Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-08
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-08
Wortprotokoll
1.[NB]Artikel 37a Absatz 2 des geltenden CO2-Gesetzes sieht vor, dass jährlich höchstens 30 Millionen Franken für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene zur Verfügung stehen. Der Rest steht für Massnahmen zur Verminderung von Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zur Verfügung, insbesondere[NB]für[NB]Sustainable Aviation Fuels (SAF). Mit dem Entlastungspaket 2027 soll die Verteilung inskünftig wie folgt angepasst werden: Von den Erlösen aus der Versteigerung der Emissionsrechte sind 50 Prozent für SAF und 10 Millionen für den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Schiene zweckgebunden; der Rest fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Das heisst, wenn die 10 Millionen nicht gesprochen[NB]werden,[NB]fliessen[NB]diese[NB]in[NB]die[NB]allgemeine Bundeskasse.
2.[NB]Aktuell sind für die Zeit ab 2026 nur Fördergelder für den Nachtzug nach Malmö unter Budgetvorbehalt verfügt worden.
3.[NB]Die Vorinvestitionen betragen rund 2 Millionen Franken. Diese beinhalten die Vorlaufkosten im Jahr 2025 und die Stornierungskosten für bereits gebuchte Plätze.