Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-08
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-08
Wortprotokoll
Ich gebe Ihnen gern die Position des Bundesrates bekannt.
Ich bitte Sie, beim EDA bei der Position "Europarat, Strassburg" die Minderheit Guggisberg abzulehnen. Es geht hier um einen Pflichtbeitrag, dem die Schweiz zugestimmt hat [PAGE 2119] und den wir zu überweisen haben. Wenn die vorgesehenen Mittel nicht eingestellt werden, braucht es hier einen Nachtragskredit.
Bei "Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)" bitte ich Sie, die Minderheit I (Funiciello) - gemäss Bundesrat - zu unterstützen. Die Mehrheit beantragt, die Ausgaben der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit auf das Niveau des Voranschlages 2025 zu kürzen. Der Bundesrat hat den Sparauftrag des Parlamentes aus dem letzten Jahr umgesetzt und bei der IZA im Voranschlag 2026 bereits 47 Millionen Franken gespart.
Bei der Position "Humanitäre Aktionen" bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit III (Fehlmann Rielle) abzulehnen. Hier geht es um Aufstockungen, die nicht mit den Beschlüssen, die Sie letztes Jahr gefasst haben, vereinbar sind, was zu einer Stop-and-go-Politik führen würde.
Bei "Beiträge an multilaterale Organisationen" bitte ich Sie, den Antrag der Mehrheit abzulehnen. Dieser sieht vor, die Beiträge für multilaterale Organisationen auf dem Niveau des Voranschlages 2025 zu plafonieren. Damit würden die im letzten Jahr vom Parlament beschlossenen Kürzungen von rund 30 Millionen Franken fortgeschrieben. Mit einer solchen Kürzung von jährlich rund 30 Millionen könnten die Beiträge an die 14 prioritären multilateralen Organisationen nicht wie geplant ausbezahlt werden.
Bei der Position "Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten" bitte ich Sie, die Minderheit Gafner abzulehnen. Die Schweiz hat sich verpflichtet, den zweiten Schweizer Beitrag von insgesamt 1,302 Milliarden Franken innert zehn Jahren bis 2029 auszubezahlen.
Beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten bitte ich Sie weiter, bei der Position "Unterstützung Ukraine und Region" den Antrag der Minderheit Guggisberg abzulehnen. Hier geht es darum, die Ukraine-Mittel beim EDA auf 100 Millionen Franken pro Jahr zu plafonieren. Die für die Ukraine reservierten Mittel wurden jedoch bereits innerhalb der IZA-Mittel kompensiert.
Weiterhin beim EDA, nun aber beim Nachtrag II zum Voranschlag 2025, bitte ich Sie, bei der Position "Streichung Rückzahlung Immobilienkredite Fipoi 2025-2026" den Antrag der Minderheit Kaufmann abzulehnen. Die Minderheit lehnt hier einen Teilerlass der Rückzahlung ab und möchte stattdessen, dass die Rückzahlung der Darlehen während zwei Jahren aufgeschoben wird. Es ist hier so, dass wir mit der vom Bundesrat verabschiedeten Stabilisierungsmassnahme in Bezug auf das internationale Genf Rücksicht auf den zunehmenden Wettbewerb unter den Gaststaaten nehmen. Der Verzicht ist kein Geschenk, das muss man hier klar sagen, sondern er ist an klare Bedingungen geknüpft. Die Organisationen müssen ihre wesentlichen Aktivitäten und Arbeitsplätze während mindestens zehn Jahren in Genf behalten. Wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden, müssen die ausgesetzten Darlehenstranchen später zurückbezahlt werden, das heisst ab 2027.
Im Voranschlag 2026 des EDA bitte ich Sie zudem, bei der Position "Entwicklungszusammenarbeit (bilateral)" der Minderheit II (Wermuth) - gemäss Bundesrat - zuzustimmen, die hier keine Umlagerung will.
Bei derselben Position beantragt die Minderheit V (Wermuth) verschiedene Aufstockungen, um eine öffentliche Entwicklungshilfequote von 0,7 Prozent zu erreichen; dies würde eine massive Erhöhung der IZA-Mittel um 1,9 bis 2,3 Milliarden Franken pro Jahr bedeuten. Ich bitte Sie, diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Zur Einordnung: Das Entlastungspaket sieht ab 2027 Entlastungen um 2,4 Milliarden Franken und ab 2028 Entlastungen um 3 Milliarden pro Jahr vor. Der Minderheitsantrag würde rund 75 bis 80 Prozent dieses Entlastungsvolumens wieder rückgängig machen.
Die Minderheit IV (Fehlmann Rielle) schliesslich bitte ich Sie ebenfalls abzulehnen. Diese Minderheit beantragt, die Zusatzausschüttung der SNB von 333 Millionen Franken ordentlich zu budgetieren und die Mittel für die IZA zu verwenden. Die Zusatzausschüttungen sind aber ein wichtiges Element für den Abbau der Corona-Schulden und Teil der[NB]beschlossenen[NB]Strategie. Sie werden als ausserordentliche Einnahmen verbucht. Der Fehlbetrag auf dem Amortisationskonto ist nach wie vor hoch und beträgt fast 27 Milliarden Franken.
Dann zum Antrag der Minderheit I (Wyss) zur Gewinnausschüttung der SNB: Ich möchte Sie bitten, auch diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Auch hier geht es um die Zusatzausschüttung der SNB von 333 Millionen Franken. Diese soll ordentlich budgetiert werden. Ich muss Ihnen einfach sagen: Diese Ausschüttung kommt nicht immer, sie ist nicht ganz verlässlich. Wir haben für das nächste Jahr aber ausserordentlich 333 Millionen Franken budgetiert. Wir werden sehen, wie sich das entwickeln wird.
Ich bitte Sie, hier auch vorherige Beschlüsse zu beachten.