Meyer Mattea · Nationalrat · 2025-09-24
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Wenn der Partner oder die Partnerin stirbt, ist das ein schmerzhafter Schicksalsschlag. Zur Trauer kommen in vielen Fällen auch finanzielle Sorgen dazu. Die Hinterlassenenleistungen für Ehepaare sind deshalb eine unverzichtbare Stütze und eine soziale Errungenschaft.
Das bisherige Gesetz hat Witwen und Witwer jedoch ungleich behandelt. Zu Recht hat der Witwer Max Beeler vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen diese Ungleichheit geklagt und recht bekommen. Im Urteil steht explizit, dass die Schweiz das Urteil nicht zum Anlass nehmen soll, die betroffenen Renten für Frauen zu kürzen. Doch genau das macht die vorliegende Vorlage. Sie verkehrt ein gleichstellungspolitisch berechtigtes Anliegen - eine geschlechter- und zivilstandsunabhängige Hinterlassenenrente - in sein Gegenteil und macht daraus eine Abbauvorlage auf Kosten der Frauen.
Die Hunderte Millionen Franken, die damit eingespart werden sollen, bezahlt nämlich irgendwer - und das sind Frauen, insbesondere Mütter, die ihren Ehepartner verlieren, die heute Anspruch auf eine lebenslange Rente haben und die diesen Anspruch in Zukunft nicht mehr haben werden. Wer Betreuungsarbeit leistet und deshalb zum Beispiel das Erwerbspensum reduziert, ist in Zukunft beim Verlust des Partners nicht mehr abgesichert. Das trägt der heutigen, nach wie vor sehr oft vorkommenden Lebensrealität von Zehntausenden von Frauen nicht Rechnung. Denn die bisherige Witwenrente diente auch als langfristige Absicherung, als langfristiger Ausgleich für den Erwerbsausfall, der entsteht, wenn jemand unbezahlte Care-Arbeit leistet. Die Hinterlassenenrente konnte hier auffangen und kompensieren. Die Zahlen dazu sind eindeutig: Auf Männer im Erwerbsalter hat der Todesfall der Partnerin einen sehr viel geringeren finanziellen Einfluss als der Todesfall des Partners auf eine Frau, die Witwe wird und Mutter ist. Der Grund dafür ist, dass Männer nach wie vor sehr viel häufiger vollzeiterwerbstätig sind, insbesondere auch dann, wenn Kinder auf die Welt kommen. Hinzu kommt, dass mit dieser Vorlage selbst laufende Rentenansprüche angetastet werden und nicht gesichert sind. Sie alle werden auch unzählige Mails von Betroffenen erhalten haben, die Angst um ihre Existenz haben. Es ist eine reale, berechtigte Angst.
Ich beantrage Ihnen deshalb, diese Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen, wobei folgende Eckwerte berücksichtigt werden sollen:
1.[NB]Laufende Rentenleistungen dürfen nicht angetastet werden. Die betroffenen Personen haben diese Rechtssicherheit verdient.
2.[NB]Die Übergangsfristen sollen sehr viel grosszügiger ausgestaltet sein und den Lebensrealitäten besser Rechnung tragen. Die vorgesehenen Übergangsfristen sind ungenügend. Personen ab 50 Jahren haben ihren Lebensentwurf unter anderen Voraussetzungen gemacht. Sie schlossen ihre Ehen auch mit der Sicherheit ab, dass es im Todesfall eine[NB]finanzielle[NB]Absicherung gibt. Deshalb sollen diese Personen, Personen über 50, von einer Reform nicht betroffen sein.
3.[NB]Der Anspruch auf Renten soll für Personen mit Kindern nicht erlöschen, wenn die betroffenen Personen über 55 Jahre alt sind und die Kinder älter als 25. Wie bereits gesagt, die Hinterlassenenrente ist auch eine langfristige Kompensation für Erwerbsausfälle, die entstehen, wenn jemand Care-Arbeit leistet, und die sich auch dann auf die finanzielle Situation auswirken, wenn die Kinder längst aus dem Haus und erwachsen sind. Diese Lücken können mit 55 nicht mehr einfach geschlossen werden.
4.[NB]Das Armutsrisiko für ältere kinderlose Verwitwete soll mit der Hinterlassenenrente und nicht mit den Ergänzungsleistungen aufgefangen werden. Hierzu brauchen wir eine Lösung in der AHV, die ja nicht nur eine Altersvorsorge, sondern, das sagt der Name, auch eine Hinterlassenenversicherung ist.
5.[NB]Der einzig positive Aspekt der aktuellen Vorlage, wonach die Hinterlassenenrente zivilstands- und geschlechterunabhängig ausgestaltet werden soll, kann auch bei einem zweiten Anlauf wieder aufgenommen werden.
Ich bin überzeugt, wir können das besser. Wir können anständiger und auch grosszügiger mit den Menschen umgehen, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben und auf eine Hinterlassenenleistung angewiesen sind.