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Pamini Paolo · Nationalrat · 2025-12-02

Pamini Paolo · Nationalrat · Tessin · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-02

Wortprotokoll

Wir befinden uns in der Differenzbereinigung. Der Nationalrat ist bekanntlich Erstrat, und Ihre Kommission für Wirtschaft und Abgaben schlägt Ihnen vor, grösstenteils dem Ständerat zu folgen.

Die wesentlichen Abweichungen von den ständerätlichen Beschlüssen betreffen Artikel 3 Absatz 1 0 des Investitionsprüfgesetzes - es handelt sich um einen neuen Absatz - sowie Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, und zwar im Zusammenhang damit, dass man in gewichtigen Bereichen keine Schwellen für die sogenannten Bagatellfälle einführen möchte. Die vier Bereiche beziehen sich eben auf Artikel 3 Absatz 1 0 Buchstaben a, b, c und d IPG. Das sind unter Buchstabe a im Zusammenhang mit der Elektrizität die Übertragungsnetze oder Verteilnetze ab Ebene 3 und tiefer, also die Regionalversorgung mit Elektrizität; unter Buchstabe b Elektrizitätskraftwerke, die mehr als 60 Megawatt produzieren; unter Buchstabe c Erdgas-Hochdruckleitungen; unter Buchstabe d die Wasserversorgung, also Betriebe, die mehr als 10[NB]000 Einwohnerinnen und Einwohner mit Wasser versorgen - das sind in der Schweiz mittlere Städte bis Grossstädte.

Wichtig ist auch, dass einleitend in Artikel 3 Absatz 1 0 nur staatliche Investoren erwähnt werden; das ist eine Anpassung zur Erstfassung des Nationalrates vor über einem Jahr.

Eine weitere Anpassung betrifft das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen. Ihre Kommission beantragt, Artikel 26 Absatz 2 Buchstabe k einzuführen, damit das SECO auch einen Online-Zugriff auf das Transparenzregister erhält.

Ich komme zu den einzelnen Abstimmungen: Der dem Minderheitsantrag Badran Jacqueline entsprechende Antrag zu Artikel 1 Absatz 1 wurde in der Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Der dem Minderheitsantrag Badran Jacqueline entsprechende Antrag zu Artikel 1 Absatz 2 wurde ebenfalls abgelehnt, dies mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Antrag zu Artikel 3 Absatz 1 0 wurde mit 14 zu 11 Stimmen ohne Enthaltung angenommen; er steht im Zusammenhang mit den Minderheiten Badran Jacqueline und Dobler. Die Anpassung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe g, das sind die inländischen Wasserquellen, wurde mit 22 zu 3 Stimmen angenommen. Der dem Minderheitsantrag Amoos entsprechende Antrag zu Artikel 3 Absatz 3 wurde mit 18 zu 7 Stimmen abgelehnt. Die Anpassung des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen wurde mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.