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Hegglin Peter · Ständerat · 2025-09-24

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-24

Wortprotokoll

Erstmals beraten wir heute ein Investitionsprüfgesetz. Weil wir das zum ersten Mal tun, bin ich der Ansicht, dass ein Überschiessen der Regulierung vermieden werden sollte; dies auch, weil sich die geopolitische Situation mit den hohen US-amerikanischen Zöllen verändert hat. In diesem Zusammenhang verstehe ich auch die Forderung der Unternehmen, dass die Regulierungskosten möglichst zu senken oder tief zu halten oder zumindest nicht zu erhöhen sind. Ich glaube, mit der Version, die wir jetzt gewählt haben, werden wir dieser Forderung gerecht.

Mit der Beschränkung auf staatliche Investoren haben wir den Anwendungsbereich nicht ausgeweitet, sondern sind in [PAGE 1032] einem engen Bereich geblieben. Gemäss Mengengerüst, also den Annahmen der Verwaltung, wären im Rahmen des IPG und entsprechend der Variante des Nationalrates nämlich etwa dreissig bis vierzig Unternehmen pro Jahr einer Prüfung unterzogen worden. Wenn Sie dem Antrag meiner Minderheit folgen, sind es etwa drei bis sechs Unternehmen, die einer Prüfung unterzogen würden. Dem stehen natürlich die Äusserungen des Mehrheitssprechers zur Anzahl Unternehmen entgegen, die es in der Schweiz gibt. Aber wir sprechen ja von Übernahmen durch staatliche Investoren, das wären dann wesentlich weniger. Wenn Sie die Limiten jetzt korrigieren und höher ansetzen, ist davon auszugehen, dass es dann in gewissen Jahren zu gar keiner Prüfung entsprechender Übernahmen käme. Das heisst, das IPG würde im Grunde zu einem Papiertiger. Ich denke, damit hätten wir dann wirklich schlecht legiferiert.

Weiter muss man beachten, dass die Limiten gemäss dem Entwurf des Bundesrates - weltweit mindestens 50 Vollzeitstellen oder ein weltweiter Jahresumsatz von mindestens 10 Millionen Franken- und die Buchstaben a bis e eben kumulativ zu verstehen sind. Bei einer kumulativen Betrachtung dieser Buchstaben ist dann auch davon auszugehen, dass ein Unternehmen, das beispielsweise mehr als 10 Millionen Franken Jahresumsatz hat, laut Buchstabe b trotzdem von der Genehmigungspflicht ausgenommen wäre, wenn z.[NB]B. über das von ihm betriebene Verteilnetz weniger als 450 Gigawatt Elektrizität jährlich abgesetzt würden. Mit anderen Worten: 50 Vollzeitstellen und 10 Millionen Franken Jahresumsatz mögen als wenig erscheinen, aber, wie gesagt, die kumulativen Anforderungen a bis e korrigieren das.

Deshalb empfehle ich Ihnen: Bleiben Sie beim Entwurf des Bundesrates, folgen Sie meiner Minderheit. Machen Sie damit ein Gesetz, das greift, anstatt zu einem Papiertiger zu werden - sodass wir Gesetzesbestimmungen haben, die zumindest noch greifen.

Daher empfehle ich Ihnen, meiner Minderheit zu folgen.