Jans Beat · Bundesrat · 2025-09-24
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-24
Wortprotokoll
Das Schöne an der ausserordentlichen Session ist ja, dass ich sie inzwischen ordentlich in meine Agenda einschreiben kann. Sie findet regelmässig in jeder Session statt, und das, obwohl sich die Situation entspannt hat. Die Asylzahlen gehen zurück. Im Jahr 2023 hatten wir 30[NB]000 Asylgesuche. Im Jahr 2024 hatten wir 2500 Gesuche weniger, also 27[NB]500. Im Jahr 2025 werden wir, Stand heute, etwa 25[NB]000 Asylgesuche haben, also noch einmal 2500 weniger. Auch was die Gesuche aus der Ukraine anbelangt, gehen die Zahlen deutlich zurück; wir werden dort unsere[NB]Prognosen[NB]nach[NB]unten korrigieren. Auch gemäss Sorgenbarometer verliert das Thema in der Bevölkerung an Bedeutung.
Trotzdem beteilige ich mich gerne an dieser ausserordentlichen Session, weil ich den Eindruck habe, es sei nötig, die eine oder andere Aussage, die hier gemacht wurde, deutlich zu korrigieren. Es geht nicht an, dass Sie hier Dinge behaupten, die nicht stimmen. Asyl ist ein wichtiges Thema, und ich nehme es ernst; vom ersten Arbeitstag an habe ich es ernst genommen. Das letzte Mal habe ich Ihnen während 20 Minuten dargelegt, welche Massnahmen wir ergriffen haben, welche Massnahmen wir prüfen und welche Massnahmen wir noch ergreifen werden. Aber Sie kommen mit denselben Ideen, denselben Vorschlägen, mit Dingen, die hier längst abgelehnt wurden, noch einmal und noch einmal.
Das Asylwesen ist da, das wurde richtig gesagt, um Menschen zu schützen, die ein Recht auf Schutz haben, aber dafür brauchen wir Rückhalt in der Bevölkerung. In diesem Sinne, ja, stelle ich mich gerne dieser Debatte, weil auch ich mich dafür einsetze, dass das Asylwesen Rückhalt in der Bevölkerung geniesst. Das ist nicht selbstverständlich in diesen Zeiten, denn die Not in vielen Ländern zwingt immer mehr Menschen zur Flucht. Das ist für die Gesellschaft in ganz Europa, nicht nur im reichsten Land Europas, eine gewaltige Herausforderung. Darum gehen wir diese Herausforderung auch auf europäischer Ebene an. Sie haben in dieser Session den EU-Migrations- und -Asylpakt debattiert, der für die Asylsituation in der Schweiz enorm wichtig ist. Wir sind in der Schweiz ständig daran, das Asylwesen zu verbessern, auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. Die Asylstrategie zum Beispiel, die wir im Moment mit Gemeinden und Kantonen aufgleisen, ist nur eines von ganz vielen Beispielen.
Sie wissen, ich bin offen für Lösungen, die funktionieren, wenn sie im Rahmen der Verfassung sind, Lösungen, die das System effizienter machen, Lösungen, die das System schützen, Lösungen, die die Integration von Schutzbedürftigen noch stärker fördern. Wir stehen unbestrittenermassen grossen Herausforderungen im Asylbereich gegenüber, und ich bin Ihnen dankbar für Vorschläge, die geeignet sind, diese Situation noch besser zu bewältigen. Aber heute haben Sie über fünf Motionen diskutiert - sie liegen auf dem Tisch -, die nichts bringen, jedenfalls keine Lösungen, die nicht funktionieren und die im schlimmsten Fall sogar zusätzliche Probleme bringen.
