preparatory:AB 366563
Vietze Kris · Nationalrat · Thurgau · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-09
Wortprotokoll
Dieses Geschäft steht stellvertretend für so vieles, was schiefläuft in unserem Land - aber der Reihe nach: Das Bundesgesetz über den Erwerbsersatz soll modernisiert werden, das macht Sinn. Der Bundesrat hat eine ausgeglichene Fassung vorgelegt. Den finanziell und inhaltlich bedeutendsten Teil der Revision stellt darin die Neuregelung der Betreuungsentschädigung bei einem Spitalaufenthalt des Kindes dar, was Sinn macht. Der Entwurf des Bundesrates rechnet dafür mit 60 Millionen Franken Mehrkosten im Jahr 2030.
Der Ständerat hat diesen Bereich zusätzlich ausgebaut, indem der Anspruch auch auf Fälle der direkten Hospitalisierung nach der Geburt ausgeweitet wurde, wofür der Entwurf des Bundesrates keinen Anspruch vorsah. Damit erhöhen sich die Kosten für diesen Teil um 14 Millionen auf 74 Millionen Franken. Auch das macht Sinn, auch das kann man mittragen.
Und was passierte dann? Ja, dann ging es munter weiter im Ausbauprozess. Jetzt soll auch die Maximaldauer der Verlängerung der Mutterschaftsentschädigung bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen oder der Mutter nicht auf 56 Tage begrenzt bleiben, sondern sie soll unlimitiert gelten. Das wiederum hat einen Einfluss auf die im OR geregelten Kündigungsfristen bei Mutterschaft. Immerhin sollen diese Fristen nicht korrespondierend ebenfalls unlimitiert gelten. Nach dem Modell der knappen Mehrheit sollen die Kündigungsfristen allerdings von den bestehenden acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Warum? Ja, warum eigentlich? Aus Prinzip, um den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Steine in den Weg zu legen?
Weil man schon am Ausbauen ist, soll im EOG auch gleich die Vorgabe gestrichen werden, dass maximal 21 der insgesamt 98 Taggelder für die Betreuungsentschädigung für die Genesung bezogen werden können, notabene also für die Zeit nach dem Spitalaufenthalt. Warum? Ja, warum eigentlich? Um eine Versicherung maximal ausnutzen zu können?
So geht das nicht. Wir können nicht einen Ausbau vornehmen, diesen nochmals ausbauen, ihn dann noch weiter ausbauen und uns dann wundern, dass die Bevölkerung einfach nur noch staunt, was denen in Bern wieder einfällt. Das Volk soll den Gürtel enger schnallen, aber hier wird eine Supervollkaskolösung gezimmert. Schon die ständerätliche Variante ist eine Vollkaskolösung und in dieser Form nachvollziehbar und menschlich. Es macht Sinn, diesen Weg zu gehen. Aber diese letzte Ausbaurunde, nein, die braucht es wirklich nicht. Dieser zusätzliche Ausbau hat auch nichts mehr mit Solidarität zu tun, sondern ist einfach Ausdruck einer gefährlichen Haltung, nämlich dass wir nicht einmal mehr im Übermass in der Lage sind, noch masszuhalten. Hier wird der Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen.
Dennoch empfiehlt Ihnen die FDP-Fraktion, auf das Geschäft einzutreten. Denn es ist wichtig und richtig, sozial und solidarisch, das EOG zu modernisieren und es gerade in diesem sensiblen Bereich, bei einem Spitalaufenthalt des Kindes, zu erweitern und die Betroffenen zu unterstützen. Der Handlungsbedarf ist da. Es macht Sinn, das EOG anzupassen, aber wir nehmen Sie in die Pflicht, masszuhalten, wenn Sie auf das Geschäft eingetreten sind. Denn nur auf diese Weise ermöglichen Sie den wenigen eine sehr sichere Lösung und den vielen die Möglichkeit, guten Gewissens solidarisch zu sein.