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preparatory:AB 363749

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit ersuche ich Sie, auf die grundrechtswidrige Massnahme 1 zu verzichten und beim bestehenden Gesetz zu bleiben. Mit der Massnahme 1 will der Bundesrat im Gesetz festschreiben, dass Zivildienstpflichtige mindestens 150 Diensttage leisten müssen,[NB]egal,[NB]wie lange sie zuvor schon Militärdienst geleistet haben.

Heute gilt: Wer in den Zivildienst wechselt, muss im Vergleich zu den noch geleisteten Militärdiensttagen 1,5-mal so viele Zivildiensttage leisten. Die Bereitschaft, dies zu tun, gilt als sogenannter Tatbeweis dafür, dass die Person aus Gewissensgründen den Militärdienst nun jetzt doch verweigert. Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Zur Glaubens- und Gewissensfreiheit gehört jedoch das Recht, den Militärdienst zu verweigern. In diesem Fall kann die Militärdienstpflicht seit 1996 mit einem zivilen Ersatzdienst erfüllt werden. Das Grundrecht der Rechtsgleichheit verbietet es, diese Männer abzuschrecken, zu diskriminieren oder zu bestrafen. Die beiden Dienste müssen von der Belastung her vergleichbar sein. Gemäss Reform wäre der Faktor 1,5 nur noch auf Zivildienstleistende anwendbar, die im Militär noch mindestens 100 Tage leisten müssten. Diejenigen mit weniger als 100 ausstehenden Militärdiensttagen müssten neu in jedem Fall noch 150 Zivildiensttage leisten.

Das Bundesamt für Justiz hat diese Massnahme scharf kritisiert. Der UNO-Menschenrechtsausschuss hat schon vor Jahren den Faktor 1,7 kritisch beurteilt. Er hat mehrmals festgestellt, dass ein Faktor, der sich dem Faktor 2 annähert, gegen das Rechtsgleichheitsgebot verstosse. Das sieht eigentlich ja auch der Bundesrat so. Ich zitiere aus der Botschaft: Bei der Massnahme 1 stellten sich die Frage nach der Verfassungsmässigkeit bezüglich des Rechtsgleichheitsgebotes und der Verhältnismässigkeit und die Frage nach der Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz, sprich dem Diskriminierungsverbot.

Diese Massnahme ist zwar die einzige, die das Potenzial hat, die Anzahl Zulassungen substanziell zu senken, allerdings lässt sie sich leicht umgehen. Ich erwähne es noch einmal: Ein grosser Teil dürfte das Gesuch früher einreichen oder den Weg der medizinischen Ausmusterung wählen. Unter dem Strich werden deshalb weniger Dienstpflichtige einen persönlichen Dienst im öffentlichen Interesse leisten. Sie werden kaum zur Alimentierung der Armee beitragen. Die Dienstgerechtigkeit würde weiter geschwächt. Die Massnahme verstösst somit gegen das Gebot der Verhältnismässigkeit; zu diesem Schluss ist das Bundesamt für Justiz gekommen. Zudem verstösst es gegen geltendes Völkerrecht.

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen.