Aeschi Thomas · Nationalrat · 2025-09-24
Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-09-24
Wortprotokoll
Ich darf Ihnen im ersten Block dieser Vorlage zwei Minderheitsanträge präsentieren. Der erste bezieht sich auf Artikel 23 Absatz 1 auf Seite 7 der Fahne. Es sind aber zahlreiche weitere Artikel von dieser Bestimmung betroffen. Ich möchte Ihnen hier beliebt machen, beim geltenden Recht zu bleiben, das heisst, dass eben die Rente wie bisher an Eheleute, also an die Witwe oder den Witwer, ausbezahlt wird und es keine Anpassung dahin gehend gibt, dass in Zukunft alle hinterlassenen Personen einen Anspruch auf eine solche Rente haben. Ich bin überzeugt: Wir müssen zum Institut der Ehe Sorge tragen. Es wäre falsch, wenn wir hier eine weitere Ausweitung beschliessen würden.
Ebenfalls beantragt Ihnen meine Minderheit unter Ziffer 4, beim Familienzulagengesetz, beim geltenden Recht zu bleiben, damit hier nicht ein neuer Abzug eingeführt wird, wie es die Mehrheit möchte, dass eben beim steuerbaren Einkommen von Nichterwerbstätigen, die Anspruch auf Familienzulagen haben, eine Anpassung eingeführt werde. Ich bitte Sie, hier beim geltenden Recht zu bleiben. Es gibt überhaupt keinen Grund, hier eine Anpassung in diese Richtung vorzunehmen. Auch damit leisten Sie einen Beitrag zur Entlastung der AHV bzw. zur Verhinderung, dass sie noch mehr belastet wird. Sie wird ja ohnehin bereits ins Minus rutschen.
Ich danke Ihnen, dass Sie diese beiden Minderheitsanträge hier unterstützen.