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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09

Wortprotokoll

Die Motion fordert den Bundesrat auf, die Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel anzupassen. Kantonsstrassen entlang internationaler Transitachsen, die erheblichen Verkehr aus dem internationalen Transit aufnehmen, sollen für den erhöhten Unterhalt deutlich höhere Beiträge erhalten. Dafür sollen Mittel aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds zur Verfügung gestellt werden.

Frau Ständerätin Z'graggen begründet ihre Motion mit der Verkehrssituation entlang der internationalen Transitachsen, insbesondere in den Kantonen Uri, Tessin, Graubünden und Wallis. Die Kantonsstrassen würden in den Sommermonaten häufig eine Redundanzfunktion für die überlasteten Nationalstrassen übernehmen und damit einen erheblichen Teil des internationalen Transitverkehrs abwickeln. Dadurch entstünden höhere Unterhaltskosten.

Um Staus auf den Nationalstrassen zu umfahren, weichen Verkehrsteilnehmende tatsächlich teilweise auf das Kantons- und Gemeindestrassennetz aus, auf besagten Strecken natürlich sehr häufig. Der Bundesrat ist sich der herausfordernden Verkehrssituation auf den internationalen Transitrouten bewusst. Das Phänomen des Ausweichverkehrs tritt jedoch nicht nur entlang der Transitachsen im Berggebiet auf, sondern auch entlang der stark belasteten Autobahnabschnitte im Mittelland, und das oft während des ganzen Jahrs. Die Problematik findet sich also nicht nur auf der Transitachse, sondern mittlerweile fast flächendeckend.

Der Bund unterstützt die Kantone im Strassenbereich mit gesamthaft rund einer Milliarde Franken pro Jahr, wovon die Hauptstrassenbeiträge rund 17 Prozent ausmachen. Es ist also so, dass wir uns der Notwendigkeit dieser Unterstützung absolut bewusst sind und diese, gestützt auf die heutige Gesetzgebung, auch leisten. Die Verteilung der Strassenbeiträge auf die Kantone erfolgt nach verschiedenen vom Gesetzgeber festgelegten Verteilschlüsseln, welche den besonderen Herausforderungen der Kantone - Sie wissen es, Frau Ständerätin Z'graggen - im Berggebiet auch gebührend Rechnung tragen. Wir nehmen hier also schon eine Differenzierung vor. Eine Anpassung dieser Schlüssel zugunsten einiger Kantone würde dann zulasten anderer Kantone gehen. Dem könnte zwar mit einer Erhöhung der ausbezahlten Gesamtsumme begegnet werden. Dies steht aber eben auch wieder im Widerspruch zu den anstehenden Sparbemühungen, aufgrund welcher wir im Entlastungspaket eine Reduktion von 10 Prozent vorsehen.

Die Mittel des Bundes für die Strassen hängen wesentlich von den Erträgen der Mineralölsteuer ab. Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung des Fahrzeugparks sind diese Mittel aktuell rückläufig. Wir wollen sie dann mit einer Steuer auf Elektrofahrzeuge kompensieren. Aber die Reserven - es ist eben nicht der NAF, mit welchem hier die Hauptstrassen bezahlt werden, sondern es sind die Reserven der Spezialfinanzierung Strassenverkehr - nehmen in den kommenden Jahren stark ab. Wir haben also nicht einfach genügend Geld. Es wird also auch hier knapp sein, wenn wir noch diese 10 Prozent sparen müssen.

Aus diesen Gründen, aber vor allem auch, weil wir schon eine Differenzierung zugunsten des Berggebiets vornehmen und sich die Problematik gesamtschweizerisch stellt, lehnt der Bundesrat Ihre Motion ab.