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Laubacher Otto · Nationalrat · 2003-09-24

Laubacher Otto · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-24

Wortprotokoll

Vorerst möchte ich für die Antwort auf diese Interpellation danken. Es sind zwar inzwischen etwa eineinhalb Jahre verstrichen, bis ich Gelegenheit erhalten habe, hier zu reden. Aber trotzdem hat die Interpellation an Aktualität nichts verloren. Diese Antwort ist sehr instruktiv und zeigt eigentlich auf, welcher Weg heute in der Asylpolitik beschritten wird.

Ganz speziell ist die Antwort zur dritten Frage interessant, die ich Ihnen hier zitieren möchte: "Personen mit einer humanitären oder anderen fremdenpolizeilichen Regelung sind nach den Bestimmungen des allgemeinen Ausländerrechtes (Anag) und nicht nach dem Asylgesetz geregelt." Hier hat man einfach neue Regelungen eingeführt. "Das Bundesamt für Flüchtlinge hat deshalb beschlossen, auf die Ausweisung [PAGE 1483] dieser Zahlen in seiner Statistik ab Inkrafttreten des neuen Asylgesetzes vom 1. Oktober 1999 zu verzichten. Diese Ausländerinnen und Ausländer werden indessen in dem vom Bundesamt für Ausländerfragen geführten zentralen Ausländerregister (ZAR) erfasst (als Jahresaufenthalterinnen und -aufenthalter oder Niedergelassene). Per Ende März 2002 verfügen rund 41 500 Personen, welche ursprünglich aus dem Asylbereich stammen, über eine kantonale fremdenpolizeiliche Regelung ...." Diese Personen tauchen in der Statistik schlicht nicht mehr auf.

Es fehlt jetzt eigentlich nur noch, dass wir den Rechtsanspruch und das Beschwerderecht im Bürgerrechtsgesetz verankern würden, und dann würden auch diese 41 500 Personen aus dem zentralen Ausländerregister gestrichen, weil sie dann nämlich durch den Rechtsanspruch Schweizer geworden wären.

Interessant ist auch die Antwort auf die Frage 4: Hier zeigt man deutlich auf, dass unser Asylwesen missbraucht wird. Asyl sollten eigentlich nur Personen erhalten, die an Leib und Leben gefährdet sind, und nicht Arbeitssuchende. Die Antwort zu dieser Frage tönt dann ungefähr wie folgt: "Ein Land, das einen Krieg durchmachte, leidet in der Regel noch Jahre an dessen Folgen". Das ist unbestritten. "Im Anschluss an kriegerische Auseinandersetzungen stellt sich der von vielen erhoffte wirtschaftliche Aufschwung häufig nicht rasch genug ein, und die Wiederaufbaufhilfe entspricht nicht den Erwartungen. Die Infrastruktur im industriellen, im öffentlichen und im landwirtschaftlichen Bereich ist häufig grossflächig zerstört." Aber wenn diese Leute dann einfach ausreisen, dann geht das nicht von selbst, denn sie wären eigentlich für den Wiederaufbau gefragt. Und statt dass sie zu Hause aufräumen und die Arbeiten machen, reisen sie in andere Länder, die ihnen ein bequemeres Leben garantieren.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass es immer noch sehr viele Asylsuchende gibt, vor allem auch aus Ex-Jugoslawien. Es hat zwar im Vergleich zur Zeit, als die kriegerischen Handlungen stattfanden, abgenommen, es sind heute noch etwa 17 Prozent aus Ex-Jugoslawien; aber diese Leute suchen hier in erster Linie Arbeit. Das sind für uns heute Leute aus Safe Countries, und sie wären eigentlich nicht berechtigt, hier Asyl zu suchen. Hier ist das BFF gefordert, vor allem Nichteintretensentscheide zu fällen und diese Asylsuchenden sofort wieder zurückzuweisen.

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