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Müller Damian · Ständerat · 2025-12-02

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-02

Wortprotokoll

Zur Ausgangslage: Der Bund beteiligt sich an den Kosten für die Vermittlung und die arbeitsmarktlichen Massnahmen. Empfänger ist die Arbeitslosenversicherung (ALV). Die Leistungen des Bundes an die ALV belaufen sich auf 0,159 Prozent der beitragspflichtigen Lohnsumme. Der Beitrag ist gesetzlich gebunden, und der Beitrag des Bundes beträgt jährlich jeweils rund 600 Millionen Franken. Das ist die Ausgangslage.

Während der Pandemie zahlte der Bund viel zu viel in die ALV ein, quasi als Puffer. Das Bundesgesetz über die Massnahmen zur finanziellen und administrativen Entlastung ab 2025 ermöglichte es dem Parlament nachher, diese Zahlungen bis ins Jahr 2029 teilweise auszusetzen und Kürzungen von kumuliert 1,25 Milliarden Franken vorzunehmen. Wie schon im Voranschlag 2025 beantragt der Bundesrat demgemäss auch für den Voranschlag 2026, auf das Einstellen des normalerweise fälligen Betrags zu verzichten. Der Bundesrat hat bei dieser Position somit richtigerweise null budgetiert.

Mit dieser Aktion wird jetzt aber der Puffer in der Arbeitslosenversicherung quasi voll ausgeschöpft, was auch bedeutet, dass wir in den nächsten Jahren in diesem Bereich keine "marge de manoeuvre" mehr haben. Wenn wir jetzt etwas in den ALV-Fonds einzahlen, schaffen wir uns erneut einen gewissen Spielraum, die Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung in den nächsten Jahren nach Möglichkeit wieder zu reduzieren. Es ist bekannt, dass das SECO in diversen Kantonen mit deutlich steigenden Arbeitslosenzahlen rechnet. Rückfragen in den Kantonen bestätigen dieses Bild klar. Die Zahl der Entlassungen, von denen Sie erfahren, wenn Sie Zeitungen lesen oder mit Vertretern der Unternehmen und Branchen sprechen, steigt in diesen Tagen sehr stark an. Als neues Phänomen beobachten wir eine stark steigende Erwerbslosigkeit von jungen Erwachsenen, insbesondere nach dem Studienabschluss. Experten bringen diese durchaus ernst zu nehmende Entwicklung in Zusammenhang mit der Einführung von KI. In dieser Ausgangslage sind wir aufgefordert, das Prinzip der Vorsicht ernst zu nehmen und Sorge zum ALV-Fonds zu tragen.

Aus dem Kanton Genf kam die Nachmeldung von steuerlichen Mehreinnahmen in Höhe von gut 290 Millionen Franken. Wir haben heute Vormittag mehrmals darüber gesprochen. Es ist also sinnvoll, mit diesen Mitteln den absehbaren Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt angemessen Rechnung zu tragen.

Ich beantrage deshalb, wenigstens einen Teil dieser unerwarteten ausserordentlichen Mehreinnahmen - ich beantrage gut die Hälfte respektive 150 Millionen Franken - in den ALV-Fonds einzulegen. Tragen wir also gemäss dem Vorsichtsprinzip den aktuellen Entwicklungen Rechnung, indem wir die Ausschöpfung der Kürzung von 1,25 Milliarden Franken, die gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz kumuliert möglich ist, etwas nach hinten schieben. Sehen wir zu einem späteren Zeitpunkt, dass die maximale Ausschöpfung der Kürzungsmöglichkeit tatsächlich angemessen und sinnvoll ist, werden wir es dann zu diesem Zeitpunkt machen. Das gibt uns eben auch für die nächsten Jahre wieder den nötigen Spielraum.

Ich bitte Sie eindringlich, diesen Einzelantrag zu unterstützen.