; das nervt mich so an diesem Urteil und an dieser Tendenz.

Ich kann Ihnen sagen: Noch ein, zwei solche Urteile und es wird in verschiedenen Staaten über den Austritt aus der EMRK diskutiert. Auch in diesem Gebäude gab es Leute, die nach dem Klimaseniorinnen-Urteil weiter gehen wollten als das, was wir dann mit unserer Erklärung taten. Diese Leute wollten diskutieren, ob wir in der EMRK bleiben sollen. Liessen wir oder andere europäische Staaten es so weit kommen, wäre das eine Katastrophe. Deshalb müssen wir dieses System schützen, und schützen bedeutet: Wir müssen dem Gerichtshof beibringen, was seine Aufgabe ist.

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