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preparatory:AB 364354

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-09-25

Wortprotokoll

Danke für die elfstündige Debatte. Ich habe viel gelernt. Immerhin durfte ich feststellen, dass zumindest in diesem Saal während der Debatte kein Dichtestress herrscht.

Der Bundesrat lehnt die eidgenössische Volksinitiative "Keine 10-Millionen-Schweiz!" dezidiert ab. Die Initiative gibt vor, die Umwelt und die natürlichen Lebensgrundlagen schützen zu wollen. Die Infrastrukturen, die Gesundheitsversorgung und unsere Sozialversicherungen sollen leistungsfähig bleiben. Auch der Bundesrat strebt eine nachhaltige Entwicklung an. Was den Bundesrat gleichwohl zu einer entschlossenen Ablehnung dieser Initiative bringt, sind ihre konkreten Handlungsvorschläge. Diese beurteilt er als unbrauchbar, ja sogar als gefährlich. Was diese Volksinitiative in unsere Verfassung schreiben will, würde unseren Wohlstand und unsere Sicherheit gefährden, uns international isolieren und die Handlungsmöglichkeiten künftiger Generationen erheblich und völlig unnötig einschränken. Dabei ist mehr als ungewiss, ob die Initiative die Zuwanderung überhaupt bremsen würde. Indem Sie einfach starre Obergrenzen in die Verfassung schreiben, haben Sie noch überhaupt nichts erreicht. Was zählt, sind brauchbare Vorschläge. Davon gibt es in der Initiative keine. Was zählt, sind nicht fromme Wünsche, sondern der Verfassungstext.

Schauen wir uns die Übergangsbestimmungen der Initiative genau an. Sie würden in Artikel 197 Ziffer 15 der Bundesverfassung stehen. In Absatz 1 steht, was Bundesrat und Parlament unternehmen müssten, wenn die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz vor dem Jahr 2050 die Zahl von 9,5 Millionen Menschen überschreiten würde. Bei 9,5 Millionen, die gemäss Schätzungen des Bundesamtes für Statistik in fünf bis zehn Jahren erreicht sind, soll zuerst im Asylbereich und beim Familiennachzug angesetzt werden. Der Asylbereich macht ohne Schutzstatus S nur etwa 7 Prozent der Zuwanderung aus. Mit den Ukrainerinnen und Ukrainern sind es rund 12 Prozent. Die Menschen, die durch Flucht in die Schweiz gekommen sind, machen gerade einmal 2,5 Prozent der Gesamtbevölkerung aus. Selbst wenn Sie diese Initiative also gemäss Absatz 1 sehr radikal umsetzen würden und die Schweiz keine Flüchtlinge mehr aufnehmen würde - das ginge weiter, als es die Initiative überhaupt verlangt -, würden Sie die Entwicklung hin zur 10-Millionen-Schweiz kaum abwenden. Die Initiative bietet keinen griffigen Hebel. Dafür sind die Zahlen im Asylbereich schlicht zu tief.

Der Familiennachzug ist heute ebenfalls schon stark geregelt und streng geregelt. Der Spielraum ist klein. Laut Initiative soll der Familiennachzug noch strenger geregelt werden - aber wie? Sollen wir wie zu Zeiten der Saisonniers wieder jedes Jahr Tausende von Familien auseinanderreissen?

Weiter verlangt die Initiative in diesem Artikel, dass wir bevölkerungswachstumstreibende Übereinkommen neu verhandeln. Welche Abkommen das sind, ist nicht klar. Das ist ein neu erfundener Begriff. In der Botschaft haben wir dargelegt, dass das wahrscheinlich die Menschenrechtskonvention wäre, die Flüchtlingskonvention oder die Kinderrechtskonvention. Aber auch die Istanbul-Konvention oder das Abkommen zur Bekämpfung des Menschenhandels könnten dazugehören. "Neu verhandeln" lautet also dann der Auftrag an den Bundesrat. Glauben Sie tatsächlich, dass die fast 200 Länder, welche zum Beispiel die Kinderrechtskonvention unterschrieben haben, eine neue Konvention aushandeln würden, nur weil die Schweiz als eines der reichsten Länder der Welt ein Problem sieht? Oder glauben Sie, dass man uns plötzlich eine Ausnahme von der Menschenrechtskonvention gewähren würde? Sie wissen, das ist unrealistisch. So bringt auch diese Forderung nur Verunsicherung und isoliert die Schweiz, aber die Zuwanderung steuert sie nicht.

Schliesslich sollen wir auch noch Schutzklauseln neu verhandeln. Genau das haben wir soeben mit der EU gemacht, aus [PAGE 1883] welcher die mit Abstand grösste Zuwanderung kommt, und genau diese neue Schutzklausel lehnt die Partei, welche diese Initiative lanciert hat, bei jeder Gelegenheit ab.

