Lexipedia

preparatory:AB 365266

Roth Franziska · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-03

Wortprotokoll

Mit meiner Minderheit II (Roth Franziska) beantrage ich Ihnen, bei Artikel 70 Absatz 3 dem Bundesrat und dem Nationalrat zu folgen. Für den Nationalrat war die bundesrätliche Lösung völlig unbestritten. Es gab nicht einmal einen Gegenantrag und damit auch keine Abstimmung.

Konkret geht es in Artikel 70 Absatz 3 um die Frage, wie viele Angehörige der Armee der Bundesrat ohne Genehmigung der Bundesversammlung - also ohne unsere Genehmigung - für länger als drei Wochen dauernde Einsätze aufbieten kann. Bei solchen Einsätzen geht es um die Entsendung hochspezialisierter Armeeangehöriger, die auf die Anfrage des EDA Schweizer Vertretungen im Ausland in Sicherheitsfragen beraten. Das ist eine sehr professionelle Aufgabe und erfordert eine mehrjährige Ausbildung.

Heute kann der Bundesrat 10 solche Spezialistinnen und Spezialisten für länger als drei Wochen entsenden. Der Bundesrat beantragt, das Ganze neu auf 18 zu erhöhen. Grund dafür war eine konkrete Erfahrung. Bei der Botschaftsbewachung in Kiew und in Kabul waren zwar 10 solche Spezialisten für den Einsatz ausreichend, aber bei deren Ablösung gab es jeweils ein Problem, denn vorübergehend hätten dann jeweils mehr als 10 vor Ort sein können. Um diese Ablösung zu gewährleisten, erachten der Bundesrat und der Chef der Armee eine Erhöhung auf 18 als ausreichend. Ich ersuche Sie, dem Bundesrat und dem Nationalrat in dieser Frage zu folgen, und zwar aus drei Gründen.

1.[NB]Die Schweizer Armee verfügt gar nicht über solche Massen an hochprofessionellen Spezialistinnen und Spezialisten, die der Bundesrat länger als drei Wochen ins Ausland schicken könnte. Milizsoldaten kommen dafür ja gar nicht infrage. Laut der Verordnung über den Truppeneinsatz zum Schutz von Personen und Sachen im Ausland setzt der Bundesrat für solche Einsätze allein militärisches Personal ein, das "speziell dazu ausgebildet, ausgerüstet und vorbereitet ist, um solche Einsätze aus dem Stand oder nach kurzer Vorbereitung durchzuführen". Es ist ein offenes Geheimnis, dass solche Spezialisten oft nur im Armeeaufklärungsdetachement AAD 10 zur Verfügung stehen. Dieses ist so klein, dass es ausgeschlossen wäre, über Wochen hinweg 50 Angehörige ins Ausland zu schicken und dann noch abzulösen.

2.[NB]Ich staune etwas über die plötzliche Begeisterung für diese Einsätze. Die AAD-10-Missionen in Afghanistan und in Libyen waren seinerzeit politisch sehr umstritten. Aus Gründen der demokratischen Legitimität finde ich es nach wie vor richtig, die Bundesversammlung bei grösseren Kontingenten in das Genehmigungsverfahren mit einzubeziehen.

3.[NB]Es wird jetzt ein Durcheinander gemacht mit bewaffneten Assistenzdiensten im Inland, die auch von WK-Milizsoldaten geleistet werden können. Bloss möchte ich auch mit Blick auf solche bewaffneten Schutzeinsätze im Innern daran erinnern, dass es das Parlament war, das Druck machte, den militärischen Botschaftsschutz aufzugeben; dieser endete 2019. Damals ging es noch um maximal 32 Angehörige der Armee, die zur Unterstützung der zivilen Behörden im Kanton Bern und in der Stadt Zürich beim Schutz ausländischer Vertretungen mitwirken sollten. Das gab damals sehr viel zu reden. Ein wichtiges Argument war, dass solche Einsätze keinerlei Ausbildungseffekte besassen und aufgrund ihrer Langeweile demoralisierend wirkten. Zudem sei es nicht Aufgabe der Armee, hiess es damals, den Kantonen und Städten zum Einsparen von Polizeistellen zu verhelfen. Auch da staune ich, dass nun plötzlich alles nicht mehr richtig sein soll.

Kurz, ich ersuche Sie, dem geschlossenen Nationalrat und dem Bundesrat zu folgen und es bei 18 bewaffneten Armeeangehörigen zu belassen, die ohne Genehmigung durch die Bundesversammlung länger als drei Wochen ins Ausland entsandt werden können.

preparatory:AB 365266 | Lexipedia | Lexipedia