Ich starte mit der Motion Schmid Pascal 24.4588: Das ist so eine Motion, die mehr schadet als nützt. Sie wollen, dass wir von Schweden und Dänemark lernen. Das wollen wir auch. Ich habe deshalb mit dem dänischen Innenminister Kaare Dybvad Bek gesprochen, und ich habe mit Schwedens Migrationsminister Johan Forssell gesprochen. Ich kann Ihnen sagen, auf die Schnelle haben sie mir keine Patentrezepte gegeben. Patentrezepte gibt es in diesem Bereich eh nicht. Sie haben mir nichts präsentieren können, was gemäss unserer Verfassung legal wäre, was wir einführen könnten und was sofort eine Erleichterung bringen würde - nichts! Die Aussage, die Sie, Herr Schmid, in Ihrer Motion machen, ist aber sehr irreführend, und das haben mir die erwähnten Minister auch bestätigt. Sie behaupten hier, dass im Rahmen der Überprüfung des Flüchtlingswesens 10[NB]000 Aufenthaltsbewilligungen entzogen wurden. So könnte man das verstehen. Das ist so überhaupt nicht richtig. Es wurden in Schweden tatsächlich in einem Jahr 10[NB]000 Aufenthaltstitel widerrufen, aber nur gerade 800 betrafen Flüchtlinge. Der grösste Teil waren Arbeitsbewilligungen, die in Schweden entzogen wurden.
Sie behaupten zudem, die Schweiz sei überdurchschnittlich attraktiv, es kämen besonders viele Leute zu uns. Das ist ebenfalls falsch. Die Schweiz nimmt 2,4 Prozent der Flüchtlinge Europas auf, das liegt so ziemlich genau im Durchschnitt. In den Jahren 2003 bis 2007 war der Anteil der Flüchtlinge, den die Schweiz innerhalb von Europa aufnahm, dreimal höher. Gehen Sie einmal nachschauen, wer damals Asylminister war.
Sie haben ebenfalls behauptet, wir hätten unser System immer lockerer gemacht, einfacher, sodass man noch einfacher zu uns kommen kann. Auch das ist eine falsche Behauptung: Sie stimmt nicht. Die Revision, die wir 2019 gemacht hatten, hat auch einige Verschärfungen beinhaltet; nicht zuletzt deshalb wurde sie damals auch von links bekämpft.
Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung dieser Motion, denn das, was Sie vorschlagen, dass man nämlich den Asylstatus ständig wieder überprüft, bringt nichts, weil es hier - auch bei den vorläufig Aufgenommenen - um Menschen geht, die in Bürgerkriegsländer zurückgeschickt werden[NB]müssten. Aber das können wir nicht tun, weil sie dort dem Verderben ausgeliefert würden, das wissen Sie. Und solange in diesen Bürgerkriegsländern die Situation anhält, der Krieg anhält, ändert es nichts, alle paar Monate wieder hinzuschauen und zu prüfen, ob wir diese Menschen zurückführen können. Wenn sich in diesen Ländern etwas ändert, ja, dann gehen wir über die Bücher, das ist auch der gesetzliche Auftrag. Aber dies ständig und häufiger zu machen, das macht weder Schweden, noch wollen wir das machen, weil es ausser Aufwand nichts bringt.
Dann komme ich zur Motion der SVP-Fraktion "Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine". Nach Ansicht des Bundesrates wäre die Aufhebung des Schutzstatus S derzeit aus verschiedenen Gründen falsch. [PAGE 1781]
Erstens: Die Ukraine ist nach wie vor im Krieg. Russland hat seine Angriffe auf die Zivilbevölkerung zuletzt massiv verstärkt. Es werden Wohngebäude angegriffen.
Zweitens: Wird der Schutzstatus in dieser unsicheren Lage aufgehoben, weichen Betroffene ins Asylverfahren aus, stellen ein Asylgesuch. Wir würden das Asylsystem überlasten und wieder Pendenzen bei den Asylgesuchen anhäufen, und es gäbe wieder Probleme für die Kantone, die Kantone[NB]müssten das ausbaden. Verschiedene Regierungsräte in diesem Land haben bereits deutlich gesagt, dass das ein Fehlentscheid wäre, weil sie damit zusätzliche Probleme hätten, und das wollen sie nicht.
