Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-24
Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-24
Wortprotokoll
Die Kooperation im Migrationsbereich wird vom Bundesrat bei Leistungen der Schweiz gegenüber Drittstaaten grundsätzlich berücksichtigt, und er wird dies auch in Zukunft noch verstärkt tun. Die Kooperation im Migrationsbereich und insbesondere auch im Bereich der Rückübernahme eigener Staatsbürger ist eines der Kriterien der politischen Konditionalität, welche auf die Gesamtheit der bilateralen Beziehungen mit einem Land - ausgenommen die humanitäre Hilfe - angewendet wird. Der Bundesrat hat in verschiedenen Fällen ein solches Junktim zwischen Verträgen der Deza und des Seco und der Bereitschaft zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen hergestellt. In der Praxis hat sich aber auch gezeigt, dass das Junktim zu einer Beeinträchtigung der bilateralen Beziehungen führen kann.
Trotz dieser Schwierigkeiten ist der Bundesrat der Auffassung, dass die fehlende Bereitschaft eines Staates, an der Identifikation und gegebenenfalls auch an der Rückführung eigener Staatsbürger mitzuwirken, in den Aussenbeziehungen der Schweiz mit diesen Ländern weiterhin eines der Kriterien - ich betone: eines der Kriterien - der Zusammenarbeit sein muss. Allerdings will ich hier gerade nicht, wie es die Motionen fordern, einer umfassenden und vor allem nicht einer strikten Konditionalität bis hin zum Abbruch der Entwicklungszusammenarbeit das Wort reden. Für die Anwendung der Konditionalität, die ein aussenpolitisches Instrument ist, soll es eben keinen rechtlichen Automatismus geben, der vom Gesetz vorgeschrieben ist. Ich bin der Auffassung, dass die Entwicklungszusammenarbeit sehr wohl die Migrationszusammenarbeit und unsere Anliegen bezüglich Rückkehr unterstützen kann. Aber angesichts der migrationspolitischen Bedeutung, welche einer funktionierenden Rückübernahme zukommt, sind bestehende Synergiepotenziale zwischen den schweizerischen Akteuren in einem bestimmten Land unbedingt weiter zu nutzen und weiter auszubauen. Ich habe bereits über den Abschluss von Rückübernahmeabkommen gesprochen und glaube, auch betreffend den Migrationsdialog brauche ich nicht weiter darauf einzugehen.
Ich bitte Sie, die beiden Vorstösse als Postulate und nicht als Motionen zu überweisen. Es ist nicht sinnvoll, den Grundsatz des Automatismus der migrationspolitischen Konditionalität in Bezug auf die Entwicklungszusammenarbeit gesetzlich zu verankern.