Rösti Albert · Bundesrat · 2025-09-25
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-09-25
Wortprotokoll
Ich glaube, den letzten Worten der Motionärin ist eigentlich nichts beizufügen. Diese Zielsetzung teilen wir wahrscheinlich alle, und diese Zielsetzung teilt selbstverständlich auch der Bundesrat; das möchte ich hier klar sagen.
Die Frage ist, auf welcher Stufe wir sie angehen. Für Grünräume und die Qualität in den Quartieren, meine ich, sind [PAGE 1058] schon vor allem die Städte und Gemeinden oder allenfalls noch die Kantone verantwortlich und erst zweitrangig dann der Bund. Es ist tatsächlich so, wie jetzt im Rat gesagt wurde, dass der Bundesrat die Motion nicht aufgrund der Zielsetzung ablehnt, sondern aufgrund der bestehenden Instrumente. Wir meinen, wir haben heute Instrumente, die gar nicht so schlecht sind.
Das RPG 1, das eine klarere Trennung von besiedelten und nicht besiedelten, von Bauzonen und anderen Zonen bringt, beginnt zu wirken. Es hat noch nicht die volle Wirkung erzielt, aber es wirkt, das können wir sagen. Sie kennen auch das RPG 2.
Vor allem haben wir aber inzwischen auch weitere Instrumente implementiert. Sie wurden auch erwähnt, ich sage sie Ihnen noch einmal. Sie stehen auch in der Stellungnahme zur Motion: Programm Agglomerationsverkehr, Neue Regionalpolitik. Zudem gibt es ein neues Raumkonzept Schweiz. Dabei geht es genau um diese tripartite Zusammenarbeit von Gemeinden und Städten, Kantonen und Bund. Diese Arbeiten laufen im Moment im Rahmen der tripartiten Arbeitsgruppe zum Raumkonzept Schweiz. Das ist nicht ein rechtsverbindliches Instrument, aber zumindest ein Wegweiser, damit diese Zusammenarbeit funktioniert. Wir haben die Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete verabschiedet, es gibt die Strategie Baukultur, und es gibt das Landschaftskonzept Schweiz.
Ich meine, dass wir Ihre Zielsetzung, Frau Ständerätin Z'graggen, innerhalb dieser bestehenden Instrumente durchaus umsetzen können und auch wollen. Wir müssen dafür nicht ein neues gesetzliches Instrument schaffen.
Deshalb bittet Sie der Bundesrat, die Motion abzulehnen.