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Salzmann Werner · Ständerat · 2025-12-03

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-03

Wortprotokoll

Mit meiner vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, "die notwendigen Massnahmen einzuleiten, damit den Armeeangehörigen die Taschenmunition wieder abgegeben werden kann". Es geht also nicht darum, die Munition sofort abzugeben, sondern darum, die Vorbereitungen zu treffen, damit diese abgegeben werden kann.

Il s'agit de la préparation de la remise et non de la distribution immédiate des munitions de poche.

Die Verteilung liegt meines Wissens in der Kompetenz des Bundesrates. Die Kommissionsmehrheit hält den Zeitpunkt für gekommen, auf den Beschluss von 2007 zurückzukommen. Bis zu jenem Zeitpunkt gehörte die Taschenmunition zur persönlichen Ausrüstung jedes und jeder mit einer persönlichen Waffe ausgerüsteten Armeeangehörigen. Im Dezember 2007 nahm der Ständerat die Motion 07.3277 an, die den Bundesrat beauftragte, die Taschenmunition einzuziehen und einmal pro Legislatur die Sicherheitslage neu zu beurteilen. Ende 2009 waren 99,6 Prozent, also fast die gesamte Taschenmunition, eingezogen.

Für Ihre Kommission ist der Moment der Neubeurteilung nun gekommen. Die Sicherheitslage, wie Sie jetzt schon x-mal gehört haben, hat sich grundlegend verändert, und die Öffentlichkeit muss für diese Entwicklung sensibilisiert werden. Nach Auffassung der Kommissionsmehrheit würde die Heimabgabe der Taschenmunition die Sicherheit der Armeeangehörigen bei einer Mobilmachung erhöhen und die Verteidigungsfähigkeit der Armee insgesamt stärken. Im Falle einer allgemeinen oder teilweisen Mobilisierung wären heute die sehr zentralen Munitionsabgabestellen verwundbar. Gleichzeitig müssten sich unsere Wehrpflichtigen an die Mobilmachungsstandorte begeben und dort die eigene und die Sicherheit ihrer Kameradinnen und Kameraden gewährleisten. Dazu benötigen sie neben der persönlichen Waffe auch sehr rasch Munition.

Die Angehörigen der Armee müssen in einem hybriden Kriegsumfeld in der Lage sein, sehr rasch kritische Infrastrukturen zu bewachen, Verkehrskontrollen durchzuführen, die Polizei bei Terroranschlägen zu unterstützen usw. Wir waren im Gegensatz zu Paris glücklicherweise noch nie von solchen Anschlägen betroffen. Sie könnten aber aufgrund der Terrorbedrohungslage durchaus auch bei uns Realität werden.

Wir sind im Moment nicht in der Lage, von heute auf morgen Taschenmunition abzugeben. Das muss vorbereitet werden. Es ist wichtig, die Abgabe jetzt zu organisieren, da sie nicht überstürzt erfolgen darf. Heute gibt es noch keine dezentralen Abgabestellen. Das Konzept der Dezentralisierung ist erst in Planung. Die Vorbereitung der Abgabe der Taschenmunition ist auch ein Vertrauensbeweis gegenüber den Schweizer Armeeangehörigen, die im Ernstfall zur Landesverteidigung bereit sind. Auch wird damit klar gezeigt, dass die Schweiz über einen starken Wehrwillen verfügt. Zudem ist die Kommissionsmehrheit überzeugt, dass die Abgabe der Taschenmunition nicht zu mehr Tötungsdelikten oder Suiziden mit der Ordonnanzwaffe führen würde, und schon gar nicht die Vorbereitung der Abgabe. Die Armee investiert nämlich beträchtliche Mittel, unter anderem in eine gründliche psychologische Untersuchung bei der Rekrutierung, in deren Rahmen festgestellt wird, ob Gründe vorliegen, die gegen die Abgabe einer persönlichen Waffe sprechen. Das hat zu den festgestellten Rückgängen der Suizide seit 2009 geführt.

Die Kommissionsminderheit ist gegen die Vorbereitung der Abgabe der Taschenmunition und wird ihre Haltung selber begründen.

Ihre Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen die Annahme der Motion.