Drittens: Sie vergessen, dass Sie uns Aufträge geben, die wir dann sehr wohl umsetzen. Da ist zum Beispiel die Motion Friedli Esther 24.3378, "Schutzstatus S auf wirklich Schutzbedürftige beschränken". Diese setzt der Bundesrat um und nimmt dabei ein zentrales Anliegen der vorliegenden Motion bereits auf: Wer aus einer Region kommt, in welche die Rückkehr als zumutbar erscheint, soll keinen Schutzstatus mehr bekommen. Der Bundesrat wird sich noch im Herbst dazu äussern.
Und viertens: Wir haben weiterhin auch ein Interesse daran, uns in diesen Fragen mit der EU zu koordinieren. Ich möchte Sie daran erinnern, dass es eine Strategie der Russen ist, einen Keil zwischen die europäischen Verbündeten zu treiben und gezielt - gezielt! - das Flüchtlingsproblem zwischen die Länder zu schieben. Das ist hybride Kriegsführung, darauf dürfen wir nicht hereinfallen, denn das ist auch nicht in unserem verteidigungspolitischen Interesse.
Der Bundesrat beantragt Ihnen deshalb, diese Motion abzulehnen.
Ich komme zur Motion 25.3601, "Resettlement aussetzen, bis das Asylsystem stabilisiert ist". Mit dem Resettlement können wir gezielt Menschen schützen, die es am nötigsten haben, besonders Menschen, die weder in der Heimat noch im Land, in dem sie Zuflucht gesucht haben, eine Chance auf ein sicheres Leben haben. Es sind Familien, Frauen, Kinder, kranke Menschen. Ihnen fehlen die Kraft und die Mittel, ein sicheres Land zu suchen. Seit April 2023 haben keine Einreisen über dieses Resettlement-Programm mehr stattgefunden. Im Oktober ist erstmals wieder die Aufnahme von 49 Personen geplant. Für die Jahre 2026 und 2027 sind zurückhaltend höchstens 400 Aufnahmen jährlich vorgesehen. Das machen wir immer abhängig von der Asyllage und in enger Abstimmung mit den Kantonen, Gemeinden und Städten. Diese Resettlement-Aufnahmen sind eine bescheidene Geste der Menschlichkeit in schrecklichen Zeiten. Sie wird in Absprache mit den Kantonen festgelegt und führt nicht zu einer Überlastung unseres Asylwesens.
In einem Punkt ist der Bundesrat mit der Motionärin einig: Die Definition von Richtwerten würde helfen, die Asyllage beim Resettlement-Programm besser zu berücksichtigen; das würde die Planbarkeit für alle Beteiligten erhöhen. Das EJPD hat diese Arbeiten aber bereits aufgenommen, dafür braucht es diese Motion ebenfalls nicht. Auch hier beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.
Ich komme zur Motion Riner 25.3274. Wer in der Schweiz eine vorläufige Aufnahme hat, bleibt in der Regel lange hier - da haben Sie recht -, weil wir es, ich sage es noch einmal, mit Menschen zu tun haben, die sonst in den Bürgerkrieg zurückmüssten und dort möglicherweise an Leib und Leben gefährdet wären. Deshalb können wir sie nicht zurückschicken. Heute können vorläufig Aufgenommene nach fünf Jahren ein Gesuch für eine Aufenthaltsbewilligung einreichen. Es ist dann aber der Kanton, der das prüft und an den Bundesrat weiterleitet. Wenn Sie die Frist jetzt auf zehn Jahre erhöhen, wenn frühestens nach zehn Jahren ein entsprechendes Gesuch gemacht werden kann, dann lösen Sie überhaupt kein Problem. Die Behauptung, die Sie hier in den Raum stellen, dass das der Grund sei, ich sage es noch einmal, warum überdurchschnittlich viele in die Schweiz kämen - was gar nicht stimmt -, ist frei erfunden. Dafür gibt es überhaupt keine Evidenz. In den anderen Ländern Europas gibt es unterschiedlichste Systeme. Die Behauptung, dass wir gerade wegen dieser Regelung für Härtefälle nach fünf Jahren besonders attraktiv seien, ist nicht belegbar - schlicht und einfach nicht. Aber Sie schaffen damit ein ganz grosses Problem, nämlich dass es für diese Leute schwieriger wird, einen Job zu finden. Die Integration von Menschen ist schwieriger, wenn sie auch nach fünf Jahren Arbeit keine Aussicht haben, weiter hierzubleiben; die Motivation sinkt.
