Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2000-03-21
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-03-21
Wortprotokoll
Der Bundesrat beantragt in Artikel 3 unter der Marginalie "Planung von Waldreservaten" Finanzhilfen, und zwar, wenn Sie den Finanzierungsbeschluss betrachten, im Ausmass von 7 Millionen Franken, pro memoria: bezogen auf die Dauer eines Jahres.
Zwar figuriert die Planung von Waldreservaten, wie die Kommissionspräsidentin ausgeführt hat, gemäss dem der Kommission unterbreiteten Prioritätenpapier in der Priorität 2 und nicht in der Priorität 1. In der Kommission wurde aber seitens der Verwaltung dennoch darauf hingewiesen, dass es natürlich zwischen den beiden Prioritäten 1 und 2 Überschneidungen geben könnte und dass es daher sinnvoll wäre, bereits im Sofortmassnahmenpaket gewisse Mittel für diesen Bereich zur Verfügung zu stellen.
Diese Argumentation hat zumindest einer Minderheit der Kommission eingeleuchtet. Nunmehr möchten wir aber diesen Minderheitsantrag, nachdem wir ihn noch etwas überdenken konnten, modifizieren, wobei es sich formell nicht um einen modifizierten Antrag handelt, sondern um einen neuen Minderheitsantrag, der den alten ersetzt. Dieser wurde aber mit den Kollegen David und Schweiger abgesprochen.
Warum dieser neue Minderheitsantrag? Zunächst macht es nach Auffassung der Minderheit durchaus Sinn, das Holz an gewissen Schadenstellen nicht auszuräumen, sondern es liegen zu lassen. Dies vor allem dann, wenn einerseits das Ausräumen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden ist und anderseits das Liegenlassen nicht die Gefahr von Folgeschäden in sich birgt.
Die dafür erforderlichen Entscheide sind aber jetzt zu fällen. Daher sind wir der Auffassung, dass wir in diesem [PAGE 136] Sofortmassnahmenpaket die entsprechenden Mittel, 7 Millionen Franken, beschliessen sollten.
Sodann sind wir vor allem auch der Auffassung, dass Waldreservate in dieser Förderbestimmung zum jetzigen Zeitpunkt, da es wie gesagt um Sofortmassnahmen geht, nicht das geeignete Mittel, nicht der geeignete Ansatz sind, und zwar nicht nur wegen des damit verbundenen administrativen Aufwandes, sondern vor allem auch aus psychologischen Gründen, könnte doch bei nicht wenigen unmittelbar oder mittelbar Geschädigten der Eindruck entstehen, man habe für Waldreservate Geld, aber für andere Zwecke nicht.
Daher bitte ich Sie, diesem neuen Minderheitsantrag zuzustimmen. Von seiner Zielsetzung her geht er in die gleiche Richtung wie die Fassung des Bundesrates, er ist aber nicht in das Rechtsinstitut des Waldreservates gekleidet, sondern verkörpert ein Instrumentarium sui generis. Er nimmt die Einleitung und den Buchstaben c auf und präzisiert die Dauer von mindestens 25 Jahren.