preparatory:AB 365218
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-03
Wortprotokoll
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich an zwei Sitzungen, am 6.[NB]und am 27.[NB]Oktober, mit dem Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028 auseinandergesetzt. Die Kommission hat die Vorlage als Zweitrat umfassend beraten. Sie ist einstimmig auf die Vorlage eingetreten, dies aus folgenden Gründen:
1.[NB]Der regionale Personenverkehr ist ein tragender Pfeiler des öffentlichen Verkehrs in der Schweiz. Er hat eine zentrale Verbindungsfunktion und generiert einen grossen volkswirtschaftlichen Nutzen, indem er alle Regionen der Schweiz - Stadt und Land, Agglomerationen und Zentren, Bergregionen und periphere Räume - mit einem attraktiven Angebot an öffentlichen Verkehrsdienstleistungen gut erschliesst. Nicht zuletzt wegen dieser umfassenden Erschliessungsfunktion des regionalen Personenverkehrs ist der öffentliche Verkehr in der Schweiz auch zentral für deren Zusammenhalt. Das muss und soll so bleiben. Täglich nutzen rund 2,8 Millionen Menschen den regionalen Personenverkehr. Sie legen 10,5 Milliarden Personenkilometer pro Jahr zurück. Diese Verkehre halten die Schweiz mobil, sie halten sie produktiv, und sie ermöglichen, dass Menschen dort wohnen und arbeiten, wo ihr Leben stattfindet. Der regionale Personenverkehr vernetzt zudem den öffentlichen Orts- und Fernverkehr und ist damit keine Randerscheinung, sondern das funktionale Rückgrat[NB]für[NB]Pendlerinnen und Pendler, für Schülerinnen und Schüler, für Seniorinnen und Senioren - für die gesamte Bevölkerung.
2.[NB]Der öffentliche Verkehr funktioniert effizient. Daran hat die ÖV-Branche in den letzten Jahren massiv gearbeitet, das wird in der Botschaft des Bundesrates auch ausdrücklich erwähnt. Trotz steigender Kosten - etwa bei der Energie, durch höhere Lohnkosten und durch die Elektrifizierung der Flotten - liegt der Abgeltungsbedarf pro Personenkilometer wieder auf dem Niveau von vor Corona. Das ist ein Erfolg der Branche, aber auch der Kantone und des Bundes.
Dazu kommt, dass der regionale Personenverkehr nachfragegesteuert ist. Die Bevölkerung wächst, und damit wächst der Mobilitätsbedarf und schrittweise in allen Landesteilen auch das Angebot. Jede zusätzliche Nachfrage bringt zwar Mehreinnahmen, kann aber die Kosten des Mehrangebots nicht vollumfänglich decken, da der regionale Personenverkehr nicht selbsttragend ist.
Der regionale Personenverkehr entlastet Städte und Dörfer und verhindert zusätzlichen motorisierten Verkehr. So wird er, politisch gewollt, im Durchschnitt zu etwas weniger als der Hälfte von Bund und Kantonen subventioniert - im Gegensatz zum kostendeckenden Fernverkehr. Das heisst: Ein Angebotsausbau bedeutet automatisch auch höhere Abgeltungszahlungen. Dies ist keine Schwäche des Systems, sondern ein bewusstes staats- und verkehrspolitisches Grundprinzip, welches die Kommissionsmehrheit weiterhin pflegen will. Der regionale Personenverkehr ist eine Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen. Beide zahlen die nicht gedeckten Kosten im Schnitt je zur Hälfte, damit der regionale Personenverkehr erschwinglich bleibt und gleichzeitig in der Fläche funktioniert - dies nicht nur dort, wo volle Züge und Busse hohe Einnahmen generieren.
