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Graf Maya · Ständerat · 2025-12-08

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2025-12-08

Wortprotokoll

Mit meiner Motion fordere ich den Bundesrat auf, dem Parlament einen Entwurf für eine Gesetzesänderung vorzulegen, die den Patientenbeitrag in der ambulanten Pflege von heute 20 Prozent auf 10 Prozent senkt. Damit soll die finanzielle Belastung von Patienten und Patientinnen reduziert und die ambulante Versorgung attraktiver werden.

Der Patientenbeitrag bei ambulanter Pflege wurde 2011 durch das Parlament im Rahmen der neuen Pflegefinanzierung auf täglich 20 Prozent des höchsten OKP-Beitrags für die ambulante Pflege festgelegt. Bei der Einführung der neuen Pflegefinanzierung haben damals zahlreiche Kantone darauf verzichtet, einen Patientenbeitrag zu erheben, um die ambulante Pflege zu fördern. Im Verlaufe der letzten Jahre haben aber immer mehr Kantone wieder Patientenbeiträge eingeführt. Heute verzichten nur noch zwei Kantone darauf, weshalb die Patientinnen und Patienten, die sich zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt oder nach einer Mutterschaft ambulant zuhause pflegen lassen, immer stärker belastet werden.

Eine Reduktion des Patientenbeitrages verstärkt den finanziellen Anreiz, sich zuhause versorgen zu lassen. Spitalaustritte könnten rascher erfolgen. Verfrühte Heimeintritte in Alters- und Pflegeheime liessen sich verhindern oder verzögern, zumal der heutige Patientenbeitrag auch nach dem geplanten Systemwechsel im Jahre 2032, dem Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung der Gesundheitsleistungen, beibehalten und für mindestens vier Jahre nicht erhöht werden soll. Sie erinnern sich, wir hatten vor einem Jahr die Abstimmung über die Vorlage "Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär". Damals wurde die Abschaffung des Patientenbeitrages bei ambulanter Pflege sehr lange diskutiert. Sie fiel dann in einer der Differenzbereinigungen zwischen dem Nationalrat und dem Ständerat dahin.

Nun muss ich aber feststellen, dass der Bundesrat zurzeit nicht bereit ist, das noch einmal zu prüfen und den Monismus bezüglich Finanzierung der KVG-Leistungen bei der Patientenbeteiligung im Pflegebereich anzuschauen. Er lehnt den Vorstoss ab. Er sagt, eine Prüfung müsste umfassend erfolgen, also auch in einer Gesamtschau mit der Prämienbelastung, der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und so weiter. Der Bundesrat schlägt vor, dass die Auswirkungen der Einführung der einheitlichen Finanzierung abgewartet werden müssten und dann ein Fazit gezogen werden sollte.

Ich bin der Meinung, dass der Monismus bezüglich der Finanzierung der KVG-Leistungen auch auf die Patientenbeteiligung an Pflegeleistungen im Rahmen der Spitex, wie ich es hier vorschlage, und von Alters- und Pflegeheimen ausgedehnt werden sollte, wenn wir von einheitlicher Finanzierung und den richtigen Anreizen sprechen. Doch ich muss erkennen, dass ich mit meinem Anliegen zu früh bin und dass wir noch Erkenntnisse brauchen. Ich möchte auch, dass wir das sehr seriös prüfen können. Wir sollten eine Basis haben, wenn wir mit den Kantonen zusammen ein erstes Fazit - sicher vor 2036, das ganz bestimmt! - ziehen.

Aus diesem Grund ziehe ich heute diese Motion zurück. Ich bin aber sicher, dass wir gemeinsam, hoffentlich auch in der SGK-S, an diesem Thema dranbleiben werden.