Zybach Ursula · Nationalrat · 2025-12-08
Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-08
Wortprotokoll
Ich beginne mit meiner Minderheit zu Meteo Schweiz; es geht um eine Erhöhung von 5,5 Millionen Franken. Wetter und Klima haben einen grossen Einfluss auf den Energieverbrauch und die Energieerzeugung. Meteorologische und klimatologische Informationen sind zentral für die Vorhersagen und die Einordnung von entsprechenden Schwankungen und damit zentral für die Energiesicherheit in der Schweiz. Im Rahmen der Energiestrategie 2050 und des verstärkten Einsatzes erneuerbarer Energien entsteht künftig eine zunehmende Abhängigkeit von Wetter und Klima. Verlässliche meteorologische Grundlagen sind daher essenziell für ein sicheres Management und die Minimierung von Risiken. Die aktuelle Form der Datendistribution und der Datenplattformen von Meteo Schweiz entspricht nicht den daraus resultierenden Anforderungen an maschinenlesbare, digitale und zeitnahe Datenzugriffe. Für die Energiewirtschaft, die auf hochaktuelle Informationen angewiesen ist, entstehen dadurch erhebliche Kosten und operative Risiken. Flächendeckende Informationen, die unter anderem für die Energiesicherheit speziell relevant sind, fehlen oder sind veraltet.
Beim BAV, "Einlage Bahninfrastrukturfonds", beantragt meine Minderheit II einen Nachtragskredit von 200 Millionen Franken. Ab 2029 zeichnet sich bezüglich der Bahninfrastruktur ein Liquiditätsproblem ab. Im Zuge des im Herbst erstellten ETH-Gutachtens wird dargestellt, dass die Finanzierung, wie sie heute ist, für neue Projekte in der Bahninfrastruktur nicht ausreichen wird. Es wird eine zusätzliche Finanzierung benötigt, und diese muss zwingend angepackt werden.
Doch wir können auch kurzfristig, im Rahmen dieser Debatte, etwas anpassen, und zwar wäre das eine Korrektur im Rechnungsjahr 2025. Um die Schuldenbremse im Voranschlag 2025 einzuhalten, wurden nämlich zahlreiche Kürzungen vollzogen, so etwa 334 Millionen Franken beim BIF. Damals argumentierte die Mehrheit, dass der Fonds sehr gut gefüllt sei und eine reduzierte Einlage keine Auswirkungen habe. Inzwischen hat sich diese Situation verändert. Die Kosten sind deutlich höher, und Projekte werden verzögert oder müssen gar aufgegeben werden. Aufgrund dieser neuen Ausgangslage soll ein Teil der 2025 nicht getätigten Einlagen in den BIF 2025 im Rahmen des Nachtrags II quasi nachgeholt werden. Auch wenn dies nur ein kleiner Tropfen auf den heissen Stein ist, können damit einige zusätzliche Projekte in den Regionen realisiert werden. Ein zusätzlicher Nachtragskredit von 200 Millionen Franken liegt problemlos im Rahmen dessen, was die Schuldenbremse zulässt. Es gilt hier auch zu beachten, dass Einlagen aus der Schwerverkehrsabgabe ja gesetzlich gebunden sind, das heisst, die Hälfte der Einlagen wird automatisch für den Schuldenabbau verwendet.
Ich komme zum BFE-Kredit "Ergänzende Winterreserve". In Europa besteht weiterhin das Risiko einer Strommangellage. Daher müssen in der Schweiz eigene Reservekapazitäten zur Verfügung gestellt werden. Diese Reserve soll insgesamt 400 Megawatt im Jahr 2025 und 500 Megawatt im Jahr 2030 erreichen. Bereits bestehende Wasserkraftwerkreserven, die bereits bestehenden vier Pools von Notstromaggregaten und bestehende Reservekraftwerke übersteigen diesen Bedarf aber deutlich. Grössere und leistungsfähigere Notstromanlagen werden gebaut, jeweils gleichzeitig mit Rechenzentren oder grossen Firmengebäuden, und diese können zusätzlich gepoolt werden. Ab 2027 kommt zudem die in diesem Jahr verabschiedete Verbrauchsreserve grosser Verbraucher hinzu. Das heisst, es wird schnell verfügbare und kostengünstige Alternativen zu neuen Reservekraftwerken geben. Dank des vorhandenen Betankungskonzepts können in einer Strommangellage auch Notstromaggregate über mehrere Wochen betrieben werden, auch wenn mir das BFE in den Vorgesprächen manchmal widersprochen hat. Aber ich bin überzeugt, dass es so funktioniert.
Die Ertüchtigung des bestehenden Gasturbinen-Prüfstands der Firma Ansaldo Energia in Birr als neues Reservekraftwerk, das, wenn alles gut läuft, im Februar 2027 in Betrieb [PAGE 2156] gehen könnte, würde im Zeitraum 2025-2030 Gesamtkosten von 275 Millionen Franken verursachen. Die zusätzlichen Ausgaben wären für den Bund aufgrund von Mehreinnahmen in gleicher Höhe haushaltsneutral, denn die Ausgaben würden von der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid periodengerecht weiterverrechnet und den Stromkundinnen und -kunden und damit der Bevölkerung überwälzt. Das ist ein unnötiger Kostenblock für die Bevölkerung. Können und wollen wir sie wirklich damit belasten? Ich finde ganz klar: Nein. [GZ]
Ich komme zu meiner letzten Minderheit. - Ich kann Ihnen von hier vorne sagen, es ist unglaublich anstrengend, um diese Zeit zu sprechen, wenn Sie alle ebenfalls sprechen. (Es wird leiser im Saal) Danke.
Die Zahl der Extremwetterereignisse nimmt kontinuierlich zu, und die Schäden betragen jeweils rasch mehrere hunderttausend Franken. Es gibt nicht nur Sachschäden, sondern auch emotionale Belastungen. Wir haben das im Wallis gespürt. Dabei spielt Wasser in Form von Regen- bzw. Fliessgewässern eine wichtige Rolle. Der Bund gewährt Beiträge an die Planung und Durchführung von Massnahmen zur Revitalisierung von Gewässern. Bis ins Jahr 2030 sollten eigentlich 1000 Kilometer renaturiert werden. Der aktuelle Stand beträgt gemäss Rechnung 2024 aber erst 235 Kilometer. Aktuell liegen von den Kantonen umsetzungsreife Projekte vor, die mit 8 Millionen Franken zusätzlicher Mittel pro Jahr realisiert werden könnten. Damit könnten kostspielige Schäden vermieden werden. Anstehende Projekte sind z.[NB]B. im Kanton Thurgau, Ghögg und Bischofszell, und im Kanton Tessin, La rampa di Lodrino, vorhanden. Zudem ist ab 2027 die Aufweitung Alpenrhein in Bad Ragaz mit einem geschätzten Bundesbeitrag von über 50 Millionen Franken geplant. Diese Projekte sind umsetzungsreif und könnten angepackt werden. Damit könnten Schäden und vor allem viele Kosten vermieden werden.