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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-12-08

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-12-08

Wortprotokoll

Die fünf Motionen verlangen vom Bundesrat, sämtliche aussenpolitischen Instrumente zu nutzen, um den Schutz von ethnischen und religiösen Minderheiten in Syrien sicherzustellen. Ihre Kommission hat die Motionen am 17.[NB]Oktober beraten und ihnen einstimmig bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Die Kommission hat die fünf Motionen im Kontext einer Vertiefung zu Syrien und dem Irak diskutiert. Dabei stand mit Bezug auf Syrien die Entwicklung im Land nach dem Sturz des Diktators Assad im Fokus. Das Land ist von der brutalen Diktatur und dem Bürgerkrieg zerstört, und die Gesellschaft ist gezeichnet. Die Lage ist selbstredend äusserst fragil. Entsprechend ist es zu begrüssen, dass die internationale Gemeinschaft Syrien bei der Transition unterstützt. Trotz anhaltender Unsicherheiten und einer fragilen Lage ist eine vorsichtig positive Beurteilung der Lage in Syrien möglich. So haben am 5.[NB]Oktober die ersten Wahlen seit dem Ende des Assad-Regimes stattgefunden. Sie weisen Probleme mit Blick auf die Transparenz und Repräsentativität auf, gehen aber in die richtige Richtung. Gleichzeitig bleibt die humanitäre Lage jedoch fast im ganzen Land hochproblematisch, um nicht zu sagen katastrophal.

Die Schweiz hat ein langjähriges und intensives Engagement in Syrien. In diesem Sinne wurde entschieden, das Büro für humanitäre Hilfe in Damaskus bis Ende Jahr auch in ein Kooperationsbüro umzuwandeln, um eine optimalere Unterstützung und Begleitung mit Blick auf die politische Transition und den Wiederaufbau zu ermöglichen.

Im Fokus der Motion stehen der Schutz der ethnischen und religiösen Minderheiten und die Deeskalation in Nord- und Ostsyrien. Syrien ist ein Vielvölkerstaat. Für die Transition in Syrien wird es entscheidend sein, dass der Schutz der ethnischen und religiösen Minderheiten gelingt und sie im Regierungssystem repräsentiert sind. Ein wesentlicher Schritt hierfür ist der Vertrag zwischen den kurdisch geführten Syrian Democratic Forces (SDF) und der Zentralregierung. Der Vertrag regelt die Integration von zivilen und militärischen Einrichtungen der SDF in den syrischen Staat sowie die politische Teilhabe, die Anerkennung der Sprache und die Rückkehr von Vertriebenen. Die Umsetzung erfolgt jedoch nur schleppend. Gleichzeitig kommt es laufend zu gewalttätigen Ausschreitungen und Übergriffen auf die Minderheiten, gerade jüngst gegen die Aleviten in Homs. Für die erfolgreiche Transition des multiethnischen Landes Syrien wird entscheidend sein, dass der Schutz der Minderheiten gelingt. So wird auch wiederholt von der Hoffnung auf eine Kantonisierung des Landes gesprochen, was bedeuten würde, dass etwa Drusen und Kurden eine möglichst grosse Selbstbestimmung innerhalb des Landes Syrien haben, um so eine friedliche Koexistenz zu ermöglichen.

Die Schweiz kann mit ihrer langjährigen Präsenz, ihren Kompetenzen und Erfahrungen einen Beitrag zum Erfolg dieser Transition leisten. Wir sind auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene bereits mit verschiedenen Initiativen wie Mediationsprojekten präsent. Die Motionen verlangen nun vom Bundesrat ein verstärktes Engagement, damit diese Transition gelingt. Das ist selbstverständlich mit Blick auf die Menschenrechte und die Stabilität in der Region zentral, aber auch mit Blick auf die Diaspora in der Schweiz und der Perspektive auf eine Rückkehr.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen im Namen der Kommission die Annahme der Motionen.