AB 363761
Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24
Wortprotokoll
Aktuell befassen wir uns mit Artikel 21 Absatz 2, also mit der Massnahme 5. Durch diese Massnahme will der Bundesrat die jährliche Einsatzpflicht neu im Gesetz statt wie bisher in der Verordnung verankern. Die Frist bis zur Leistung des ersten Einsatzes soll also geringfügig gekürzt werden, indem der erste Einsatz im ersten Jahr nach der Zulassung geleistet statt bloss begonnen werden muss. Mit der Einführung einer jährlichen Einsatzpflicht bezweckt der Bundesrat die Angleichung an den Dienstleistungsrhythmus der Angehörigen der Armee. Er will damit die Gleichwertigkeit stärken und zur Senkung der Attraktivität des Zivildienstes beitragen.
Die Dienstleistungsrhythmen von Armee und Zivildienst sind jedoch bereits aneinander angeglichen. Schon heute gilt die jährliche Einsatzpflicht sowohl in der Armee als auch im Zivildienst. Im Zivildienst wird sie konsequent durchgesetzt. Bei der ordentlichen Entlassung hatten 2024 äusserst hohe 98,3 Prozent der Zivis alle verfügten Zivildiensttage geleistet, dies trotz der Tatsache, dass sie in der gleichen Zeitspanne wie Militärdienstpflichtige das Anderthalbfache an Diensttagen leisten müssen. Die Verschärfung ist so geringfügig, dass diese Massnahme nicht zur Senkung der Attraktivität des Zivildienstes und schon gar nicht zur personellen Alimentierung der Armee beitragen würde. Diese Massnahme verstösst schlichtweg gegen das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Die heutige Diskussion hat mir einiges gezeigt: dass man den Sinn des Zivildienstes immer wieder infrage stellt und dass auch die Arbeit von Zivis pauschal immer wieder schlechtgeredet wird. Als Befürworterin der Armee habe ich es mir seit meinem Outing strikte abgewöhnt, vom Hörensagen oder aufgrund von Erfahrungen aus dem privaten Umfeld pauschal auf die Ausbildung der Soldaten oder auf die Armee als Ganzes zu zielen und Dinge als "nice to have" zu deklarieren. Letzte Woche hat Kollege Wicki hier in diesem Saal zudem den Spruch von Montesquieu zitiert: "Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu machen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu machen." Wenn dieser Ausspruch zu irgendetwas passt, dann ganz sicher zur Massnahme 5.
Daher ersuche ich Sie wirklich darum, auf diesen Leerlauf zu verzichten und bei der bewährten Regelung im Gesetz zu bleiben.