3.[NB]Das bestellte und veröffentlichte Angebot im regionalen Personenverkehr kann nur dann erbracht werden, wenn genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Und damit komme ich zum Punkt, bei dem sich die Kommissionsmehrheit nicht dem Entwurf des Bundesrates anschliessen kann, aber sehr wohl dem Beschluss des Ständerates. Es geht um die Höhe des Verpflichtungskredits. Der Bundesrat beantragt einen Verpflichtungskredit von 3364,5 Millionen Franken. Gemäss Botschaft beträgt der Abgeltungsbedarf bei den Transportunternehmen - bei Umsetzung des publizierten Angebots und der gesetzlichen Vorgaben - rund 3845 Millionen Franken. Das bedeutet: Zwischen dem Entwurf des Bundesrates und dem realen Bedarf liegt eine Finanzierungslücke von fast einer halben Milliarde Franken.
Aus diesem Grund will der Ständerat den Kredit um 160,2 Millionen Franken erhöhen: ein moderater, aber notwendiger Schritt. Auch die Transportunternehmen sollen ihren Teil beitragen müssen. Die Mehrheit der Kommission Ihres Rates schliesst sich diesen Überlegungen an. Die Minderheit[NB]I[NB](Klopfenstein Broggini) will den Beitrag noch weiter erhöhen, was in der Sache wohl richtig wäre, aber aus finanzpolitischer Sicht von der Kommissionsmehrheit nicht unterstützt wird.
Ich fasse die wichtigsten Punkte für die Erhöhung des Kredits gemäss Ständerat und Kommissionsmehrheit wie folgt zusammen: Wenn wir den Kredit nicht erhöhen, kommt es zum Abbau. Es drohen Angebotskürzungen, zuerst und vor allem im ländlichen Raum, bei Linien mit einem tiefen Kostendeckungsgrad. Es droht eine erhebliche Verzögerung bei der Elektrifizierung der Busflotten, weil die substanziellen Mehrkosten bei der Anschaffung nicht gedeckt sind. Es drohen Rückschritte in der Angebotsqualität bei den anderen ÖV-Angeboten, oftmals gerade dort, wo der ÖV auch für den sozialen Zusammenhalt zentral ist. Das ist die Realität, und diese Realität müssen wir anerkennen, wenn wir verantwortungsvolle Verkehrspolitik machen wollen.
Die ÖV-Branche und die Konferenz der kantonalen ÖV-Direktorinnen und ÖV-Direktoren (KÖV) warnen unisono und ausdrücklich vor diesen Folgen. Es sind keine abstrakten Risiken, sondern konkrete Konsequenzen, und sie zeigen sich sehr schnell, nämlich bereits im Fahrplanjahr 2026.
Die Branche ist bereit, einen Sparbeitrag zu leisten. So hat sie dem Bund und damit auch uns aufgezeigt, wo im öffentlichen Verkehr mittel- und langfristig Effizienzpotenzial besteht, etwa bei Normen im Infrastrukturbereich oder Dauern der Abschreibung von Fahrzeugen. Die Bereitschaft zur Optimierung ist da, kurzfristige Einsparungen beim Angebot sind aber nicht möglich, ohne dass gravierende Nachteile in Kauf genommen werden.
Darum empfehle ich Ihnen im Namen der Kommissionsmehrheit, auch den Antrag der Minderheit II (Jauslin) abzulehnen. Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten, dem Beschluss des Ständerates zu folgen und den Verpflichtungskredit von 3,3645 Milliarden Franken um 160,2 Millionen Franken zu erhöhen. Die sanfte Erhöhung des Verpflichtungskredits verhindert vor allem, dass das ÖV-Angebot real abgebaut wird. Das wäre verkehrs-, umwelt-, sozial- und regionalpolitisch schlicht verantwortungslos.
Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit und dem Beschluss des Ständerates sichern wir ein stabiles Angebot im ganzen Land. Wir gewähren Planungssicherheit für Kantone, Betreiber und Bevölkerung und ermöglichen notwendige Fortschritte bei der Elektrifizierung der Busflotten. Dies nützt der Mobilität und der Schweiz als Ganzem. Sie sichern also nicht einfach Züge und Busse, Sie sichern auch den Zusammenhalt dieses Landes.
Vielen Dank, wenn Sie der Kommissionsmehrheit folgen.