Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-22
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-22
Wortprotokoll
Die Sendung "Aktenzeichen XY ungelöst" ist Teil des Programmangebotes der SRG. Die Bundesverfassung garantiert den Radio- und Fernsehveranstaltern Staatsunabhängigkeit in der Programmgestaltung, die so genannte Programmautonomie. Für den Bundesrat ist entscheidend, dass die SRG ihren Leistungsauftrag erfüllt. Diese Leistungserfüllung ist mit der Absetzung von "Aktenzeichen XY ungelöst" nicht infrage gestellt. Für Fahndungsaufrufe sind die kantonalen Polizeistellen nicht auf Sendungen wie "Aktenzeichen XY ungelöst" angewiesen. Die SRG ist gesetzlich verpflichtet, dringliche polizeiliche Bekanntmachungen unverzüglich zu verbreiten. Fahndungsaufrufe werden denn auch von SF DRS regelmässig vor der "Tagesschau" ausgestrahlt, zu einem Zeitpunkt also, wo ein grosses Publikum angesprochen wird. Zudem berichtet die SRG auch in den Informationssendungen über ungelöste Fälle, was vielfach mit einem Fahndungsaufruf an die Öffentlichkeit verbunden wird. Auch wird das Internet als neues Medium genutzt: Unter www.swisspolice.ch betreiben die Schweizer Polizeikorps eine gemeinsame Website, auf welcher Fahndungen öffentlich ausgeschrieben werden.