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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-25

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-25

Wortprotokoll

Die Motion zielt darauf ab, die Bewilligungsverfahren für Solaranlagen auf Infrastrukturanlagen zu vereinfachen. Damit soll der Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt werden, zum Beispiel auf Lärmschutzwänden, Perrondächern oder Tunnelportalen. [PAGE 1056]

Der Bundesrat hat sich für die Annahme der Motion ausgesprochen, da der Ausbau wichtig ist. Er weist jedoch darauf hin, dass seit der Einreichung der Motion bereits bedeutende Schritte in diese Richtung unternommen wurden. Mit dem Energiemantelerlass wurden Bestimmungen geschaffen, die den Bau von Solaranlagen im Meldeverfahren nicht nur für gut angepasste Dachanlagen, sondern auch für Anlagen ermöglichen, die gut an Fassaden von Gebäuden angepasst sind. Die betreffenden Regelungen treten in Kürze in Kraft.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die verlangte Vereinfachung der Bewilligungsverfahren für Solaranlagen auf Infrastrukturen tatsächlich noch einen spürbaren Beitrag zur Nutzung von Solarenergie leisten kann. Zu beachten ist zudem, dass solche Anlagen oft mit einem erheblichen Erschliessungsaufwand verbunden sind. Anders als bei Dach- oder Fassadenanlagen wird der Strom hier nicht direkt vor Ort genutzt, sondern muss über längere Distanzen abgeleitet werden, was zusätzlichen Aufwand und Kosten verursacht. Zudem tangiert der Vorstoss die Zuständigkeit der Kantone bei Verfahrensfragen im Bauwesen.

Dennoch beantragt Ihnen der Bundesrat die Annahme der Motion. Er weist aber darauf hin, dass bei deren Umsetzung sichergestellt werden muss, dass der Erschliessungsaufwand jeweils in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen steht und dass die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Kompetenzen der Kantone auch konsequent respektiert werden. Im Falle einer Annahme, die der Bundesrat unterstützt, würde er die Umsetzung unter diesen Rahmenbedingungen angehen.