Sie sehen also: Was in Absatz 1 steht, schafft grosse Verunsicherung, steuert die Zuwanderung aber kaum. Wir würden weiter auf die 10 Millionen zusteuern.

Mit Absatz 2 der Übergangsbestimmungen in Artikel 197 Ziffer 15 kommt es noch dicker: Bei Überschreiten des Grenzwerts von 10 Millionen müssten wir alle sogenannten bevölkerungswachstumstreibenden Konventionen aufkünden, also die Menschenrechtskonvention, die Flüchtlingskonvention oder die Kinderrechtskonvention und vielleicht noch andere, und zwar ohne Wenn und Aber. Das gilt dann aber nicht mehr für uns, sondern erst für die nächsten Generationen, denn diese Schwelle, wir haben es mehrfach gehört, wird voraussichtlich nicht vor 2040 überschritten werden. Aber woher wissen wir, dass die nächste Generation das überhaupt will? Woher nehmen wir das Recht, unseren Kindern vorzuschreiben, dass sie in fünfzehn Jahren eine menschenrechtswidrige Politik einschlagen müssen?

Aber das ist noch nicht genug. In Absatz 2 des Initiativtextes steht dann eben unmissverständlich, dass wir das Freizügigkeitsabkommen mit der EU künden müssten. Das ist definitiv eine schlechte Idee, denn damit beenden wir den bilateralen Weg, und damit setzen wir unseren Wohlstand, unsere Sicherheit aufs Spiel. Das Ende der Personenfreizügigkeit würde den Zugang der Schweizer Unternehmen zu wichtigen Märkten erschweren, und es würde das Funktionieren unserer Gesellschaft beeinträchtigen. Unsere Unternehmen - ob in der Industrie, im Pflegebereich, auf dem Bau, in der Gastronomie, in der Landwirtschaft oder in der Forschung - sind heute auf Arbeitskräfte aus dem Ausland angewiesen. Ohne diese könnten viele Betriebe ihre offenen Stellen nicht besetzen, Dienstleistungen könnten nicht mehr im gleichen Umfang angeboten werden, Innovationen blieben aus, Projekte würden verzögert. Ich weiss, "Dienstleistungen" tönt so abstrakt, aber es ist eben ganz konkret: Ohne Ärztinnen und Ärzte aus der EU könnten Sie im Spital lange läuten, bis ein Arzt kommt. Wollen Sie das?

Ausserdem haben wir schon heute zu wenig Fachkräfte. Sie haben es gelesen, die Post verlagert 200 IT-Stellen nach Portugal, weil sie hier keine Leute findet. Die Menschen kommen, weil die Unternehmen sie brauchen; die Menschen kommen, weil wir sie brauchen. Wir haben einen Arbeitskräftemangel, der nicht verschwinden wird, solange die Schweizer Wirtschaft brummt - im Gegenteil.

Hinzu kommt, dass die Bevölkerung altert. Der demografische Wandel ist keine Zukunftsprognose, er ist Realität. Tendenziell verlassen mehr Personen den Arbeitsmarkt und gehen in Rente, als junge Personen in den Arbeitsmarkt eintreten. Die Schweiz wird also nur schon deshalb auch zukünftig auf zusätzliche ausländische Arbeits- und Fachkräfte angewiesen sein. Nur so können wir den Bedarf decken und dafür sorgen, dass unsere Gesellschaft weiter funktioniert.

Die Alterung ist bei Weitem nicht unsere einzige Herausforderung. Die Welt verändert sich rasant: globale Krisen, technologische Umbrüche, grosse geopolitische Spannungen oder auch unvorhersehbare wirtschaftliche Entwicklungen - die Welt ist unberechenbar geworden. Mit einer starren Obergrenze von 10 Millionen Menschen geben wir jene Flexibilität aus der Hand, die wir heute dringender denn je brauchen. Wir müssen rasch reagieren und uns anpassen können. Starre Obergrenzen nehmen uns diese Handlungsfähigkeit weg. Starre Obergrenzen sind unschweizerisch.

Aber auch ohne diese Umbrüche ist klar: Schon nur das Ende der Personenfreizügigkeit wäre mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten verbunden. Das Freizügigkeitsabkommen ist mit Abstand das wichtigste der sieben Abkommen der Bilateralen I. Wenn wir es kündigen, fallen wegen der Guillotineklausel die Bilateralen I als Ganzes weg. Dies wäre mit immensen volkswirtschaftlichen Kosten verbunden. Das[NB]SECO[NB]hat[NB]untersuchen lassen, was passiert, wenn die Bilateralen I wegfallen. Das Ergebnis war: In zwanzig Jahren wäre das BIP fast 5 Prozent tiefer. Der Wohlstandsverlust in der Schweiz würde sich dann auf etwa 500 Milliarden Franken belaufen, auf 2500 Franken pro Kopf. Ja, wir würden also ganz konkret die Kaufkraft der Menschen hier gefährden.

