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Sommaruga Simonetta · Nationalrat · 2003-09-18

Sommaruga Simonetta · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-18

Wortprotokoll

Ich habe zwar vorher bereits alle drei Artikel, die zur Diskussion stehen, begründet; und ich gehe auch davon aus, dass all diejenigen, die vorher die Minderheit der Kommission unterstützt haben, auch in diesen beiden Artikeln logischerweise der Minderheit folgen müssten. Trotzdem möchte ich noch etwas dazu sagen. Der Antrag der Minderheit wurde jetzt von der Mehrheit der Kommission so dargestellt, als ob es sich hier um eine erneute massive Einschränkung der Forschungsfreiheit handeln würde und als ob wir hier eine neue Schikane gegen die Forschung einbauen würden. Ich muss Sie einfach daran erinnern, dass bei all diesen Projekten eine wissenschaftliche und ethische Beurteilung durch die Bewilligungsbehörde, also durch das Bundesamt für Gesundheit, vorgenommen wird. Zu einer ethischen Beurteilung gehört eben die Abwägung, ob man gleichwertige Erkenntnisse auch auf anderem Weg erlangen kann. Diese Abwägung wird ohnehin gemacht, und das Ergebnis muss der Ethikkommission vorgelegt werden. Ich kann nicht nachvollziehen, warum man sich dagegen wehrt, dass diese Beurteilung auch dem Bundesamt für Gesundheit übermittelt wird. Es handelt sich eigentlich hier um ein Papier - wenn Sie so wollen -, das dann nicht nur an die Ethikkommission, sondern auch an das Bundesamt für Gesundheit, also an die Bewilligungsbehörde, geschickt wird. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass der Bundesrat die Subsidiarität als ein wesentliches Prinzip für das Gesetz festgelegt hat und dass der Bundesrat und der Ständerat dem Subsidiaritätsprinzip diskussionslos zugestimmt haben.

Ich bitte deshalb im Namen der SP-Fraktion, hier der Minderheit Dormann Rosmarie zu folgen.