Regazzi Fabio · Ständerat · 2025-09-25
Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-09-25
Wortprotokoll
Ich möchte die Ausführungen meines Tessiner Kollegen Marco Chiesa ergänzen. Die Motion wird von einem ungewöhnlich breiten politischen Spektrum getragen: von Eric Nussbaumer, dem Präsidenten der Europäischen Bewegung Schweiz, über die Organisation Pro[NB]Alps bis hin zu zahlreichen Vertreterinnen und Vertretern der SVP, der Mitte und der FDP. Bemerkenswert ist, dass auch die Grünen die gleichlautenden Motionen im Nationalrat breit mitunterzeichnet haben. Auch die gesamte Tessiner Delegation in Bundesbern steht geschlossen hinter diesem Anliegen, und das ist aus meiner langjährigen Erfahrung im Parlament keine Selbstverständlichkeit.
Doch das Thema betrifft nicht nur das Tessin, sondern praktisch alle Transitkantone. Die Kolleginnen und Kollegen aus Graubünden, St.[NB]Gallen, Thurgau, Zürich und Schaffhausen betrifft es im Hinblick auf den San Bernardino; jene aus Uri, Luzern, Aargau, Solothurn und Basel bezüglich der A2; die Vertreter aus dem Wallis, aus der Romandie, aus Genf, Freiburg, Bern und dem Jura in Bezug auf den Simplon, den Grossen St.[NB]Bernhard und die Übergänge nach Frankreich. Kaum ein Kanton bleibt verschont.
Der Bundesrat hat schriftlich bestätigt, dass unsere Lösung mit dem bilateralen Abkommen vereinbar ist. In diesem Sinne, auch zuhanden der Materialien, wäre ich Herrn Bundesrat Rösti dankbar, wenn er diesen Grundsatz heute noch einmal bestätigen könnte.
Der Grund ist klar. Das Freizügigkeitsabkommen schützt Arbeitnehmende und Selbstständigerwerbende, die in der Schweiz tätig sind, und Personen, die sich hier aufhalten wollen. Reiner Privattransit fällt nicht darunter, streng genommen auch nicht der Tourismus. Das Landverkehrsabkommen wiederum schützt den Markt für Güter- und Personentransporte, nicht aber den privaten Verkehr. Deshalb haben auch europafreundliche Parlamentarier und eben auch Bewegungen wie Pro Alps die Motion mitunterzeichnet.
Le Conseil fédéral affirme que, pour la mise en oeuvre, il faut des caméras. C'est vrai. Ces caméras existent déjà. Dans sa réponse du 15 septembre à la question Pamini [PAGE 1064] 25.7632, "Critères et nombre des postes-frontières équipés de caméras de lecture automatique de plaques d'immatriculation", il a affirmé que 177 postes-frontières étaient équipés d'un système de reconnaissance automatique des plaques d'immatriculation. Il est donc clair que la base technique est déjà en place.
Wir wissen also zweierlei: erstens, dass die Lösung völkerrechtlich machbar ist, und zweitens, dass die nötige Infrastruktur bereits steht. Was fehlt, ist die gesetzliche Grundlage und gegebenenfalls eine Verfassungsbestimmung, was wir Befürworter selbstverständlich nicht bestreiten.
Ich bitte Sie daher, diese Motion zu unterstützen.