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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-09-24

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-09-24

Wortprotokoll

Würden Sie als Arbeitgeber eine schwangere Frau auf Stellensuche einstellen? Ich möchte mit dieser Frage einsteigen und lasse sie mal so im Saal stehen.

Ich habe meine Motion eingereicht, weil in der Sozialgesetzgebung für schwangere Frauen Lücken bestehen und ich Sie einladen möchte, mit der Annahme von Ziffer 1 und Ziffer 2 meiner Motion diese Lücken zu schliessen und die Absicherung von schwangeren Frauen zu verbessern.

Wie ist die Ausgangslage? Auch wenn die Erwerbssituationen während der Schwangerschaft und während der Mutterschaft als belastend wahrgenommen werden, sind fast alle Frauen in der Schweiz während der Schwangerschaft erwerbstätig. Die Schweiz liegt betreffend Erwerbstätigenquote der Frauen europaweit auf Platz zwei. Diese Quote steigt kontinuierlich, besonders stark steigt sie bei Müttern mit Kindern unter 7 Jahren. Haben Sie gewusst, dass die Erwerbsquote von Frauen mit Kindern unter 15 Jahren sogar höher ist als die von kinderlosen Frauen im selben Alter?

Frauen partizipieren derart stark am Arbeitsmarkt, dass es zwangsläufig zur Situation "schwanger und arbeitend" kommt. Was gilt dann? Unsere Gesetzgebung sieht vor, dass Schwangere bis zum Tag der Niederkunft arbeiten. Während der Schwangerschaft gilt richtigerweise ein strenger Kündigungsschutz, und für gewisse Tätigkeiten, welche die Gesundheit der Mutter und des Ungeborenen gefährden könnten - schweres Heben oder Umgang mit giftigen Stoffen -, gilt zusätzlich ein Arbeitsverbot.

Was passiert jetzt, wenn die schwangere Frau arbeitslos ist? Das betrifft zum Glück nur wenige Frauen, wir haben die Zahlen vom Vorredner gehört. Das SECO weist für das Jahr 2022 rund 130[NB]000 arbeitslose Frauen aus, darunter rund 5800 Schwangere. Genau um diese Frauen geht es. Rund 10 Prozent, nämlich über 500, wurden während ihrer Schwangerschaft ausgesteuert. Ausgesteuert bedeutet, dass sie entweder in die Sozialhilfe rutschen oder auf das Einkommen des Mannes angewiesen sind, das sie davor bewahrt. Das geht natürlich auch mit einem Verlust der finanziellen Autonomie einher. Was für all diese 500 Frauen gilt, die ausgesteuert wurden: Sie verlieren den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung. Der erwähnten Notiz des SECO ist zu [PAGE 1040] entnehmen: Wäre all diesen Frauen, die ausgesteuert wurden, die Anzahl Tage bis zur Geburt entrichtet worden, hätte dies für die Arbeitslosenversicherung zu Mehrkosten von rund 8,2 Millionen Franken geführt.

Ich kann nicht ganz nachvollziehen, wie der Bundesrat und auch der Vorredner hier immer von einem unvorhergesehenen Ereignis und einer unvorhergesehenen Zeitdauer sprechen können. So unvorhergesehen sind eine Schwangerschaft und ihre Dauer dann doch nicht. Das Versicherungsprinzip - ich komme noch dazu - hängt sicher auch von der Beitragsdauer ab, aber wir differenzieren eben bereits heute, und deshalb würde eine Ausnahme für schwangere Frauen hier trotzdem in die Logik der ALV passen.

Lassen Sie mich noch kurz diese 8,2 Millionen Franken in den Kontext der ALV stellen. Die ALV hatte 2024 Aufwendungen im Rahmen von 7,4 Milliarden Franken, sie erzielte einen Überschuss von 1,4 Milliarden Franken. 8 Millionen Franken entsprechen 0,12 Prozent der gesamten Ausgaben vom letzten Jahr. Für die ALV wären diese Zusatzkosten also irrelevant.

Nun zu Ziffer 2: Eigentlich sind die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und die Überbrückung der Arbeitslosigkeit die wichtigen Funktionen der ALV. Sie garantiert ein angemessenes Ersatzeinkommen und bietet auch Unterstützung für die Wiedereingliederung. Diese Eingliederung ist eben nicht für alle Personengruppen gleich einfach, deshalb differenziert die ALV bereits heute die Anzahl Taggelder und verlängert die Beitragszeit für besonders vulnerable Personengruppen. Ältere Arbeitslose ab 55 Jahren erhalten bis zu 640 Taggelder, Teilinvalide mit IV-Renten erhalten bis zu 520 Taggelder. Junge Arbeitslose unter 25 Jahren erhalten nur 200 Taggelder, aber falls sie für Kinder sorgen und eine lange Beitragszeit haben, können auch sie auf die regulären 400 Taggelder kommen.

Der Grund für die Erhöhung der Anzahl Taggelder ist ja jeweils die Annahme, dass gewisse Personen länger brauchen für die Wiedereingliederung. Diese Erhöhung möchte ich nun auch für schwangere Frauen bei Arbeitsunfähigkeit einführen.

Mit Ziffer 1 der Motion erreichen wir nur die schwangeren Arbeitslosen, bei denen die Rahmenfrist für den ALV-Taggeldanspruch abläuft. Das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung unterscheidet aber zwischen dem Auslaufen der Rahmenfrist und dem Anspruch auf Taggelder. Wenn Schwangere vorübergehend arbeitsunfähig sind, sind sie das gemäss Studie des Büros Bass ein paar Wochen länger, als es 44 Krankentaggeldern entsprechen würde. Und dann ist diese Beschränkung eben problematisch, selbst wenn noch keine Aussteuerung droht.

Mit Ziffer 2 der Motion sorgen wir dafür, dass diese Frauen nicht nur vor der Aussteuerung geschützt sind, sondern auch ihren Anspruch auf ALV-Taggelder behalten. Das SECO geht in seiner Notiz davon aus, dass wir hier von 17 - 17! - Frauen sprechen, die in der letzten Periode betroffen waren. Wir sprechen also auch bei Ziffer 2 nicht von einem Massenphänomen, zum Glück nicht. Aber im Einzelfall, das möchte ich schon betonen, ist die Situation sehr belastend, und wir können mit einer Erhöhung der Anzahl Taggelder eine entscheidende Erleichterung bringen.

Wir entscheiden auch, ob man diese Frauen wirklich von der ALV in die Sozialhilfe schicken soll, weil sie schwanger und krank sind, oder ob wir grundsätzlich an ihre Erwerbsfähigkeit glauben wollen. Bei jeder Gelegenheit wiederholen wir, dass wir Frauen stärker in den Arbeitsmarkt integrieren oder sie dort halten wollen und dass die Erwerbsbeteiligung steigen soll. Gleichzeitig wäre es auch wünschenswert, dass die Anzahl Kinder pro Frau nicht weiter abnimmt. Mit den Ziffern 1 und 2 meiner Motion können wir hier eine zielgerichtete und kostenmässig sehr bescheidene Verbesserung der sozialen Absicherung von schwangeren Frauen erreichen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung.

Kurz zu Ziffer 3: Wie wir KMU von Lohnkosten oder hohen Krankentaggeldprämien in Fällen entlasten wollen, in denen sie ihren schwangeren Angestellten bei einem Arbeitsverbot keine Alternative bieten können, ist heute noch nicht befriedigend geregelt. Der Vorredner hat es richtig gesagt: Hier müssen noch weitere Abklärungen folgen. Die Lösung ist nicht reif, weshalb ich Ziffer 3 zurückgezogen habe.