Sie sagen, wir müssten jetzt mit dieser Massnahme die Glaubwürdigkeit unseres Asylsystems erhöhen. Ich bekomme auch viele Zuschriften, ich weiss auch, was die Sorgen der Leute bei diesem Thema sind. Die Aussage, die ich am meisten erhalte und mit der ich am meisten konfrontiert werde, ist: Sehen Sie doch dazu, dass die Leute arbeiten, dass sie nicht auf der Strasse rumhängen, dass sie nicht Sozialhilfe empfangen. Sehen Sie dazu, dass sie schnell integriert werden. Dann ist die Akzeptanz da - und genau das erschweren Sie mit dieser Massnahme eindeutig.
Es ist nicht eine Massnahme, die von den Kantonen gewünscht wird. Im Gegenteil, die Kantone prüfen ja diese Härtefallgesuche. Sie schicken sie nur nach Bern, wenn sie überzeugt sind, dass es sich um Menschen handelt, die auch hierbleiben können sollen, weil sie sich - und da haben wir ja hohe Hürden - selber finanzieren können, auch ihre Familie finanzieren können und letztlich einen Job und eine sichere Existenz haben; sonst wird das Härtefallgesuch gar nicht angenommen. Warum sollen wir diesen Menschen das Signal "Ihr könnt euch noch mal fünf Jahre lang nicht integrieren" geben? Was ist daran lösungsorientiert? Das bringt nichts. Deshalb ist der Bundesrat hier ebenfalls für eine Ablehnung dieser Motion.
Ich komme zum Schluss zur Motion 24.3949. Wie Sie wissen, setzt die EU ab Mitte 2026 den Migrations- und Asylpakt um, der für die Schweiz verbindliche Teil ist im Moment ja hier bei Ihnen in den Räten hängig. Die EU verfolgt mit der umfassenden Reform die gleichen Ziele wie die Schweiz: ein effizientes Asylmanagement, den Schutz der Schengen-Aussengrenzen, die Eindämmung der Sekundärmigration, schnelle Asylverfahren, einheitliche Standards bei den Verfahren und bei der Unterbringung sowie eine rasche Rückkehr.
Nun fordert Herr Schilliger, dass wir die Standards bei den Verfahren eins zu eins übernehmen. Ich muss Ihnen aber sagen, dass die Standards noch gar nicht festgelegt wurden. Es soll also quasi ein Blankocheque unterschrieben werden, ohne zu prüfen, was die EU hier genau beschliessen respektive im Detail umsetzen wird. Schon deshalb ist das keine gute Idee.
Sie, Herr Schilliger, erwähnten nun insbesondere diese Transitzentren an den EU-Aussengrenzen. Und wenn ich Sie richtig verstanden habe, würden Sie dieses Modell auch gerne für die Schweiz geprüft haben. Ich kann Ihnen sagen, dass wir hier schon verschiedene Vorstösse behandelt haben, die genau das wollten. Das Problem ist, dass sich bei mir kein einziger Kanton an den Schweizer Aussengrenzen gemeldet hat, der sagte, er würde gerne so ein Transitaussenzentrum einführen. So wird die Last der Einreiseverfahren auf die Aussenkantone verlagert, und die wollen das nicht.
Wir haben ein System, das funktioniert und das solche Transitaussenzentren auch nicht braucht. In diesem Sinne bitte ich Sie deshalb, auch diese Motion abzulehnen.