Marti Samira · Nationalrat · 2025-12-01
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-01
Wortprotokoll
Wenn wir ehrlich miteinander sind, spielt es überhaupt keine Rolle, ob wir diese Motion heute annehmen oder nicht, und auch die Textanpassung ist sicherlich nicht nötig. Denn der Bundesrat hat bereits letzte Woche die Eckwerte der nächsten AHV-Reform kommuniziert, und in diesem Rahmen werden beide Motionen inhaltlich hier wieder diskutiert werden.
Heute sind die Kürzungssätze bei Frühpensionierungen respektive die Zuschläge beim Arbeiten über das Referenzalter hinaus eigentlich an versicherungsmathematischen Grundsätzen zu orientieren. Allerdings bedürfen diese Sätze schon längstens einer Anpassung an die gestiegene Lebenserwartung. Versicherungsmathematisch sind sowohl die heutigen Kürzungen als auch die Zuschläge zu hoch.
Mit der AHV 21 wurde gesetzlich festgehalten, dass diese Sätze angepasst, also gesenkt werden sollen. Das wird nun wahrscheinlich nie passieren, und das finde ich demokratiepolitisch doch etwas fragwürdig. Weiter steht neu im Gesetz, dass die Kürzungssätze sozialpolitisch abgestuft werden sollen. Ist das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen tiefer oder gleich hoch wie der Betrag der vierfachen minimalen Jahresrente, sollen die Kürzungssätze um 40 Prozent reduziert werden. Das wurde bis heute nicht umgesetzt.
Anstatt hierzu nun Lösungen zu präsentieren, sieht der Bundesrat mit der AHV 2030 einen eigentlichen Paradigmenwechsel vor, sodass die Kürzungssätze zukünftig nicht mehr versicherungsmathematisch, sondern eben politisch festgesetzt werden sollen.
Die SP-Fraktion wehrt sich gegen solche Rentenaltererhöhungen durch die Hintertüre. Die AHV-Renten erfüllen auch mit der 13.[NB]Rente den Verfassungsauftrag nach wie vor nicht. Mit 1800 Franken pro Monat lässt sich in der Schweiz im besten Fall knapp die Miete bezahlen, geschweige denn Krankenkassenprämien und die restlichen Lebenshaltungskosten.
Für uns ist nun massgebend, dass unter dem Deckmantel der Erwerbsanreize nicht in erster Linie Menschen finanziell entlastet werden, die erstens sowieso länger arbeiten würden und zweitens sehr hohe Einkommen haben. Das gilt insbesondere für die andere Motion mit der Erhöhung des Freibetrages. Auch klar ist, dass auch mit erweiterten Erwerbsanreizen die AHV-Renten ab 65, ab dem Referenzalter, existenzsichernd sein müssen, allen Anreizen zum Trotz. Es darf nicht [PAGE 1952] indirekt zu einer De-facto-Rentenaltererhöhung kommen, indem immer mehr Menschen aus finanzieller Not gezwungen werden, länger - bis 70 oder bis wann auch immer - zu arbeiten.
Im Gegenteil: Gerade nach einem langen und körperlich anstrengenden Erwerbsleben muss für Personen mit tiefen und mittleren Einkommen auch in Zukunft eine frühere Pensionierung möglich sein. Hier erwarten wir, dass der Bundesrat die bereits von der Bevölkerung beschlossenen sozialpolitisch abgestuften Anpassungen der Kürzungssätze weiterhin umsetzen wird, so wie das, wie bereits gesagt, schon von der Stimmbevölkerung beschlossen wurde.
In diesem Sinne werden wir diese Diskussion heute nicht zum letzten Mal führen. Die Motion wird, auch wenn sie angenommen wird, eigentlich keine Wirkung haben. Sie kommen damit zu spät. Der Bundesrat hat dies mit den Eckwerten letzte Woche bereits entschieden, und das wird dann im Rahmen der AHV 2030 sicherlich wieder zu Diskussionen führen.
In diesem Sinne, im Sinne des Bürokratieabbaus, empfehle ich, bereits heute auf die Motion zu verzichten.