Bei einem Ende des Freizügigkeitsabkommens wären auch die Bilateralen II akut gefährdet, insbesondere die Abkommen zu Schengen und Dublin. Diese Abkommen sind zwar formell nicht an das Freizügigkeitsabkommen gekoppelt, aber die EU hat bereits mehrfach klargemacht, dass sie Schengen und Dublin politisch mit dem Freizügigkeitsabkommen verknüpft. Die Konsequenz liegt auf der Hand. Wenn wir das Freizügigkeitsabkommen kündigen, riskieren wir auch die Zusammenarbeit im Bereich der inneren Sicherheit und im Asylwesen. Heute profitiert die Schweiz stark von der engen Kooperation in den Bereichen Grenze, Justiz, Polizei, Migration und Visa. Asylsuchende können im Dublin-Raum nur einmal ein Asylgesuch stellen. Die Schweiz kann dreimal mehr Asylsuchende in andere Dublin-Länder überstellen, als sie selber zurücknehmen muss. Ohne Dublin-Überstellungen[NB]müsste[NB]das[NB]Schweizer Asylwesen ausgebaut werden und würde teurer. Zudem müssten wir mit einer beträchtlichen Anzahl von Zweitgesuchen rechnen. Wir würden also noch mehr Unterkünfte und noch mehr Personal im Asylwesen brauchen.

Wir wären auch vom Austausch sicherheitsrelevanter Daten abgeschnitten, etwa bei der Terrorismusbekämpfung oder beim Kampf gegen organisierte Kriminalität. Das Schengener Informationssystem ist die wohl wichtigste Datenbank für die Sicherheit und ermöglicht der Schweiz Zugang zu Millionen von Fahndungsdaten. Ohne das Schengener Informationssystem wären unsere Polizei- und Grenzbehörden erst einmal blind. Und selbst wenn wir ein eigenes System aufbauen würden, wären wir von einem grossen Teil der Sicherheitsinformationen abgeschnitten. Der Wegfall von Schengen und Dublin wäre gerade jetzt besonders verheerend, da sich die EU-Mitgliedstaaten endlich zusammengerauft haben. Nach jahrelangen Verhandlungen liegt mit dem EU-Migrations- und -Asylpakt eine umfassende Reform auf dem Tisch. Ich bin überzeugt, dass wir damit endlich einen Schritt weiterkommen. Und was bei alldem besonders irritierend ist, ist, dass die Volksinitiative all das in Kauf nimmt. Sie löst keine Probleme, sie schafft Probleme, und sie gefährdet Wohlstand und Sicherheit.

Der wirtschaftliche Erfolg der Schweiz hat sehr viel mit guten und stabilen Beziehungen zur EU zu tun. Die EU ist unsere wichtigste Partnerin, im aktuellen Kontext mehr denn je. Die Annahme der Initiative würde die bewährten und für beide Seiten fruchtbaren bilateralen Beziehungen frontal angreifen. Ich kann selbstverständlich nicht für die EU sprechen. Es ist aber klar, dass ein Ja zur Initiative das ausgehandelte Vertragspaket Schweiz-EU im Kern gefährden würde. Gerade in einer Zeit, die von Spannungen, Krieg und Unsicherheit geprägt ist, brauchen wir Verlässlichkeit. Die Initiative untergräbt diese Verlässlichkeit und schafft viele neue Probleme und Unsicherheiten. Eine starre Bevölkerungsobergrenze in der Verfassung und die unflexiblen Vorgaben in den Übergangsbestimmungen würden die Schweiz ihrer Handlungsfähigkeit berauben, ausgerechnet in einer Zeit, in der wir Flexibilität und Zusammenarbeit mehr denn je brauchen.

Das Ende der Personenfreizügigkeit würde unser Verhältnis zur EU, zu unserer wichtigsten Partnerin, stark belasten. Die Initiative löst keine Probleme. Sie kann das 10-Millionen-Versprechen nicht halten. Sie gefährdet vielmehr unseren Wohlstand, unsere Sicherheit, und sie nimmt kommenden Generationen wichtige Chancen.

Schauen wir nach Grossbritannien: Dort hat man mit ähnlichen Versprechen die Personenfreizügigkeit aufgegeben, in der Hoffnung, so die Zuwanderung zu stoppen. Doch der[NB]Brexit hat die Versprechen nicht erfüllt; er führte nicht zu weniger Migration, im Gegenteil. Und den Wohlstand hat er auch nicht gefördert: Die Wirtschaft leidet, und den[NB]Menschen[NB]in[NB]Grossbritannien geht es seit dem Brexit schlechter.

