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Götte Michael · Nationalrat · 2025-12-04

Götte Michael · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-04

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, die Position "Funktionsaufwand (Globalbudget) Parlamentsdienste" auf dem Niveau des Vorjahres zu stabilisieren und damit eine moderate Reduktion gegenüber dem Voranschlag des Bundesrates vorzunehmen. Dieser Minderheitsantrag ist weder radikal noch strukturell gefährlich, sondern Ausdruck der schlichten Erwartung, dass wir als Parlament auch bei uns Zurückhaltung üben, die wir permanent auch von der Bundesverwaltung verlangen. Es wurde schon in der allgemeinen Aussprache diskutiert. Kollegin Gysi hat gesagt, was wir da alles machen. Ja, es ist leider so, Kollege Guggisberg hat das bestätigt, dass wir auch bei uns selber sparen müssen.

Der Aufwand der Parlamentsdienste steigt seit Jahren, kontinuierlich und ohne echte Trendwende. Gleichzeitig diskutieren wir quer durch alle Departemente über Entlastungsmassnahmen, administrative Reduktionen und Effizienzsteigerungen. Glaubwürdigkeit beginnt aber dort, wo wir selbst bereit sind, unseren Beitrag zu leisten. Ein Einfrieren des Budgets auf dem Stand des Voranschlags 2025 schafft genau diese Glaubwürdigkeit. Die Minderheit ist überzeugt: Die Parlamentsdienste verfügen durchaus über Potenziale für [PAGE 2033] Optimierungen, insbesondere bei Prozessen in der Digitalisierung und Automatisierung, die eigentlich Entlastung bringen sollten. Doch das funktioniert nur, wenn wir als Parlament diese Instrumente nutzen. Mit dem Minderheitsantrag setzen wir hier bewusst ein Signal: Die digitale Infrastruktur ist da; wir müssen sie anwenden, damit administrativer Aufwand sinkt statt steigt.

Wichtig ist auch, die Relation zu beachten. Die von der Minderheit beantragte Reduktion entspricht weniger als 2 Prozent des Budgets. Das ist eine Grössenordnung, die ohne Qualitätsverlust erreichbar sein sollte. Gerade weil die Parlamentsdienste keine Aufgaben ablehnen können, müssen wir den Fokus auf effiziente Strukturen und schlanke Abläufe legen. Ein Budget, das den bisherigen Stand hält, nimmt niemandem die Arbeitsgrundlage. Es stärkt einen bewussten und sorgfältigen Ressourceneinsatz.

Der Minderheitsantrag ist somit ein pragmatischer Schritt zu mehr Disziplin im eigenen Haus, ohne operative Risiken. Es geht nicht um Abbau, sondern um eine dringend notwendige Selbstverantwortung. Bitte unterstützen Sie den Minderheitsantrag Stettler.

Ich mache gleich mit der nächsten Minderheit weiter. Die nächste Minderheit betrifft die Datenschutz- und Öffentlichkeitsthematik. Der Antrag ist Ausdruck von finanzieller Vernunft und von einer Erwartung, die wir konsequent an die gesamte Bundesverwaltung richten: Wachstumspfad bremsen, Prioritäten setzen, Effizienz einfordern. Der Voranschlag 2026 sieht beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten einen Ausgabenanstieg von 8,6 Prozent vor - ein Wachstum, das deutlich über dem Trend anderer Verwaltungseinheiten liegt und in keinerlei Verhältnis zur Spar- und Entlastungsanstrengung steht, die wir immer wieder diskutieren. Es wäre schlicht widersprüchlich, überall Sparmassnahmen zu fordern und gleichzeitig ausgerechnet dort mehr Mittel zu sprechen, wo der Personal- und Kostenaufwand bereits seit Jahren überdurchschnittlich steigt.

Wir bestreiten nicht, dass die Zahl der Gesuche steigt und der Arbeitsdruck real ist. Doch genau deshalb müssen wir zuerst die Fragen stellen, ob die internen Prozesse, die Organisation und die Priorisierung ausgeschöpft sind. Eine Budgetdisziplin zwingt dazu, solche Effizienzpotenziale zu heben, statt reflexartig zusätzliche Stellen zu fordern. Es geht nicht darum, gesetzliche Pflichten zu vernachlässigen. Es geht darum, die Aufgaben mit einem vernünftigen Mitteleinsatz zu erfüllen, wie dies jede Bundesstelle ebenfalls tun muss. Die Reduktion um die von uns vorgesehenen 700[NB]000 Franken bedeutet keinen Leistungsabbau, sondern ist Ausdruck einer klaren Erwartung bezüglich Effizienzstrukturen und bezüglich Konzentration auf die gesetzliche Notwendigkeit.

Meine dritte Minderheit beantragt, dem Kostenbeschränkungsentscheid des Ständerates zu folgen, den Funktionsaufwand des Bundesverwaltungsgerichtes um 2 Millionen Franken zu reduzieren. Der Antrag folgt derselben Logik, wie wir sie auch sonst im Budget konsequent anwenden: ein moderates Bremsen eines aussergewöhnlich starken Wachstums, ohne die Funktionsfähigkeit einer Institution zu beeinträchtigen. Besonders wichtig ist in dieser Debatte die Einordnung der Zahlen des Bundesverwaltungsgerichtes. Wir sprechen nicht über einen Mittelentzug; das Bundesverwaltungsgericht schloss die Rechnung 2024 mit rund 93 Millionen Franken ab. Im Voranschlag 2026 sind 103 Millionen Franken vorgesehen - ein Wachstum von 10 Millionen Franken innert zwei Jahren. Die beantragte Kürzung von 2 Millionen Franken bedeutet, dass dem Gericht immer noch 2,5 Millionen Franken mehr zur Verfügung stehen als im letzten Voranschlag. Deshalb ist meine Minderheit überzeugt, dass diese Kürzung das Bundesverwaltungsgericht nicht schwächt. Sie schafft lediglich einen vernünftigen Rahmen für ein weiterhin stark steigendes Budget. Effizienz und Prioritätensetzung werden auch von den Gerichten gefördert und verlangt. Das darf aber nicht verhindern, dass wir die entsprechende Arbeit tun, die von uns verlangt wird. [GZ]

Wir bitten Sie, diese Minderheiten zu unterstützen.