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Schmid Samuel · Bundesrat · 2003-09-22

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2003-09-22

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen ebenfalls, mit der Minderheit zu stimmen und den Streichungsantrag der Mehrheit abzulehnen. Ich habe Anträge selbstverständlich nicht zu kommentieren und schon gar nicht zu qualifizieren, aber ich werde den Eindruck nicht ganz los, dass hier auch eine kleine Spur Schlitzohrigkeit mit von der Partie ist.

Was wollen wir? All das, was gelegentlich - nicht nur im Militär, sondern in allen Gruppen, die öffentlich auftreten - zum Ärgernis wird, wollen wir hier sauber, rechtlich abgestützt, als Tatbestände und Disziplinarfehler aufführen. Jetzt kann doch niemand sagen, dass irgendwelche öffentlichen Unanständigkeiten, die nicht - wie in Absatz 1 Litera a dargestellt wird - im Dienstbetrieb, sondern ausserhalb des Dienstbetriebes passieren, nicht geahndet werden sollen. Ich bin auch etwas erstaunt, dass beispielsweise das Anmachen von Frauen nicht als Ärgernis einzustufen ist, bei dem man allenfalls eingreifen sollte. Ich bin nicht ganz sicher, ob man sich bewusst ist, dass auch das Auftretenlassen von Tänzerinnen an Kompanieabenden dann allenfalls nicht geahndet werden könnte.

Ich dramatisiere nichts, aber ich bitte auch hier, doch die Grundlage dafür zu geben, um genau den Regeln des Anstandes Nachachtung zu verschaffen, deren Nichtbeachtung sonst, wie bei anderen zum Teil gruppendynamischen Prozessen, eben auch in einer Milizarmee zu Klagen Anlass gibt. Also halte ich dafür, dass das, was bisher teilweise im Dienstreglement, aber eben nicht auf der gleichen Stufe geregelt war, jetzt hier im Gesetz - wo es auch seinen richtigen Platz hat - aufgenommen werden muss.

Ich bitte Sie deshalb, mit der Minderheit zu stimmen.

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