Gleichwohl ist klar: Die Zuwanderung und das Bevölkerungswachstum bringen auch Herausforderungen. In gewissen Regionen spüren wir das, etwa beim Wohnungsangebot oder bei der Verkehrsinfrastruktur. Der Bundesrat nimmt das ernst, und er handelt nicht erst, wenn die Bevölkerung 9,5 [PAGE 1884] Millionen beträgt, sondern bereits jetzt, nämlich mit ausgewogenen und gezielten Massnahmen. Im Januar hat der Bundesrat ein Paket mit Begleitmassnahmen beschlossen. Diese Massnahmen zielen darauf ab, den Druck der Zuwanderung zu reduzieren, ohne dabei den bilateralen Weg mit der EU zu gefährden.

Ein Fokus liegt auf dem Arbeitsmarkt: Wir wollen, dass jene Menschen arbeiten, die schon in der Schweiz sind. Das spart Kosten und führt gleichzeitig dazu, dass Unternehmen hier statt im Ausland rekrutieren. Potenzial gibt es zum Beispiel bei älteren Stellensuchenden und bei Frauen, insbesondere bei Frauen, die mit dem Familiennachzug in die Schweiz gekommen sind. Wir wollen eine Meldepflicht einführen und diese Personen gezielt beim Ein- oder Wiedereinstieg unterstützen.

Der Bundesrat setzt auch beim Wohnungswesen an, zum Beispiel mit mehr Geld für den gemeinnützigen Wohnungsbau. Der Bundesrat wird voraussichtlich noch in diesem Jahr eine Botschaft für einen entsprechenden Verpflichtungskredit verabschieden, und ich freue mich, wenn Sie diesen dann auch entsprechend unterstützen. Mit verschiedenen Anpassungen der Lex Koller will der Bundesrat zudem die Bedingungen verschärfen, unter denen Personen im Ausland[NB]Immobilien[NB]in der Schweiz kaufen und behalten können, und auch dadurch den Druck auf die Wohnungspreise senken.

Handlungsbedarf gibt es aber auch im Asylbereich; hierzu haben wir auch von Ihnen schon viele Vorstösse überwiesen bekommen. Wir arbeiten mit Kantonen, mit Städten und Gemeinden an einer Asylstrategie. Wir wollen die Asylgesuche reduzieren, die Asylverfahren beschleunigen. Parallel dazu wird das SEM regelmässiger und intensiver prüfen, ob vorläufige Aufnahmen aufgehoben werden können.

Vor allem hat der Bundesrat, und das ist entscheidend, mit der EU ein Paket von Abkommen zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen verhandelt, und darin ist auch eine konkretisierte Schutzklausel enthalten. Sie ist die Antwort auf Ihre Initiative. Mit ihr können wir, wenn sich echte Probleme zeigen, die Zuwanderung aus dem EU-Raum beschränken, ohne dass wir den gesamten bilateralen Weg infrage stellen. Die Vernehmlassung zum EU-Paket läuft noch bis Ende Oktober. Politisch betrachtet, ist dieses neue europapolitische Paket das Gegenprojekt zur[NB]Nachhaltigkeits-Initiative. Die Initiative will den bilateralen Weg an die Wand fahren; der Bundesrat will ihn, im Interesse der Schweizer Bevölkerung, stabilisieren und weiterentwickeln.

Wollen wir unseren Wohlstand und unsere Sicherheit aufs Spiel setzen und freiwillig darauf verzichten, dass wir auf künftige Herausforderungen reagieren können? Oder wollen wir Probleme mit gezielten Massnahmen dort lösen, wo sie entstehen? Der Bundesrat hat sich für den zweiten Weg entschieden, er hat Begleitmassnahmen aufgegleist, er hat mit der EU ein Vertragspaket inklusive Schutzklausel ausgehandelt. Damit können wir die Zuwanderung steuern, ohne dass wir den bilateralen Weg zerstören.

Der Bundesrat empfiehlt Ihnen darum, diese Initiative zur Ablehnung zu empfehlen und sie der Stimmbevölkerung und den Ständen ohne Gegenvorschlag zu unterbreiten.

Le Conseil fédéral vous propose donc de recommander le rejet de cette initiative et de la soumettre au vote du peuple et des cantons sans contre-projet.

Il Consiglio federale vi chiede dunque di raccomandare al Popolo e ai Cantoni di respingere questa iniziativa e di sottoporla al voto popolare senza controprogetto.

Per quests motivs As recumonda il Cussegl federal da refusar l'iniziativa e da la suttametter senza cuntraproposta a la votaziun dal pievel e dals chantuns.

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