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Schaffner Barbara · Nationalrat · 2025-12-04

Schaffner Barbara · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-12-04

Wortprotokoll

Ich glaube, ich werde die Zusatzminuten hier nicht ausnützen. Aber ich kann mit meiner Minderheit nahtlos an mein Votum in der allgemeinen Aussprache anschliessen. In beiden Fällen unterstütze ich den Antrag des Bundesrates und lehne den Kürzungsantrag der Mehrheit ab.

Herr Kaufmann hat in seinem Votum mehrfach auf unsere Budgetverantwortung hingewiesen. Mit dieser Verantwortung geht in meinem Verständnis einher, dass wir uns die Begründung von Bundesrat und Verwaltung aufmerksam anhören, seriös prüfen und danach einen Entscheid fällen - einen Entscheid, der auch einen Rückzug eines Kürzungsantrages beinhalten kann. Soweit ich den Überblick habe, ist das aber nie geschehen.

Damit komme ich zur Kürzung im Globalbudget des EDA. Der Kürzungsantrag der Mehrheit ist einer der vielen Anträge, die ungeachtet von inhaltlichen Argumenten das Vorjahresbudget als Massstab aller Dinge nehmen und auf diesen Stand zurückkehren wollen. Entlarvend ist ja, dass für die Finanzplanjahre 2028 und 2029, in denen der Bundesrat selber wieder von tieferen Ausgaben ausgeht, kein Aufstockungsantrag gestellt wurde. Die höheren Ausgaben für die Jahre 2026 und 2027 werden unter anderem mit dem erhöhten Personalaufwand für die Schweizer Präsidentschaft der OSZE begründet. Das ist also ein einmaliger Effekt, und wie ich vorhin erläutert habe, gehen die prognostizierten Ausgaben ja auch wieder herunter.

Ein zweiter Bereich sind saldoneutrale Mehraufwände im Visa-Bereich. Wie es mir scheint, sind beides breit getragene Aufgabenbereiche, die entsprechend finanziert werden sollten.

Ich komme zu einem weiteren, meines Erachtens recht krassen Beispiel dafür, wie Finanzpolitik ungeachtet der inhaltlichen Begründungen gemacht wird. Das ist die Position 727.A200.0001 bei der Weko: Das Parlament hat 2018 die Motion Fournier 16.4094 angenommen, die eine Entschädigung der Parteien in allen Phasen des Verfahrens sicherstellen will. Die Umsetzung fliesst in die laufende Kartellgesetzrevision ein und wird voraussichtlich Mitte 2026 in Kraft treten. Die Weko hat dafür vorsorglich 1,5 Millionen Franken für das Halbjahr 2026 und je 3 Millionen Franken in den Finanzplanjahren eingestellt. Die Höhe dieses Betrags ist natürlich eine Schätzung, und diese liegt grösstenteils ausserhalb des Einflussbereichs der Weko. Mit einer Budgeterhöhung der Weko als Behörde hat das absolut nichts zu tun, und es ist auch keine interne Steigerung, sondern es ist wie mit einer Bestellung: Das Parlament hat eine Zusatzbestellung aufgegeben, und das Parlament ist nun nicht bereit, die Rechnung dafür zu bezahlen. Das ist politische Zechprellerei.

Ich bitte Sie deshalb um Konsistenz bei Ihren Entscheidungen und um Zustimmung zur Minderheit Schaffner.