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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-12-09

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-12-09

Wortprotokoll

Ich glaube, es ist wichtig, dass wir nicht berechtigte Einsprachen verhindern, mit denen wohl berechtigte Anliegen eingebracht werden.

Ich komme nochmals auf den Einwand von Herrn Ständerat Schwander zurück. Es ist klar, dass es bei den Einsprachen nicht ein Problem gibt, weil die Gemeinden die Einsprachen im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens im Zusammenhang mit der Einigungsverhandlung möglichst bereinigen. Es gibt aber viele - gerade Querulanten -, die eine Bereinigung nicht zulassen. Dann entscheidet der Gemeinderat, und dann erheben sie Beschwerde. Sie müssen zuerst die Einsprache machen, um dann Beschwerde einreichen zu können. Das heisst also: Je weniger Einsprachen es gibt, desto geringer ist die Chance, dass es Beschwerden gibt. Das kann sich beschleunigend auswirken.

Auch hier geht es um eine Einschränkung der Einspracherechte. Der Bundesrat teilt auch hier die Haltung der Motionärin, dass die heutige Situation unbefriedigend ist. Entsprechend ist der Bundesrat bereit, die Umschreibung der schützenswerten Interessen zu überprüfen, deren Verletzung in Rechtsmittelverfahren gegen Planung und Baubewilligung geltend gemacht wird. Dabei soll für eine Straffung der Rechtsmittelverfahren gesorgt und letztlich auch eine Beschleunigung erwirkt werden.

Herr Ständerat Caroni, ich kann Ihnen versichern, dass wir die verschiedenen angenommenen Postulate koordinieren werden. Dazu gehört auch Ihr Postulat 24.3637, "Einsprachen sind wieder auf schutzwürdige Interessen zu beschränken", und das Postulat Wicki 24.4411, "In zwei Jahren von der Baueingabe bis zum Spatenstich. Beschleunigung der Bauverfahren in Abstimmung mit dem Aktionsplan gegen Wohnungsknappheit". Den entsprechenden gemeinsamen Postulatsbericht wird der Bundesrat dem Parlament im zweiten Quartal 2026, also in absehbarer Zeit, unterbreiten.

Dem Bundesrat ist es wichtig, aufzuzeigen, wo Spielräume für verfahrensbeschleunigende Massnahmen bestehen. Noch einmal: Selbstverständlich geschieht dies unter [PAGE 1260] Berücksichtigung der Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen. Zudem sollen die Massnahmen auch mit dem bestehenden Rechtsmittelsystem vereinbar bleiben. Herr Ständerat Schmid, ich habe schon aus der Vernehmlassung gehört, dass wir die Verordnung nochmals genauer anschauen müssen. Das ist bekannt.

Damit beantrage ich Ihnen auch hier die Annahme der Motion Gmür-Schönenberger.