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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2025-12-04

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-04

Wortprotokoll

Die Sicherheitspolitische Kommission unseres Rates hat die Differenzen an ihrer Sitzung vom 3.[NB]Dezember 2025 beraten und beantragt Ihnen mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, überall dem Nationalrat zu folgen. Die Anträge der Minderheiten werden anschliessend separat begründet. Ich werde deshalb nur einmal zu den Differenzen sprechen.

Mit der deutlichen Unterstützung der Vorlage will die Kommission die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes stärken. Die Erlangung der Verteidigungsfähigkeit bedeutet, dass wir unsere eigene Rüstungsindustrie stärken und dafür sorgen, dass unsere Armee die notwendigen Mittel für die Verteidigung unseres Landes erhält. Eine heimische Rüstungsindustrie kann aber nur existieren, wenn sie auch exportieren kann, und dies in Staaten, die ein ähnliches Exportkontrollregime kennen wie unser Land. Weil unser Kriegsmaterialgesetz die wohl restriktivsten Exportbestimmungen in Europa kennt, kaufen unsere Nachbarstaaten nicht mehr bei uns - "no Swiss, no China" ist leider Realität. Andere Länder vertrauen der Schweiz nicht mehr und zweifeln, dass sie im Bedarfsfall beliefert werden. Ein zentraler Grund ist auch, dass sie die erworbenen Systeme nicht weitergeben können. Wer nicht exportieren kann, wird zunehmend mit Schwierigkeiten konfrontiert und gerät bei Ländern, die importieren, immer mehr ins Abseits. Dies schwächt unsere Rüstungsindustrie, und dies schwächt damit auch unsere Armee.

Mit der vorliegenden Fassung des Nationalrates, die mit einer klaren Mehrheit von 120 zu 63 Stimmen bei 12 Enthaltungen angenommen wurde, hat der Nationalrat eine breit abgestützte Vorlage verabschiedet. Sie ermöglicht den betroffenen Firmen wieder, ihre Güter in Länder zu exportieren, die die Werte der Schweiz teilen sowie die Weitergabe erlauben. Sollte der Bundesrat hinsichtlich der Weitergabe an einen Drittstaat vom ersten Empfängerstaat eine Eigenbedarfsabklärung verlangen, sollte der Bundesrat sicherstellen, dass die Eigenbedarfserklärung die Weitergabe innerhalb eines Verteidigungsbündnisses trotzdem ermöglicht. Dem Bundesrat wird ein Vetorecht eingeräumt, sollten aussen-, sicherheits- und neutralitätspolitische Bedenken bestehen.

Wir haben in unserem Rat im Juni dieses Jahres als Erstrat eine pragmatische Lösung gutgeheissen, die Exporte in unsere Nachbarländer bzw. in Staaten erlaubt, die als stabile Rechtsstaaten denselben internationalen Verpflichtungen zum Rüstungshandel unterliegen wie die Schweiz. Schon heute gehen über 90 Prozent der Schweizer Exporte in diese Länder. Der Ständerat hat eine Vorlage verabschiedet, die praktikabel ist, international Vertrauen schafft und der Branche wieder eine Perspektive gibt. Der Nationalrat hat die Vorlage noch ergänzt. Länder, die systematisch Menschenrechte verletzen oder deren Exporte mit hohem Risiko von Missbrauch oder unerwünschter Weitergabe verbunden sind, sollen ausgeschlossen werden. Weiter soll der Bundesrat sein Veto nicht nur aus aussen- und sicherheitspolitischen, sondern ausdrücklich auch aus neutralitätspolitischen Gründen einlegen können. Damit bleibt die Balance zwischen politischer Verantwortung und wirtschaftlicher Realität gewahrt.

Mit der Fassung des Nationalrates liegt nun eine gute, eine ausgewogene Lösung vor. Für die Rüstungsindustrie in unserem Land ist dies ein wichtiger Schritt, um verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen. Ohne diese Anpassungen ist es nicht möglich, die Rüstungsindustrie und damit unsere Sicherheit zu stärken und die Abhängigkeit vom Ausland zu verringern.

Zusammengefasst: Die Revision schafft verlässliche, realistische und international anschlussfähige Regeln, die verständlich und umsetzbar sind. Sie ermöglicht die Teilnahme an internationalen Wertschöpfungsketten und sorgt dafür, dass [PAGE 1177] die Schweiz nicht länger als unzuverlässiger oder unberechenbarer Partner gilt. Wie eingangs ausgeführt, bitte ich Sie deshalb, überall der Mehrheit der Kommission und damit dem Nationalrat zu folgen und so Hand zu bieten für eine ausgewogene Gesetzesanpassung, die sowohl unsere sicherheitspolitischen wie auch die aussenpolitischen Bedenken berücksichtigt.

Noch eine Bemerkung: Unsere Kommission hat ein Schreiben der Redaktionskommission mit der Bitte erhalten, eine Anpassung bei Artikel 22a Absatz 2bis vorzunehmen. Der Hinweis auf die Verordnung sei aufgrund von gesetzestechnischen Richtlinien zu streichen. Unsere Kommission ist mit dem Antrag der Redaktionskommission einverstanden.