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Müller Damian · Ständerat · 2025-12-08

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-08

Wortprotokoll

Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, beim Bundesamt für Statistik und beim Staatssekretariat für Wirtschaft Daten einzuholen, um die Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die AHV zu analysieren und neue Modelle zur Finanzierung unserer Renten vorzuschlagen.

In der Schweiz ist bekanntlich die Teilzeitarbeit weit verbreitet. In diesem Jahr hatten rund 40 Prozent der Erwerbstätigen ein Teilzeitpensum. Das sind fast zwei Millionen Menschen. Besonders verbreitet ist die Teilzeitarbeit bei erwerbstätigen Müttern. Rund drei Viertel von ihnen arbeiten in Teilzeit. Im Rahmen der Behandlung der Volksinitiative "für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge", der sogenannten Renten-Initiative, ersuchte die SGK-N das Bundesamt für Sozialversicherungen um Informationen bzw. Statistiken zu den Auswirkungen der Teilzeitarbeit auf die AHV. In seiner Antwort schrieb das BSV, basierend auf den verfügbaren Daten könne nicht aufgezeigt werden, wie sich Teilzeitarbeit auf die AHV auswirke und ob eine allgemeine Erhöhung der Erwerbsquote in der Bevölkerung signifikante Auswirkungen auf die Einnahmen oder Ausgaben der AHV hätte. Ausserdem könnten keine mittel- und langfristigen Projektionen dieser Auswirkungen erstellt werden. Die Motion möchte deshalb, dass eine neue Beschäftigungsstatistik zur Teilzeitarbeit aufgebaut wird.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 21.[NB]Oktober dieses Jahres über diese Motion beraten. In unsere Erwägung ist eingeflossen, dass Teilzeitarbeit unterschiedliche Auswirkungen auf die Beitragsseite der AHV haben kann. Nehmen Personen, die vorher nicht gearbeitet haben, neu eine Erwerbstätigkeit auf, ist mit Mehreinnahmen zu rechnen. Reduzieren Personen, die bisher Vollzeit gearbeitet haben, ihr Erwerbspensum, sind Mindereinnahmen für die AHV zu erwarten. Zur Teilzeitarbeit gibt es bereits verschiedene Erhebungen. Im Auftrag des Bundesrates führt das Bundesamt für Statistik seit dem Jahr 1991 jedes Jahr die Schweizerische Arbeitskräfteerhebung und seit 1994 die Lohnstrukturerhebung durch. Beide erheben Daten zum Beschäftigungsgrad, zu den bezahlten und unbezahlten Arbeitsstunden und zum Erwerbseinkommen. Diese Daten können nach Geschlecht, Alter, Bildungsniveau und vielen anderen soziodemografischen Variablen aufgeschlüsselt werden. Die Verwaltung ist daran, diese Daten besser miteinander zu verknüpfen. Gemäss dem im Rahmen der nationalen Datenbewirtschaftung festgelegten Once-only-Prinzip und um eine erneute Befragung zu vermeiden, könnten die Daten zur Arbeitskräfteerhebung und die Daten zur Lohnstrukturerhebung mit administrativen Daten wie AHV/IV-beitragspflichtige Einkommen und AHV/IV-Renten grundsätzlich verknüpft werden.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die Arbeiten dazu innerhalb der Bundesverwaltung bereits im Gange sind. Die Kommission hat auch zur Kenntnis genommen, dass der Bundesrat kommuniziert hat, dass er im Rahmen der Reform AHV 2030 die Auswirkungen verschiedener Arbeitsmodelle auf die AHV einschliesslich der Teilzeitarbeitssituation vertieft prüfen und stärker berücksichtigen will.

Der Bundesrat hat die Motion am 30.[NB]August 2023 zur Ablehnung empfohlen. Der Nationalrat hat dann am 6.[NB]Mai 2025 trotz allem die Motion mit 102 zu 88 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Ihre Kommission beantragt aufgrund der bereits laufenden Umsetzung des Anliegens mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.

Ich bitte Sie, aus Effizienzgründen Ihrer Kommission diesmal zu folgen.